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In diesem Thread befinden sich 4 Posts.
Pflegekasse muss nicht im Ausland zahlen 30.03.2010, 10:49Blasius
Laut gestrigem TV-Bericht wurden Fälle von Rentnern,
die in Spanien leben, abgehandelt; in diesen Fällen hat
die deutsche Pflegeversicherung Leistungen verweigert.

Gemäss einer Vorlage des Bayerischen Landessozialgerichts
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), bei dem es um
Leistungen für einen Pflegefall in Österreich ging,

Zitat:
[i]Trotz aller Vereinheitlichung können die Mitgliedsländer der EU ihre Kranken- und Pflegeversicherungen nach ihren Vorstellungen und Gegebenheiten selbst gestalten. Für die Krankenversicherung gelten andere Bedingungen.

Grundsätzlich gilt in der EU Dienstleistungsfreiheit, und deshalb können Leistungen der Krankenversicherungen auch innerhalb der gesamten EU abgerufen werden.

Doch für die Pflegeversicherung hat dieser Grundsatz nach diesem Urteil keine Geltung.
(Aktenzeichen C-208/07)


Grundsatz der deutschen Pflegeversicherung:
Leistungen können nicht in ein anderes Land "exportiert" werden.
Das Pflegerisiko ist nur in Deutschland abgesichert.

Ruhestand in Ungarn / MDR
Zum Dauer-Pflegefall sollten sie in Ungarn allerdings nicht werden, da die Pflegeversicherung im Ausland normalerweise nicht zahlt. Solange deutsche Ruheständler mit dem gleichen Geld auch noch besser leben als in der Heimat, bleibt der Balaton ein beliebtes Ziel für den Lebensabend. (aus 2007)

Der Wirrwarr ist dann komplett. weil die Kassen
auch noch unterschiedlich verfahren:

Konsequenz: sich genauestens bei seiner Kasse
erkundigen......

sagten die hiervon Betroffenen: "man glaubt nie
daran, wie schnell man in diese Situation kommen
kann durch einen Schlaganfall, Unfall etc.
[heul [heul
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Pflegekasse muss nicht im Ausland zahlen 04.05.2010, 21:59herbert1
Erfahrungsgemäss zahlen zB private Krankenkassen ua im Krankheitsfall
(arbeitsunfähig erkrankt) kein Krankentagegeld...wenn sich der
Versicherte im Ausland (also nicht in Deutschland) aufhält.
Anders im Falle eines Unfalls ...dann zahlen einige Versicherungen
zB auch Tagegeld ...verlangen aber in der Regel so schnell wie möglich
in Deutschland die Behandlung fortzusetzen.
Vermutlich sind die Versicherungen gegenüber den Bescheinigungen
ausländischer Ärzte und Kliniken misstrauisch.
Darum muss man sich vorher in "guten Zeiten" informieren.
Es lohnt sich immer bevor irgendwas passiert ...einfach
schriftlich bei der Versicherung nachzufragen, sich auf keinen
Fall mit irgendwelchen Formularen oder irgendwelchenden all-
gemeinen Bedingungen abspeisen zu lassen ...sondern sich die
mögliche Deckung des Risikos im Ausland (gültig wie lange?)
EU ? außerhalb EU ? usw per Brief (nicht per mail) bestätigen
zu lassen.

Herbert1 (Hans Stein)
Pflegekasse muss nicht im Ausland zahlen 20.10.2010, 00:17Schlabberlatz
Zitat:
Original von Blasius
Laut gestrigem TV-Bericht wurden Fälle von Rentnern,
die in Spanien leben, abgehandelt; in diesen Fällen hat
die deutsche Pflegeversicherung Leistungen verweigert.

Gemäss einer Vorlage des Bayerischen Landessozialgerichts
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), bei dem es um
Leistungen für einen Pflegefall in Österreich ging,


Da musst du aber auch dazu schreiben, dass das nur dann gilt wenn du im EU Ausland deinen Lebensmittelpunkt hast. Wie oben in Spanien. Da gibts die hohle Hand.

Dann gilt dort die spanische Pflegeversicherung falls es dort überhaupt eine gibt, mit einer 5 jährigen Wartezeit beim Versicherungswechsel bzw. deren Krankenversicherungsvorschriften, Gesetze. Nicht das einer auf die gloreiche Idee kommt, schnell das Land zu wechseln wo es die meiste Kohle gibt, wenn absehbar ist das man Pflegebedürftig wird.

Zudem wird dich die Rentenversicherung in dem EU Land pflichtversichern, hier Spanien, dann haste aber mit D nix mehr zu tun, also auch keine Ansprüche. Nur musste dann jährlich eine Lebensbescheinigung nach D senden, also nur Arbeit.

Also nix mit Hauptwohnsitz im Ausland und in Deutschland abkassieren, da der Medizinische Dienst die Pflegestufe beim Hausbesuch festlegen muss und dann eine 1/2 jährliche Prüfung von der Pflegeversicherung vorgeschrieben ist, sonst gibts da auch in D kein € mehr.

So gesehen ist das auch richtig. Man kann ja auch mit Pflegestufe in Spanien Urlaub machen in 2 x im Jahr nach D kommen.
Isch bin nedd nur saubleed, naa, isch seh aach so aus, doo zieh isch disch uff mei Ebee runner und schlaach disch da mit maoner üwwerleschenen Bleedhaid.
Pflegekasse muss nicht im Ausland zahlen 14.01.2011, 22:55herbert1
Die Pflegeversicherung ist wie alle Sozialversicherungen hochdefizitär
(um nicht zu sagen pleite) !
In den kommenden Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen ständig und
erheblich steigen. Kein Wunder wenn die deutsche Pflegeversicherung
nach Gründen sucht um möglichst wenig oder gar nichts zu
zahlen . Was liegt da näher als die Deutschen die im Ausland
leben ...abzuwimmeln indem man sich auf das sogn
Terriotorialprinzip (Leistung nur im Inland) beruft.
Wer ein entsprechendes Risiko sieht sollte deshalb seinen
Hauptwohnsitz in D nie aufgeben.

Herbert1 (Hans Stein)
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