balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Rat & Tat / Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer In diesem Thread befinden sich 30 Posts. | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 17.11.2009, 20:00 | zwolch | ||||||||
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Hallo an alle! Ich bin neu hier und habe da eine Frage , wie kann ich der Gebäudesteuer entkommen bzw . wie komme ich an die Reistrierungskarte wohinn muss ich mich wenden und ist man dann gemeldet in Ungarn und jede Behörde in Österreich weiß dann davon? Ich bitte euch um Infos und Danke euch . ich habe das mal verschoben, weil das mit der "Wohnberechtigung" nichts zu tun hat - Editiert von forummano am 17.11.2009, 22:04 - und Titel geändert - Editiert von forummano am 17.11.2009, 22:09 - | ||||||||||
Wohnerlaubniss | 17.11.2009, 20:51 | Blasius | ||||||||
Hallo zwolch, Gebäudesteuer....?? du meinst sicher die "Immobilienerwerbssteuer"- der kann man NICHT entkommen - lediglich minimieren: dazu "müsstest" du den Erstwohnsitz in Ungarn nehmen betreffs Registrierungsausweis.... klick mal hier drauf: http://www.balaton-service.info/php/phpBoard/showthread.php?id=5575 jede Behörde in Österreich ? zumindest das Finanzamt dürfte schon davon Kenntnis bekommen als Info (zum Überlegen) was sich bei der Immobilienerwerbssteuer ab Januar 2010 ändert, stelle ich dir den Text mal hier rein; d.h. "
und das sollte man auch wissen:
Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Immobilienerwerbssteuer | 17.11.2009, 21:50 | zwolch | ||||||||
Nun wenn meine Immobilie einen Wert von 6 Millionen Forint hat darf ich also davon ausgehen das ich nichts bezahlen muss? Sehe ich das richtig? Was mich ärgert ist jetzt die Gebäudesteuer eben die vom Bürgermeister kommt da werd ich erst berechnet und weiß noch nicht was mir blühen wird. Gebäudesteuer = (épitményadó megállapitásához) Gruß Robert | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Immobilienerwerbssteuer | 17.11.2009, 22:03 | Blasius | ||||||||
aha Robert, die Haus- und Grundsteuer der Gemeinde meinst du also dann schau mal hier rein: http://www.balaton-service.info/php/phpBoard/showthread.php?id=4784 Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 17.11.2009, 22:26 | Blasius | ||||||||
hi Robert, ganz so würde ich das nicht sehen.... lies mal genauer nach ! Steuerbefreit ist eine Wohnimmobilie nur, wenn ihr Wert unter HUF 30 Mio. liegt und der Eigentümer laut Wohnsitzerfassung dort lebt da liegt nämlich der Hund begraben [gruebel .. also nach meinem Verständnis kann es sich nicht um eine Ferien-Immobilie handeln bei der Steuerbefreiung Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 17.11.2009, 22:58 | zwolch | ||||||||
Aha und was wird mich erwarten bei einen Wert von 6000000 Forint an Steuer? Eines noch an dich ich danke dir jedenfalls für deine gut Auskunft. [prost | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 17.11.2009, 23:27 | Blasius | ||||||||
tja, ich gehe mal davon aus, dass es 0,25 % sein könnten [gruebel ....so runde 15.000 Ft aber bitte, das wird sich alles erst nächstes Jahr genauer erweisen. Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 18.11.2009, 16:06 | Guenther sen. | ||||||||
Hallo Ja ....Herbert..... Ich möchte dir auch danken...... [prost Leider bis du "einer der wenigen und fleißigste Schreiber im Forum". Und mit deinen Beiträgen ...... Respeckt und Danke. Gruß der JungRentner ......Hans-Peter [bae | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 18.11.2009, 19:25 | zwolch | ||||||||
Hallo Herbert! Ich habe mich ein wenig schlau gemacht es handelt sich um die Gebäudesteuer die ich bezahlen muss, ich habe da ein Formular bekommen das ich ausfüllen muss und retur schicken soll hier der link von der Gebäudesteuer http://www.norbertfichtner.de/nuetzliches/000000998005a9201.html Gruß Robert | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 18.11.2009, 20:19 | Blasius | ||||||||
Danke Robert für den Link, genau da liegt das Problem, weil es örtlich so unterschiedlich gehandhabt wird - warum eigentlich, Geld brauchen doch alle Gemeinden? "Danach kann die Gebäudesteuer zwischen 0 und 900 Ft/pro m2 und Jahr betragen und die Kommunalsteuer zwischen 0 und 13.000 Ft pro Jahr und Immobilie." und wie kommst jetzt dahinter, ob du etwas einsparen kannst durch das Anmelden - kennst du welche vom Dorf, die damit Erfahrung haben ?? ich weiss nur zwei bei uns im Dorf, die nicht angemeldet sind (im Gegensatz zu uns) und die sparen je ein Zwölftel bei den Kosten der Müllabfuhr für jeden kompletten Monat, den sie nicht da sind Gruss von Herbert P.S.: dass das durch die "gestaffelte Immobiliensteuer" ab 2010 abgelöst wird, kann ich mir nicht vorstellen, da diese mehr den Charakter einer "Luxussteuer" hat - Editiert von forummano am 18.11.2009, 20:24 - Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 20.11.2009, 23:06 | zwolch | ||||||||
Also ich habe erst jetzt für das Jahr 2009 das Formular bekommen zum ausfüllen für die Bemessung wegen der Gebäudesteuer, ich glaube nicht das ich das nur jetzt bezahlen muss und dann nächstes Jahr nicht mehr , aber wir werden ja sehen was sich tut. Ich habe bei der Gemeinde gefragt wie die das bemessen ich werde rechnen müssen mit 300 Forint für den Quatratmeter. Gruß Robert | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 22.11.2009, 14:13 | Blasius | ||||||||
Hier wird z.B. nur unterschieden nach Innen- und Aussenbereich der Gemeinde mit Pauschalpreis per anno, wenn ich das richtig verstanden habe: Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 22.11.2009, 22:01 | Blasius | ||||||||
Ich habe mich jetzt durch die ungarischen Steuern und Abgaben und sonstigen Vorschriften soweit durchgewühlt, sodass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit folgendes behaupten möchte: a) Du kannst dich als EU-Angehöriger bis zu 3 Monaten in Ungarn nach Belieben aufhalten - dafür ist dein Pass aus- reichend.(Deutsche Staatsangehörige dürfen mit einem gültigen Reisedokument nach Ungarn einreisen. Reisedokumente sind auch deutsche (vorläufige) Reisepässe, (vorläufige) Personalausweise,) b) nach 3 Monaten, spätestens nach 93 Tagen, bist du verpflichtet, dich unter Mitteilung der personenbezogenen Daten beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (Bevandorlási és Állampolgársági Hivatal) für den Daueraufenthalt anzumelden das willst du ja eigentlich gar nicht, aber: damit ist automatisch Ungarn dein Erstwohnsitz mit allen rechtlichen Folgen, die daraus entstehen: z.B.: - melderechtlich (Wohnsitzänderungen danach sind stets dem Notariat der zuständigen Selbstverwaltung anzugeben) - Pflicht, das Auto in Ungarn anmelden - steuerrechtlich ! - erbrechtlich !! etc. Eine Anmeldung als "Zweitwohnsitz" ist mithin nicht mehr möglich !, war anscheinend vor der Einführung "regiszträciöskärtya" noch möglich mit der "vorläufigen Aufenthaltskarte "tartözkodäsi engedely" So "locker vom Hocker" würde ich also die Angelegenheit mit "Gebäudesteuer einsparen" nicht mehr betrachten, aber das ist jedem persönlich überlassen, wozu er sich entscheidet. Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 22.11.2009, 22:23 | herbert1 | ||||||||
Lieber forummano, die Gesetzeslage ist das Eine ...die Durchführung in der Realität das Andere. Einmal angenommen jemand darf sich nur 93 Tage mit Pass in Ungarn aufhalten und ist dann ab dem 94.zigsten Tag (so Deine Überlegungen) automatisch mit Erstwohnsitz sozusagen "Ungar ehrenhalber". Wie verfährt man dann mit jemandem der seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt zB in London hat und sich tatsächlich dort viel länger aufhält als in Ungarn und zB dort (in GB) steuer- rechtlich erfasst ist ... denn es gibt nach europäischem Recht das Recht auf freien Wohnsitz ...man könnte also theoretisch in jedem der 27 Länder eine Wohnung oder ein Haus besitzen ... und bewohnen ...besteuert werden sollte man aber nur am Lebensmittelpunkt. Grüsse herber1 ( hans Stein) | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 22.11.2009, 22:29 | Blasius | ||||||||
ooooch, wenn du nicht verstanden hast, um was es hier im Prinzip geht, dann fang erst mal ganz vorne an und lies im Detail nach, dann kannst du kommentieren - nämlich zum Sachverhalt, um den es hier geht. Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 22.11.2009, 23:54 | Pitti | ||||||||
Timmy, was Du hier schreibst ist für mich unvorstellbar.............. [gruebel MfG Pitti [gruebel | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 23.11.2009, 08:30 | Blasius | ||||||||
[gruebel [gruebel also nochmal ganz langsam zum Mitschreiben: Du bist Deutscher, noch im Arbeitsleben, und du meldest dich in Ungarn an, um in den den Genuss der Kommunalsteuer anstatt der höheren Grund- und Gebäudesteuer zu kommen. Damit hast du deinen Erstwohnsitz nach Ungarn verlegt Es dauert nicht mal eine Woche, dann ist dein zuständiges Finanzamt in Deutschland davon informiert. Das ist nun erstmal nicht das Problem, aber gegenüber dem deutschen Finanzamt musst du nachweisen, dass du mehr als 183 Tage deinen Lebensmittelpunkt in Ungarn hattest, ansonsten ist deine Steuerklärung in Deutschland fällig. Du willst aber die Kommunalsteuer in Ungarn für dieses und alle folgenden Jahre in Anspruch nehmen - mit der Steuer- erklärung hast du das aber hinfällig gemacht bzw. auch gegen die Meldepflicht verstossen. Das war in der Vergangenheit wohl nie ein Problem, weil sich in Ungarn nie jemand darum gekümmert hat - durch den regen Datenaustausch der Ämter untereinander hat sich das aber wohl geändert. Bei einem Rentner ist das etwas anders zu sehen, der ja absichtlich seinen Wohnsitz nach Ungarn verlegt, um z.B. der Rentenbesteuerung in D. zu entgehen und darüber- hinaus evtl. auch die billigere ungarische Krankenversi- cherung in Anspruch zu nehmen. Soweit du ausser der Rente keine weiteren Einnahmen hast - no problem - aber sobald du beispielsweise in D. Mieteinnahmen hast, musst du jetzt eine Steuerklärung in Ungarn über diese Einnahmen abgeben.... .....und ab nächstem Jahr werden Gemeindesteuern nicht mehr von der Gemeinde eingehoben, sondern zentral vom APEH [bae [bae Ich will ja niemand etwas vorschreiben .. es soll jeder nach seinem Gutdünken verfahren, deshalb auch meine Anmerkung: So "locker vom Hocker" würde ich also die Angelegenheit mit "Gebäudesteuer einsparen" nicht mehr betrachten, aber das ist jedem persönlich überlassen, wozu er sich entscheidet. wär noch anzumerken, dass unser Sohn sein Grundstück im Ausland mit "einem kleinen Gewinn" verscherbelt hat; nach 2 Wochen bekam er in Kopie zur Kenntnis, dass sein zuständiges Finanzamt davon in Kenntnis gesetzt wurde. also wie hammas denn jetzt Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 23.11.2009, 09:13 | Pitti | ||||||||
Timmy, jetzt bin ich nur noch sprachlos.................. :=( MfG Pitti :-) | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 23.11.2009, 09:16 | Blasius | ||||||||
Anmerkung: "nach 3 Monaten, spätestens nach 93 Tagen, bist du verpflichtet, dich unter Mitteilung der personenbezogenen Daten beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (Bevandorlási és Állampolgársági Hivatal) für den Daueraufenthalt anzumelden" diese Passage ist nur deshalb erwähnt, weil darin konstatiert wird: damit ist automatisch Ungarn dein Erstwohnsitz Also beiss dich nicht daran fest, es geht nur um den Umkehrschluss [cool [cool [cool Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 23.11.2009, 09:33 | Pitti | ||||||||
Timmy, bloß wer kann das kontrollieren, von Bük nach Österreich ist es nur ein Katzensprung.....................Also ich reise immer wieder neu nach Ungarn ein. Ich habe 13 Jahre lang die alten Ausweise und die laufen 2010 ab und ich verlängere sie nicht mehr. [gruebel Ansonsten habe ich die Schnauze voll und miete mich immer bei Basti und seinen Hubi33 ein. [klar MfG Pitti :-) | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 23.11.2009, 09:43 | Blasius | ||||||||
hmmm. lieber Pitti immer noch nicht verstanden... es geht nicht um die Kontrolle, wo du dich gerade aufhältst ... du kannst ja auch einen 3-jährigen Segel-Törn rund um die Welt machen sondern rein um die Tatsache, das du mit der Beantragung der "regisztráciöskártya" deinen Erstwohnsitz nach Ungarn verlegt hast Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 23.11.2009, 09:48 | Pitti | ||||||||
Ja Timmy, das ist schon der Hammer............ MfG Pitti [gruebel | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 23.11.2009, 10:02 | Blasius | ||||||||
Hanoi, das versteh ich jetzt aber nicht .... du....schon solange in Ungarn ??? http://www.budapest.diplo.de/Vertretung/budapest/de/04/Merkblaetter/MB__Aufenthalt__DownloadDatei,property=Daten.pdf Am 1.7.2007 trat das ungarische Gesetz Nr. I von 2007 über die „Einreise und den Aufenthalt von Personen, die über das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt verfügen“ in Kraft (2007. évi I. törvény a szabad mozgás és tartózkodás jogával rendelkező személyek beutazásáról és tartózkodásáról). Konkretisiert wird dieses Gesetz durch die ebenfalls am 1.7.2007 in Kraft getretene Regierungsverordnung Nr. 113/2007 (V. 24.) Korm. über die Durchführung des Gesetzes Nr. I von 2007 (113/277. (V. 24.) Korm. rendelet a szabad mozgás és tartózkodás jogával rendelkező személyek ...................Passus: "Mit der Anmeldung des Aufenthaltes erfolgt zugleich die Meldung des ersten Wohnsitzes in Ungarn. Das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft leitet diese Meldung automatisch an die Zentralbehörde zur Verwaltung des Registers der personenbezogenen Daten und Wohnanschriften der Bürger weiter. Dieses stellt dann einen Ausweis zum Nachweis der Personenidentifikationsnummer und der Wohnanschrift aus."[b] Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 23.11.2009, 10:26 | Pitti | ||||||||
Timmy, wir mussten sogar eine Aidsuntersuchung machen lassen und noch viele andere Sachen um eine Aufenthaltsgenehmigung für dieses gesegnete Land zu bekommen. Heute ist das alles Lachhaft............ Sie sollten sich das alles mal genau überlegen was sie hier in Ungarn veranstalten wollen. [gruebel MfG Pitti [gruebel | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 23.11.2009, 10:41 | Blasius | ||||||||
dat is mir schon bekannt - aber es hat sich halt einiges mit der EU geändert - das meiste eben zum Schlechteren. Nun muss es uns ein Anliegen sein, jedem, der hier im Forum um Ratschläge nachfrägt, möglichst den aktuellen Sachstand - manchmal auch problematisch !! zu erläutern nur so bleiben wir das "beste Ungarn-Forum" und das ist auch sehr viel mit Arbeit verbunden macht aber trotzdem SPASS [prost [prost [prost [prost [prost Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 24.11.2009, 06:04 | herbert1 | ||||||||
Lieber Forummano, es mag sein, dass ich wie Du schreibst "was nicht richtig verstanden habe" Es mag mir in der Eile etwas durchgegangen sein ...pardon. Gleichwohl: Wenn Du jedoch in Deinem letzten post schreibst (Zitat) "es hat sich einiges mit der EU geändert, das meist eben zu Schlechteren" ...so mag das schön und gut und Deine Meinung sein. Frage: Wo findest Du in den für die EU geltenden Bestimmungen eine Passage, (freie Wahl des Wohnsitzes) die den jeweiligen Staaten das Recht einräumt ... bei einem Aufenthalt nach nur 93 Tagen bzw bei einer Respektierung der nationalen Meldegesetze (indem man sich ordnungsgemäss mit 2.wohnsitz anmeldet) sozusagen "mit Erstwohnsitz per Gesetz vereinnahmt" zu werden ...ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Lebensmittelpunkts ? Haben wir die postsozialistische Meldebehördendiktatur oder was ?? Es wäre abzuwarten, wie die tatsächliche Anwendung und die Praxis dieser Regelung ist... (Residenten, die Ihren Pflichten nachkommen ,sind ohne wenn und aber "Erstwohnsitzinhaber" auch wenn Sie sich 200 Tage in Brüssel aufhalten...) Ich halte um es kurz zu machen ...(auch wenn es solche Vorschriften gibt) gleichwohl diese Gesetze für rechtsmissbräuchlich und absurd. Ich ...habe nichts dagegen "Pseudo-Ungar" zu werden ...nur ich möchte das wenn schon dann in freier Entscheidung .. Herbert1 (Hans Stein) | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 24.11.2009, 08:29 | Hajrá | ||||||||
Genau- das eine ist die Theorie,die andere Seite die Praxis. Vor 2007 war auch schon der Paragraph bezüglich "1.Wohnsitz" vorhanden. Und wenn du hier eine Immobilie in Ungarn verkaufst,ist es ganz normal dass du Post von der APEH bekommst. (dein Sohn) | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 24.11.2009, 09:43 | Blasius | ||||||||
nicht meine Meinung, sondern die prominenter Verfassungsrechtler: mit dem Merkel-Vertrag von Lissabon haben wir unsere demokratischen Rechte an der Garderobe abgegeben und damit auch alle in den Sack passen, bekommen Widerständler jedwede Ausnahme-Genehmigung: Irland, England (zahlt nur 80 % - den Rest zahlen die Deutschen drauf) Tschechei, Polen) Beispiele: im Widerspruch zum Grundgesetz wurde durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen - "eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG)" und..... im Grundgesetz ist verankert: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) - "das Volk" ist jetzt aber nicht mehr legitimiert! Demnach könnte nur ein «europäisches Volk» die faktische Verfassung legitimieren – ein «europäisches Volk» jedoch gibt es nicht !!! und....... Das Volk nicht zu befragen, widerspricht ebenso der Unabänderlichkeits- klausel des Artikels 79 Absatz 3 GG: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig". dito fehlt die Gewaltenteilung > die Grundrechte-Charta mit "Recht auf Arbeit", wie es in der Menschenrechtserklärung von 1948 festgeschrie- ben ist inkl. das Menschenrecht "auf angemessene und befriedigende Entlohnung" der Arbeit, das dem Arbeitnehmer ermöglicht, "eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern". hingegen freie Fahrt für den "Turbo-Kapitalismus" gemäss Herkunfts- land-Prinzip: eine polnische Firma (u.a. gelten dann auch deren Qualitätsstandards, Garantiepflichten).kann mit ukrainischen Arbeitern Aufträge erledigen zu Dumping-Löhnen - das Schlecker-und Dussmann- System wird europaweit noch bei weitem überboten zu Lasten von Firmen, die noch menschenwürdige Löhne zahlen - etablierte Wirt- schaft kaputt - aber macht ja nix - das Sozialstaatsprinzip und die elementare Passage "Eigentum verpflichtet" aus dem GG wurden total eliminiert = "Entfesselter Kapitalismus erhält Verfassungsrang" Darüber hinaus verpflichtet Lissabon die Mitgliedstaaten der EU nicht nur zur Aufrüstung, sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Krieg zu, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt und im Land selbst. Das in Artikel 26 Absatz 1 festgehaltene Verbot des Angriffskrieges wurde durch die Merkel ausser Kraft gesetzt = "Wir wollen wieder Angriffskriege führen wie Hitler und Bush" Die weiteren Inhalte möchte ich mir mal ersparen, weil schon aus den besagten Passagen herauszulesen ist: "DEMOKRATIE ADE"
frag mal die Merkel, die weiss das besser; die Frage an mich ist wohl die falsche Adresse!!
"freie Entscheidung" [krank da wird dir wahrscheinlich zukünftig Einiges erspart bleiben - aber jammere nie über "Demokratie- Defizite" in der Zukunft. [bae [bae [bae Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 24.11.2009, 12:17 | herbert1 | ||||||||
Also ganz so pessimistisch sehe ich das nicht. Denn es ist eine alte Erfahrung ...je mehr Vorschriften...je mehr Ausnahmen, je mehr "Hintertüren" ....am Ende läuft das System sich selber mausetot ...."Hasi vom Stasi lassen grüssen". Dass Intergration in die EU bedeutet,dass nationale Rechte aufgegeben werden war mir bekannt...hier lieber Forummano ging es aber nicht um "Verfassungsfragen" und wie schlimm die ganze EU Geschichte und Frau Merkel insbesondere ist ...und dass wir alle die armen Opfer sind... usw usw sondern: um eine ganz einfache Frage: Welches konkrete EU Recht, bitte keine Verfassungs- diskussion sondern ...Fakten ..... gibt Mitgliedstaaten (bei freier Wahl des Wohsitzes) das Recht. ..falls sich ein Bürger länger als 93 Tage zB in Ungarn aufhält ...obwohl das nicht sein Lebensmittelpunkt ist ...diesen sozusagen zu "vereinnahmen" ?? Ich betone bei minutiöser und damit absurder Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze...."selbstverständlich" Und wie ist das Verfahren in der Praxis...vielleicht gibts Du darauf mal ne Antwort. Ist schon jemand in Ungarn gegen diesen Rechtsmissbrauch angegangen oder hat man nur über die EU lamentiert? Wenn es Dir nicht möglich darauf zu antworten, ist das auch nicht weiter tragisch... macht nichts ... irgendwie wird es weitergehen... Und bekanntlich sind die Deutschen ob in Frankreich, in Spanien und in Ungarn die grössten Prozesshanseln der Welt....Da geht immer was. Herbert1 (Hans Stein) | ||||||||||
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer | 24.11.2009, 14:03 | Blasius | ||||||||
"Grundlage ist die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004" man sollte auch mal Einiges selber nachlesen, weil es im Detail in mancher Beziehung jeden persönlich betreffen kann. nicht immer nach dem Motto:Moskau ist weit und der Zar ist fern ********** "Änderungen in der Einkommensbesteuerung ab 2010 24. November 2009 Es werden sich aufgrund vom Parlament verabschiedeter Modifizierungen die Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ab 2010 deutlich ändern: So soll die zusammengefasste Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag der sogenannten „Ergänzung der Steuerbemessungsgrundlage“ erhöht werden, der für das jeweilige Einkommen auf Basis der Abgaben laut Sozialversicherungs- und Gesundheitsbeitragsgesetz berechnet wird. Die so ermittelte Steuerbemessungsgrundlage – allgemein als „Superbrutto-Grundlage“ bezeichnet – werde bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt, wobei ab 2010 andere Steuerklassenlimits und Steuersätze gelten würden. Wegen der neuen Berechnungsmethode müsse insbesondere auf die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage von Staatsbürgern aus EU-Ländern geachtet werden, da die ungarische Sozialversicherungspflicht dieser Personen von ihrer Staatsangehörigkeit, vom Firmensitz der Entsendungsfirma und von den Abkommen zwischen dem Entsendungsstaat sowie von den Regelungen der Europäischen Union abhängig sein kann." Das kennen wir doch schon - mit den Schlachtern aus Polen für 2 Euro in der Stunde und den tschechischen Firmen, die mit Rumänen für 1,50 €(mit gefälschten Sozalpapieren) auch schon in Deutschland tätig waren - dann sind's halt die Ukrainer Dank Merkel's Lissabon ist das europaweit nicht mehr illegal! Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |