balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Steuern / Europäische Kommission verklagt Ungarn In diesem Thread befinden sich 1 Posts. | ||||
Europäische Kommission verklagt Ungarn | 26.02.2009, 18:16 | Blasius | ||
---|---|---|---|---|
Europäische Kommission verklagt Ungarn IP/09/290 Brüssel, 19. Februar 2009 Direkte Steuern: Europäische Kommission verklagt Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen diskriminierender Besteuerung des Erwerbs von Wohneigentum Nach ungarischem Recht haben Käufer von Wohneigentum in Ungarn eine Grunderwerbssteuer (ungarisch: visszterhes vagyonátruházási illeték) zu entrichten, die prozentual nach dem Wert des Eigentums berechnet wird. Handelt es sich bei dem Eigentum um die Wohnung des Steuerpflichtigen und erfolgt der Kauf vor oder nach dem Verkauf seiner früheren Wohnung in Ungarn, wird die Steuer nur dann erhoben, wenn der Wert der neuen Immobilie den Wert des veräußerten Objekts übersteigt. Erfolgt der Kauf der Wohnung des Steuerpflichtigen in Ungarn jedoch vor oder nach dem Verkauf seiner früheren Wohnung in einem anderen Mitgliedstaat, wird die Steuer unabhängig von dem Wert seiner früheren Wohnung prozentual nach dem Wert des erworbenen Eigentums berechnet. Als HTML: http://209.85.129.132/search?q=cache:XNRwA-km8MsJ:europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do%3Freference%3DIP/09/290%26format%3DPDF%26aged%3D0%26language%3DDE%26guiLanguage%3Den+Steuern+in+Ungarn&hl=de&ct=clnk&cd=17&client=firefox-a als PDF-Version: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/290&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |