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Europäische Kommission verklagt Ungarn 26.02.2009, 18:16Blasius
Europäische Kommission verklagt Ungarn
IP/09/290
Brüssel, 19. Februar 2009

Direkte Steuern: Europäische Kommission verklagt
Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen
diskriminierender Besteuerung des Erwerbs von
Wohneigentum


Nach ungarischem Recht

haben Käufer von Wohneigentum in Ungarn eine
Grunderwerbssteuer (ungarisch: visszterhes vagyonátruházási illeték) zu entrichten,
die prozentual nach dem Wert des Eigentums berechnet wird. Handelt es sich bei
dem Eigentum um die Wohnung des Steuerpflichtigen und erfolgt der Kauf vor oder
nach dem Verkauf seiner früheren Wohnung in Ungarn, wird die Steuer nur dann
erhoben, wenn der Wert der neuen Immobilie den Wert des veräußerten Objekts
übersteigt.

Erfolgt der Kauf der Wohnung des Steuerpflichtigen in Ungarn jedoch vor oder nach
dem Verkauf seiner früheren Wohnung in einem anderen Mitgliedstaat, wird die
Steuer unabhängig von dem Wert seiner früheren Wohnung prozentual nach dem
Wert des erworbenen Eigentums berechnet.

Als HTML:
http://209.85.129.132/search?q=cache:XNRwA-km8MsJ:europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do%3Freference%3DIP/09/290%26format%3DPDF%26aged%3D0%26language%3DDE%26guiLanguage%3Den+Steuern+in+Ungarn&hl=de&ct=clnk&cd=17&client=firefox-a

als PDF-Version:

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/290&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
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