balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Rat & Tat / Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuerbalaton-service.info - Das Forum für Ungarn - Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer
In diesem Thread befinden sich 30 Posts.
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 17.11.2009, 20:00zwolch
Hallo an alle!

Ich bin neu hier und habe da eine Frage , wie kann ich der Gebäudesteuer entkommen bzw . wie komme ich an die Reistrierungskarte wohinn muss ich mich wenden und ist man dann gemeldet in Ungarn und jede Behörde in Österreich weiß dann davon? Ich bitte euch um Infos und Danke euch .

ich habe das mal verschoben, weil das mit der
"Wohnberechtigung" nichts zu tun hat

- Editiert von forummano am 17.11.2009, 22:04 -

und Titel geändert
- Editiert von forummano am 17.11.2009, 22:09 -
Wohnerlaubniss 17.11.2009, 20:51Blasius
Zitat:
Original von zwolch
Hallo an alle!

Ich bin neu hier und habe da eine Frage , wie kann ich der Gebäudesteuer entkommen bzw . wie komme ich an die Reistrierungskarte wohinn muss ich mich wenden und ist man dann gemeldet in Ungarn und jede Behörde in Österreich weiß dann davon? Ich bitte euch um Infos und Danke euch .


Hallo zwolch,

Gebäudesteuer....?? du meinst sicher die "Immobilienerwerbssteuer"-
der kann man NICHT entkommen - lediglich minimieren:

dazu "müsstest" du den Erstwohnsitz in Ungarn nehmen

betreffs Registrierungsausweis.... klick mal hier drauf:
http://www.balaton-service.info/php/phpBoard/showthread.php?id=5575

jede Behörde in Österreich ? zumindest das Finanzamt dürfte schon
davon Kenntnis bekommen

als Info (zum Überlegen) was sich bei der Immobilienerwerbssteuer ab
Januar 2010 ändert, stelle ich dir den Text mal hier rein; d.h. "

Zitat:
[i]„Die Immobilienerwerbssteuer“ gültig ab 2010

Für Ferienhäuser (ohne Erstwohnsitz in Ungarn) von 10 % auf 4 % reduziert;

bei Wohnimmobilien (mit Erstwohnsitz in Ungarn) sind bis zu einem
Verkehrwert von HUF 4 Mio. weiterhin 2 % zu bezahlen,
für den Teil darüber nun 4 % (statt früher 6 %).


und das sollte man auch wissen:

Zitat:
[i]Ab 2010 gibt es in Ungarn eine gestaffelte Immobiliensteuer für Wohnimmobilien,
die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betrifft.

Steuerbefreit ist eine Wohnimmobilie nur, wenn ihr Wert unter HUF 30 Mio. liegt und der Eigentümer laut Wohnsitzerfassung dort lebt. Eine zweite Wohnimmobilie ist erst dann steuerfrei, wenn ihr Wert unter HUF 15 Mio. liegt.

Die Steuer beträgt

bis zur Bemessungsgrundlage von HUF 30 Mio. 0,25 %
zwischen 30 und 50 Mio. 0,35 %
und über 50 Mio. 0,50 %


Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Immobilienerwerbssteuer 17.11.2009, 21:50zwolch
Nun wenn meine Immobilie einen Wert von 6 Millionen Forint hat darf ich also davon ausgehen das ich nichts bezahlen muss? Sehe ich das richtig? Was mich ärgert ist jetzt die Gebäudesteuer eben die vom Bürgermeister kommt da werd ich erst berechnet und weiß noch nicht was mir blühen wird. Gebäudesteuer = (épitményadó megállapitásához)

Gruß Robert
Registrierungsausweis wg. Immobilienerwerbssteuer 17.11.2009, 22:03Blasius
Zitat:
Original von zwolch
Nun wenn meine Immobilie einen Wert von 6 Millionen Forint hat darf ich also davon ausgehen das ich nichts bezahlen muss? Sehe ich das richtig? Was mich ärgert ist jetzt die Gebäudesteuer eben die vom Bürgermeister kommt da werd ich erst berechnet und weiß noch nicht was mir blühen wird. Gebäudesteuer = (épitményadó megállapitásához)

Gruß Robert


aha Robert, die Haus- und Grundsteuer der Gemeinde
meinst du also

dann schau mal hier rein:
http://www.balaton-service.info/php/phpBoard/showthread.php?id=4784

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 17.11.2009, 22:26Blasius
Zitat:
Original von zwolch
Nun wenn meine Immobilie einen Wert von 6 Millionen Forint hat darf ich also davon ausgehen das ich nichts bezahlen muss? Sehe ich das richtig?


hi Robert,

ganz so würde ich das nicht sehen....
lies mal genauer nach !

Steuerbefreit ist eine Wohnimmobilie nur, wenn ihr Wert unter HUF 30 Mio. liegt
und der Eigentümer laut Wohnsitzerfassung dort lebt

da liegt nämlich der Hund begraben [gruebel

.. also nach meinem Verständnis kann es sich nicht um eine
Ferien-Immobilie handeln bei der Steuerbefreiung

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 17.11.2009, 22:58zwolch
Aha und was wird mich erwarten bei einen Wert von 6000000 Forint an Steuer? Eines noch an dich ich danke dir jedenfalls für deine gut Auskunft. [prost
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 17.11.2009, 23:27Blasius
Zitat:
Original von zwolch
Aha und was wird mich erwarten bei einen Wert von 6000000 Forint an Steuer? Eines noch an dich ich danke dir jedenfalls für deine gut Auskunft. [prost


tja, ich gehe mal davon aus, dass es 0,25 % sein könnten [gruebel
....so runde 15.000 Ft

aber bitte, das wird sich alles erst nächstes Jahr genauer erweisen.

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 18.11.2009, 16:06Guenther sen.
Hallo

Ja ....Herbert.....
Ich möchte dir auch danken......
[prost

Leider bis du "einer der wenigen und fleißigste Schreiber im Forum".
Und mit deinen Beiträgen ...... Respeckt und Danke.


Gruß der JungRentner ......Hans-Peter [bae
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 18.11.2009, 19:25zwolch
Hallo Herbert!

Ich habe mich ein wenig schlau gemacht es handelt sich um die Gebäudesteuer die ich bezahlen muss, ich habe da ein Formular bekommen das ich ausfüllen muss und retur schicken soll hier der link von der Gebäudesteuer http://www.norbertfichtner.de/nuetzliches/000000998005a9201.html

Gruß Robert
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 18.11.2009, 20:19Blasius
Zitat:
Original von zwolch
Hallo Herbert!

Ich habe mich ein wenig schlau gemacht es handelt sich um die Gebäudesteuer die ich bezahlen muss, ich habe da ein Formular bekommen das ich ausfüllen muss und retur schicken soll hier der link von der Gebäudesteuer http://www.norbertfichtner.de/nuetzliches/000000998005a9201.html

Gruß Robert


Danke Robert für den Link,

genau da liegt das Problem, weil es örtlich so unterschiedlich
gehandhabt wird - warum eigentlich, Geld brauchen doch alle
Gemeinden?

"Danach kann die Gebäudesteuer zwischen 0 und 900 Ft/pro m2
und Jahr betragen und die Kommunalsteuer zwischen 0 und 13.000 Ft
pro Jahr und Immobilie."

und wie kommst jetzt dahinter, ob du etwas einsparen kannst
durch das Anmelden - kennst du welche vom Dorf, die damit
Erfahrung haben ??

ich weiss nur zwei bei uns im Dorf, die nicht angemeldet sind
(im Gegensatz zu uns) und die sparen je ein Zwölftel bei den
Kosten der Müllabfuhr für jeden kompletten Monat, den sie
nicht da sind

Gruss von Herbert

P.S.: dass das durch die "gestaffelte Immobiliensteuer" ab
2010 abgelöst wird, kann ich mir nicht vorstellen, da diese
mehr den Charakter einer "Luxussteuer" hat
- Editiert von forummano am 18.11.2009, 20:24 -
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 20.11.2009, 23:06zwolch
Also ich habe erst jetzt für das Jahr 2009 das Formular bekommen zum ausfüllen für die Bemessung wegen der Gebäudesteuer, ich glaube nicht das ich das nur jetzt bezahlen muss und dann nächstes Jahr nicht mehr , aber wir werden ja sehen was sich tut. Ich habe bei der Gemeinde gefragt wie die das bemessen ich werde rechnen müssen mit 300 Forint für den Quatratmeter.


Gruß Robert
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 22.11.2009, 14:13Blasius
Zitat:
Original von zwolch
Also ich habe erst jetzt für das Jahr 2009 das Formular bekommen zum ausfüllen für die Bemessung wegen der Gebäudesteuer, ich glaube nicht das ich das nur jetzt bezahlen muss und dann nächstes Jahr nicht mehr , aber wir werden ja sehen was sich tut. Ich habe bei der Gemeinde gefragt wie die das bemessen ich werde rechnen müssen mit 300 Forint für den Quatratmeter.


Gruß Robert


Hier wird z.B. nur unterschieden nach Innen- und Aussenbereich
der Gemeinde

mit Pauschalpreis per anno, wenn ich das richtig verstanden habe:
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 22.11.2009, 22:01Blasius
Ich habe mich jetzt durch die ungarischen Steuern und
Abgaben und sonstigen Vorschriften soweit durchgewühlt,
sodass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
folgendes behaupten möchte:

a) Du kannst dich als EU-Angehöriger bis zu 3 Monaten in
Ungarn nach Belieben aufhalten - dafür ist dein Pass aus-
reichend.(Deutsche Staatsangehörige dürfen mit einem
gültigen Reisedokument nach Ungarn einreisen.
Reisedokumente sind auch deutsche (vorläufige)
Reisepässe, (vorläufige) Personalausweise,)

b) nach 3 Monaten, spätestens nach 93 Tagen, bist du
verpflichtet
, dich unter Mitteilung der personenbezogenen
Daten beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
(Bevandorlási és Állampolgársági Hivatal)
für den Daueraufenthalt anzumelden
das willst du ja eigentlich gar nicht, aber:
damit ist automatisch Ungarn dein Erstwohnsitz


mit allen rechtlichen Folgen, die daraus entstehen:
z.B.:
- melderechtlich (Wohnsitzänderungen danach sind stets
dem Notariat der zuständigen Selbstverwaltung anzugeben)
- Pflicht, das Auto in Ungarn anmelden
- steuerrechtlich !
- erbrechtlich !!
etc.

Eine Anmeldung als "Zweitwohnsitz" ist mithin nicht
mehr möglich !
, war anscheinend vor der Einführung
"regiszträciöskärtya" noch möglich mit der "vorläufigen
Aufenthaltskarte "tartözkodäsi engedely"

So "locker vom Hocker" würde ich also die Angelegenheit
mit "Gebäudesteuer einsparen" nicht mehr betrachten,
aber das ist jedem persönlich überlassen, wozu er sich
entscheidet.

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 22.11.2009, 22:23herbert1
Lieber forummano,

die Gesetzeslage ist das Eine ...die Durchführung in der Realität
das Andere.
Einmal angenommen jemand darf sich nur 93 Tage mit Pass
in Ungarn aufhalten und ist dann ab dem 94.zigsten
Tag (so Deine Überlegungen) automatisch mit Erstwohnsitz
sozusagen "Ungar ehrenhalber".
Wie verfährt man dann mit jemandem der seinen tatsächlichen
Lebensmittelpunkt zB in London hat und sich tatsächlich dort
viel länger aufhält als in Ungarn und zB dort (in GB) steuer-
rechtlich erfasst ist ... denn es gibt nach europäischem
Recht das Recht auf freien Wohnsitz ...man könnte also
theoretisch in jedem der 27 Länder eine Wohnung oder
ein Haus besitzen ... und bewohnen ...besteuert werden
sollte man aber nur am Lebensmittelpunkt.

Grüsse herber1 ( hans Stein)
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 22.11.2009, 22:29Blasius
Zitat:
Original von herbert1
Lieber forummano,

die Gesetzeslage ist das Eine ...die Durchführung in der Realität
das Andere.
Einmal angenommen jemand darf sich nur 93 Tage mit Pass
in Ungarn aufhalten und ist dann ab dem 94.zigsten
Tag (so Deine Überlegungen) automatisch mit Erstwohnsitz
sozusagen "Ungar ehrenhalber".
Wie verfährt man dann mit jemandem der seinen tatsächlichen
Lebensmittelpunkt zB in London hat und sich tatsächlich dort
viel länger aufhält als in Ungarn und zB dort (in GB) steuer-
rechtlich erfasst ist ... denn es gibt nach europäischem
Recht das Recht auf freien Wohnsitz ...man könnte also
theoretisch in jedem der 27 Länder eine Wohnung oder
ein Haus besitzen ... und bewohnen ...besteuert werden
sollte man aber nur am Lebensmittelpunkt.

Grüsse herber1 ( hans Stein)


ooooch, wenn du nicht verstanden hast, um was es hier
im Prinzip geht, dann fang erst mal ganz vorne an und
lies im Detail nach, dann kannst du kommentieren -
nämlich zum Sachverhalt, um den es hier geht.

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 22.11.2009, 23:54Pitti
Timmy, was Du hier schreibst ist für mich unvorstellbar.............. [gruebel

MfG Pitti [gruebel
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 23.11.2009, 08:30Blasius
Zitat:
Original von Pitti
Timmy, was Du hier schreibst ist für mich unvorstellbar.............. [gruebel

MfG Pitti [gruebel


[gruebel [gruebel

also nochmal ganz langsam zum Mitschreiben:

Du bist Deutscher, noch im Arbeitsleben, und du meldest dich
in Ungarn an, um in den den Genuss der Kommunalsteuer
anstatt der höheren Grund- und Gebäudesteuer zu kommen.
Damit hast du deinen Erstwohnsitz nach Ungarn verlegt

Es dauert nicht mal eine Woche, dann ist dein zuständiges
Finanzamt in Deutschland davon informiert.

Das ist nun erstmal nicht das Problem, aber gegenüber dem
deutschen Finanzamt musst du nachweisen, dass du mehr
als 183 Tage deinen Lebensmittelpunkt in Ungarn hattest,
ansonsten ist deine Steuerklärung in Deutschland fällig.

Du willst aber die Kommunalsteuer in Ungarn für dieses und
alle folgenden Jahre in Anspruch nehmen - mit der Steuer-
erklärung hast du das aber hinfällig gemacht bzw. auch gegen
die Meldepflicht verstossen.

Das war in der Vergangenheit wohl nie ein Problem, weil
sich in Ungarn nie jemand darum gekümmert hat - durch den
regen Datenaustausch der Ämter untereinander hat sich das
aber wohl geändert.

Bei einem Rentner ist das etwas anders zu sehen, der ja
absichtlich seinen Wohnsitz nach Ungarn verlegt, um z.B.
der Rentenbesteuerung in D. zu entgehen und darüber-
hinaus evtl. auch die billigere ungarische Krankenversi-
cherung in Anspruch zu nehmen.

Soweit du ausser der Rente keine weiteren Einnahmen
hast - no problem - aber sobald du beispielsweise in D.
Mieteinnahmen hast, musst du jetzt eine Steuerklärung
in Ungarn über diese Einnahmen abgeben....

.....und ab nächstem Jahr werden Gemeindesteuern nicht
mehr von der Gemeinde eingehoben, sondern zentral vom
APEH [bae [bae

Ich will ja niemand etwas vorschreiben .. es soll jeder nach
seinem Gutdünken verfahren, deshalb auch meine
Anmerkung:

So "locker vom Hocker" würde ich also die Angelegenheit
mit "Gebäudesteuer einsparen" nicht mehr betrachten,
aber das ist jedem persönlich überlassen, wozu er sich
entscheidet.


wär noch anzumerken, dass unser Sohn sein Grundstück
im Ausland mit "einem kleinen Gewinn" verscherbelt hat;
nach 2 Wochen bekam er in Kopie zur Kenntnis, dass
sein zuständiges Finanzamt davon in Kenntnis gesetzt
wurde.

also wie hammas denn jetzt

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 23.11.2009, 09:13Pitti
Timmy, jetzt bin ich nur noch sprachlos.................. :=(

MfG Pitti :-)
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 23.11.2009, 09:16Blasius
Anmerkung:

"nach 3 Monaten, spätestens nach 93 Tagen, bist du
verpflichtet, dich unter Mitteilung der personenbezogenen
Daten beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
(Bevandorlási és Állampolgársági Hivatal)
für den Daueraufenthalt anzumelden"

diese Passage ist nur deshalb erwähnt, weil darin konstatiert
wird:

damit ist automatisch Ungarn dein Erstwohnsitz

Also beiss dich nicht daran fest, es geht nur um den
Umkehrschluss [cool [cool [cool
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 23.11.2009, 09:33Pitti
Zitat:
Anmerkung:

"nach 3 Monaten, spätestens nach 93 Tagen, bist du
verpflichtet, dich unter Mitteilung der personenbezogenen
Daten beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
(Bevandorlási és Állampolgársági Hivatal)
für den Daueraufenthalt anzumelden"

diese Passage ist nur deshalb erwähnt, weil darin konstatiert
wird:

damit ist automatisch Ungarn dein Erstwohnsitz

Also beiss dich nicht daran fest, es geht nur um den
Umkehrschluss [cool] [cool] [cool]


Timmy, bloß wer kann das kontrollieren, von Bük nach Österreich ist es nur ein Katzensprung.....................Also ich reise immer wieder neu nach Ungarn ein.
Ich habe 13 Jahre lang die alten Ausweise und die laufen 2010 ab und ich verlängere sie nicht mehr. [gruebel Ansonsten habe ich die Schnauze voll und miete mich immer bei Basti und seinen Hubi33 ein.
[klar


MfG Pitti :-)
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 23.11.2009, 09:43Blasius
Zitat:
Original von Pitti
Zitat:
Anmerkung:

"nach 3 Monaten, spätestens nach 93 Tagen, bist du
verpflichtet, dich unter Mitteilung der personenbezogenen
Daten beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
(Bevandorlási és Állampolgársági Hivatal)
für den Daueraufenthalt anzumelden"

diese Passage ist nur deshalb erwähnt, weil darin konstatiert
wird:

damit ist automatisch Ungarn dein Erstwohnsitz

Also beiss dich nicht daran fest, es geht nur um den
Umkehrschluss [cool] [cool] [cool]


Timmy, bloß wer kann das kontrollieren, von Bük nach Österreich ist es nur ein Katzensprung.....................Also ich reise immer wieder neu nach Ungarn ein.
Ich habe 13 Jahre lang die alten Ausweise und die laufen 2010 ab und ich verlängere sie nicht mehr. [gruebel Ansonsten habe ich die Schnauze voll und miete mich immer bei Basti und seinen Hubi33 ein.
[klar


MfG Pitti :-)


hmmm. lieber Pitti

immer noch nicht verstanden...

es geht nicht um die Kontrolle, wo du dich gerade
aufhältst ... du kannst ja auch einen 3-jährigen
Segel-Törn rund um die Welt machen

sondern rein um die Tatsache, das du mit der
Beantragung der "regisztráciöskártya" deinen
Erstwohnsitz nach Ungarn verlegt hast


Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 23.11.2009, 09:48Pitti
Ja Timmy, das ist schon der Hammer............

MfG Pitti [gruebel
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 23.11.2009, 10:02Blasius
Zitat:
Original von Pitti
Ja Timmy, das ist schon der Hammer............

MfG Pitti [gruebel


Hanoi, das versteh ich jetzt aber nicht ....

du....schon solange in Ungarn ???

http://www.budapest.diplo.de/Vertretung/budapest/de/04/Merkblaetter/MB__Aufenthalt__DownloadDatei,property=Daten.pdf

Am 1.7.2007 trat das ungarische Gesetz Nr. I von 2007 über die „Einreise und den Aufenthalt
von Personen, die über das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt verfügen“ in Kraft
(2007. évi I. törvény a szabad mozgás és tartózkodás jogával rendelkező személyek
beutazásáról és tartózkodásáról). Konkretisiert wird dieses Gesetz durch die ebenfalls am
1.7.2007 in Kraft getretene Regierungsverordnung Nr. 113/2007 (V. 24.) Korm. über die
Durchführung des Gesetzes Nr. I von 2007 (113/277. (V. 24.) Korm. rendelet a szabad mozgás
és tartózkodás jogával rendelkező személyek

...................Passus:

"Mit der Anmeldung des Aufenthaltes erfolgt zugleich die Meldung des ersten Wohnsitzes in Ungarn. Das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft leitet diese Meldung automatisch an die Zentralbehörde zur Verwaltung des Registers der personenbezogenen Daten und Wohnanschriften der Bürger weiter. Dieses stellt dann einen Ausweis zum Nachweis der
Personenidentifikationsnummer und der Wohnanschrift aus."[b]

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 23.11.2009, 10:26Pitti
Timmy, wir mussten sogar eine Aidsuntersuchung machen lassen und noch viele andere Sachen um eine Aufenthaltsgenehmigung für dieses gesegnete Land zu bekommen.
Heute ist das alles Lachhaft............
Sie sollten sich das alles mal genau überlegen was sie hier in Ungarn veranstalten wollen. [gruebel

MfG Pitti [gruebel
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 23.11.2009, 10:41Blasius
Zitat:
Original von Pitti
Timmy, wir mussten sogar eine Aidsuntersuchung machen lassen und noch viele andere Sachen um eine Aufenthaltsgenehmigung für dieses gesegnete Land zu bekommen.
Heute ist das alles Lachhaft............
Sie sollten sich das alles mal genau überlegen was sie hier in Ungarn veranstalten wollen. [gruebel

MfG Pitti [gruebel


dat is mir schon bekannt - aber es hat sich halt
einiges mit der EU geändert - das meiste eben
zum Schlechteren.

Nun muss es uns ein Anliegen sein, jedem, der hier
im Forum um Ratschläge nachfrägt, möglichst den
aktuellen Sachstand - manchmal auch problematisch !!
zu erläutern

nur so bleiben wir das "beste Ungarn-Forum" und
das ist auch sehr viel mit Arbeit verbunden

macht aber trotzdem SPASS
[prost [prost [prost [prost [prost
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 24.11.2009, 06:04herbert1
Lieber Forummano,

es mag sein, dass ich wie Du schreibst "was nicht richtig verstanden habe"
Es mag mir in der Eile etwas durchgegangen sein ...pardon.
Gleichwohl:
Wenn Du jedoch in Deinem letzten post schreibst (Zitat)
"es hat sich einiges mit der EU geändert, das meist eben zu Schlechteren"
...so mag das schön und gut und Deine Meinung sein.

Frage:
Wo findest Du in den für die EU geltenden Bestimmungen eine Passage,
(freie Wahl des Wohnsitzes)
die den jeweiligen Staaten das Recht einräumt ... bei einem Aufenthalt nach nur
93 Tagen bzw bei einer Respektierung der nationalen Meldegesetze
(indem man sich ordnungsgemäss mit 2.wohnsitz anmeldet)
sozusagen "mit Erstwohnsitz per Gesetz vereinnahmt" zu werden ...ohne
Berücksichtigung des tatsächlichen Lebensmittelpunkts ?
Haben wir die postsozialistische Meldebehördendiktatur oder was ??

Es wäre abzuwarten, wie die tatsächliche Anwendung und die Praxis
dieser Regelung ist... (Residenten, die Ihren Pflichten nachkommen ,sind
ohne wenn und aber "Erstwohnsitzinhaber" auch wenn Sie sich
200 Tage in Brüssel aufhalten...)
Ich halte um es kurz zu machen ...(auch wenn es solche Vorschriften
gibt) gleichwohl diese Gesetze für rechtsmissbräuchlich und absurd.
Ich ...habe nichts dagegen "Pseudo-Ungar" zu werden ...nur ich möchte das
wenn schon dann in freier Entscheidung ..

Herbert1 (Hans Stein)
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 24.11.2009, 08:29Hajrá
Genau- das eine ist die Theorie,die andere Seite die Praxis.
Vor 2007 war auch schon der Paragraph bezüglich "1.Wohnsitz" vorhanden.

Und wenn du hier eine Immobilie in Ungarn verkaufst,ist es ganz normal dass du Post von der APEH bekommst.
(dein Sohn)
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 24.11.2009, 09:43Blasius
Zitat:
Original von herbert1
Lieber Forummano,

es mag sein, dass ich wie Du schreibst "was nicht richtig verstanden habe"
Es mag mir in der Eile etwas durchgegangen sein ...pardon.
Gleichwohl:
Wenn Du jedoch in Deinem letzten post schreibst (Zitat)
"es hat sich einiges mit der EU geändert, das meist eben zu Schlechteren"
...so mag das schön und gut und Deine Meinung sein.


nicht meine Meinung, sondern die prominenter Verfassungsrechtler:

mit dem Merkel-Vertrag von Lissabon haben wir unsere demokratischen
Rechte an der Garderobe abgegeben und damit auch alle in den Sack
passen, bekommen Widerständler jedwede Ausnahme-Genehmigung:
Irland, England (zahlt nur 80 % - den Rest zahlen die Deutschen drauf)
Tschechei, Polen)

Beispiele:
im Widerspruch zum Grundgesetz wurde durch den Vertrag von Lissabon
faktisch eine neue Verfassung geschaffen - "eine neue Verfassung kann
nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG)"

und.....
im Grundgesetz ist verankert: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"
(Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) - "das Volk" ist jetzt aber nicht mehr legitimiert!
Demnach könnte nur ein «europäisches Volk» die faktische Verfassung
legitimieren – ein «europäisches Volk» jedoch gibt es nicht !!! und.......

Das Volk nicht zu befragen, widerspricht ebenso der Unabänderlichkeits-
klausel des Artikels 79 Absatz 3 GG: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes,
durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche
Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1
und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig".


dito fehlt die Gewaltenteilung > die Grundrechte-Charta mit "Recht auf
Arbeit", wie es in der Menschenrechtserklärung von 1948 festgeschrie-
ben ist inkl. das Menschenrecht "auf angemessene und befriedigende
Entlohnung" der Arbeit, das dem Arbeitnehmer ermöglicht, "eine der
menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern".

hingegen freie Fahrt für den "Turbo-Kapitalismus" gemäss Herkunfts-
land-Prinzip: eine polnische Firma (u.a. gelten dann auch deren
Qualitätsstandards, Garantiepflichten).kann mit ukrainischen Arbeitern
Aufträge erledigen zu Dumping-Löhnen - das Schlecker-und Dussmann-
System wird europaweit noch bei weitem überboten zu Lasten von
Firmen, die noch menschenwürdige Löhne zahlen - etablierte Wirt-
schaft kaputt - aber macht ja nix - das Sozialstaatsprinzip und die
elementare Passage "Eigentum verpflichtet" aus dem GG wurden
total eliminiert = "Entfesselter Kapitalismus erhält Verfassungsrang"

Darüber hinaus verpflichtet Lissabon die Mitgliedstaaten der EU nicht
nur zur Aufrüstung, sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein
Recht zum Krieg zu, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus
in aller Welt und im Land selbst.


Das in Artikel 26 Absatz 1 festgehaltene Verbot des Angriffskrieges
wurde durch die Merkel ausser Kraft gesetzt = "Wir wollen wieder
Angriffskriege führen wie Hitler und Bush"


Die weiteren Inhalte möchte ich mir mal ersparen, weil schon aus
den besagten Passagen herauszulesen ist:

"DEMOKRATIE ADE"

Zitat:
[i]Frage:
Wo findest Du in den für die EU geltenden Bestimmungen eine Passage,
(freie Wahl des Wohnsitzes)
die den jeweiligen Staaten das Recht einräumt ... bei einem Aufenthalt nach nur
93 Tagen bzw bei einer Respektierung der nationalen Meldegesetze
(indem man sich ordnungsgemäss mit 2.wohnsitz anmeldet)
sozusagen "mit Erstwohnsitz per Gesetz vereinnahmt" zu werden ...ohne
Berücksichtigung des tatsächlichen Lebensmittelpunkts ?
Haben wir die postsozialistische Meldebehördendiktatur oder was ??[/color][/b]


frag mal die Merkel, die weiss das besser; die Frage an mich
ist wohl die falsche Adresse!!

Zitat:
[i]Es wäre abzuwarten, wie die tatsächliche Anwendung und die Praxis
dieser Regelung ist... (Residenten, die Ihren Pflichten nachkommen ,sind
ohne wenn und aber "Erstwohnsitzinhaber" auch wenn Sie sich
200 Tage in Brüssel aufhalten...)
Ich halte um es kurz zu machen ...(auch wenn es solche Vorschriften
gibt) gleichwohl diese Gesetze für rechtsmissbräuchlich und absurd.
Ich ...habe nichts dagegen "Pseudo-Ungar" zu werden ...nur ich möchte das
wenn schon dann in freier Entscheidung ..

Herbert1 (Hans Stein)


"freie Entscheidung" [krank da wird dir wahrscheinlich zukünftig
Einiges erspart bleiben - aber jammere nie über "Demokratie-
Defizite" in der Zukunft. [bae [bae [bae

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 24.11.2009, 12:17herbert1
Also ganz so pessimistisch sehe ich das nicht. Denn es ist eine
alte Erfahrung ...je mehr Vorschriften...je mehr Ausnahmen,
je mehr "Hintertüren" ....am Ende läuft das System sich selber
mausetot ...."Hasi vom Stasi lassen grüssen".
Dass Intergration in die EU bedeutet,dass nationale
Rechte aufgegeben werden war mir bekannt...hier lieber
Forummano ging es aber nicht um "Verfassungsfragen"
und wie schlimm die ganze EU Geschichte und Frau
Merkel insbesondere ist ...und dass wir alle die armen
Opfer sind... usw usw sondern:
um eine ganz einfache Frage:
Welches konkrete EU Recht, bitte keine Verfassungs-
diskussion sondern ...Fakten .....
gibt Mitgliedstaaten (bei freier Wahl des Wohsitzes) das Recht.
..falls sich ein Bürger
länger als 93 Tage zB in Ungarn aufhält ...obwohl
das nicht sein Lebensmittelpunkt ist ...diesen sozusagen
zu "vereinnahmen" ??
Ich betone bei minutiöser und damit absurder Einhaltung
aller Vorschriften und Gesetze...."selbstverständlich"
Und wie ist das Verfahren in der Praxis...vielleicht gibts Du
darauf mal ne Antwort.
Ist schon jemand in Ungarn gegen diesen Rechtsmissbrauch
angegangen oder hat man nur über die EU lamentiert?
Wenn es Dir nicht möglich darauf zu antworten,
ist das auch nicht weiter tragisch... macht nichts ...
irgendwie wird es weitergehen...
Und bekanntlich sind die Deutschen ob in Frankreich, in
Spanien und in Ungarn die grössten Prozesshanseln
der Welt....Da geht immer was.

Herbert1 (Hans Stein)
Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer 24.11.2009, 14:03Blasius
"Grundlage ist die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 29.4.2004"

man sollte auch mal Einiges selber nachlesen, weil es im
Detail in mancher Beziehung jeden persönlich betreffen kann.

nicht immer nach dem Motto:Moskau ist weit und der Zar ist fern

**********
"Änderungen in der Einkommensbesteuerung ab 2010

24. November 2009

Es werden sich aufgrund vom Parlament verabschiedeter Modifizierungen die Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ab 2010 deutlich ändern:

So soll die zusammengefasste Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag der sogenannten „Ergänzung der Steuerbemessungsgrundlage“ erhöht werden, der für das jeweilige Einkommen auf Basis der Abgaben laut Sozialversicherungs- und Gesundheitsbeitragsgesetz berechnet wird. Die so ermittelte Steuerbemessungsgrundlage – allgemein als „Superbrutto-Grundlage“ bezeichnet – werde bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt, wobei ab 2010 andere Steuerklassenlimits und Steuersätze gelten würden.

Wegen der neuen Berechnungsmethode müsse insbesondere auf die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage von Staatsbürgern aus EU-Ländern geachtet werden, da die ungarische Sozialversicherungspflicht dieser Personen von ihrer Staatsangehörigkeit, vom Firmensitz der Entsendungsfirma und von den Abkommen zwischen dem Entsendungsstaat sowie von den Regelungen der Europäischen Union abhängig sein kann."

Das kennen wir doch schon - mit den Schlachtern aus Polen
für 2 Euro in der Stunde und den tschechischen Firmen, die
mit Rumänen für 1,50 €(mit gefälschten Sozalpapieren) auch
schon in Deutschland tätig waren - dann sind's halt die Ukrainer

Dank Merkel's Lissabon ist das europaweit nicht mehr illegal!

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
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