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Wildunfälle und Kaskoversicherung 30.10.2009, 21:37Blasius
Wildunfälle und Kaskoversicherung

Jetzt im Herbst kommt es häufiger zu Unfällen mit Wild als in
der restlichen Zeit des Jahres. Wer kaskoversichert ist, glaubt oft, dass
seine Police ihn gegen solche Schäden umfassend schütze. Doch das ist
nicht immer der Fall, warnt der Internet-Informationsdienst
recht-einfach-erklaert.de.

Versichert ist in erster Linie ein Fahrzeugschaden durch einen Zusammenstoß
mit Haarwild. Dazu gehören zum Beispiel Rehe, Hirsche oder Wildschweine.
Für den Versicherten bedeutet dies zweierlei: Erstens sind Unfälle mit anderen
Tieren, also etwa mit Haustieren oder großen Vögeln, nicht versichert. Und
zweitens muss auch wirklich ein Zusammenstoß mit dem Tier stattgefunden
haben, den der Unfallfahrer im Zweifel beweisen muss, z.B. durch Spuren
des Tieres an seinem Fahrzeug.

Anders als Zusammenstöße mit Wild, sind Unfälle durch Ausweichmanöver
nicht unmittelbar versichert. Wer etwa scharf bremst oder einem Tier ausweicht
und dabei von der Straße abkommt, der hat eigentlich keinen Wildschaden.
Unter einer Bedingung kann er aber trotzdem Geld von seiner Versicherung
bekommen, und zwar wenn er Ersatz so genannter „Rettungskosten“ geltend
machen kann. Dies ist dann anerkannt, wenn der Autofahrer Haarwild
ausgewichen ist, um einen unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoß –
und damit den Versicherungsfall - abzuwenden bzw. glimpflicher ausgehen
zu lassen. Verliert er dabei z.B. die Kontrolle über sein Fahrzeug, hat er
Aussichten, seine Versicherung für den dadurch entstandenen Schaden in
Anspruch nehmen.

Allerdings nur unter zwei Voraussetzungen:


Erstens muss der Kunde das Geschehen auch beweisen können, was schwierig
sein kann, da mangels eines Zusammenstoßes ja keine Tierhaare oder andere
Spuren am Fahrzeug existieren können. Und zweitens darf das Ausweichmanöver
nicht unverhältnismäßig gewesen sein. Das wäre insbesondere dann der Fall,
wenn das Ausweichen oder scharfe Bremsen im konkreten Fall gefährlicher
war als der Zusammenstoß mit dem Tier bzw. der dadurch drohende Schaden.
Das heißt: Bei kleinen Tieren, wie z.B. Wildkaninchen oder Feldhasen, darf der
Autofahrer in der Regel kein riskantes Brems- oder Ausweichmanöver ausführen,
denn ein solches wäre gefährlicher als ein Überfahren des Tieres.

Meister Lampe hätte in einem solchen Fall zwar noch einmal Glück gehabt und
dürfte weiter hoppeln. Der Autofahrer bekäme von der Assekuranz jedoch
keinen Cent für sein im Graben gelandetes, zerbeultes Auto.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de
[b]
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
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