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In diesem Thread befinden sich 11 Posts.
Altlasten 24.02.2012, 16:50Klauswerner
Keiner ist vor schlechten Überraschungen sicher. So wie wir das schon von Deutschland her kannten, so kam heute zum Freitag ein netter Brief mit der Forderung, dass wir ca. 50 000 Forint Altschulden der Wasserversorgung bezahlen sollen. Wir wohnen nun seit 2007 hier und waren der Meinung, die Sache wäre geklärt. Damals hatte man uns Kaposvar beim Wasserversorger gesagt, wir brauchten uns keine Sorgen machen, sie klären das mit dem Vorbesitzer. Und nach langer Ruhephase kommt die Forderung nun wieder zu uns. Als ob wir nicht schon genug betrogen wurden in den letzten Jahren. Vielleicht hat jemand hier dazu einen Tipp oder Kenntnisse zur Rechtslage, denn wir hatten noch nie Schulden und kommen uns irgendwie ausgeliefert vor. Also für nützliche Hinweise wäre ich dankbar, bevor wir nächste Woche das zuständige Büro aufsuchen. Danke, Klaus
Altlasten 24.02.2012, 19:08ju
Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen....der Besitzer des Hauses haftet für
Außenstände wie Wasser, Strom und Steuerlasten. Wenn diese vom Vorbesitzer also nicht beglichen wurden,
gehen sie automatisch in deinen "Besitz", bei der Unterschrift beim Notar...also der Besitzumschreibung.
Ich glaub in Deutschland ist das auch so, das weiß ich aber nicht sicher.
Denke du wirst Rechtlich um die Zahlung nicht umherkommen.

ju
Altlasten 24.02.2012, 19:41Johannes
Formulierung im Kaufvertrag :Mit Unterschrift dieses Vertrages gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über .Leider wirst du zahlen müssen. Allerdings können Forderungen die älter als 2 Jahre sind nicht mehr gefordert werden außer sie wurden schon zu Beginn angemahnt.
Ich schätze mal man muss in deinen Fall zahlen.
Grüße Johannes
Altlasten 24.02.2012, 19:44Knopf
Lieber Ju,
In Deutschland ist das so:
Bei den Erschliessungskosten für Wasser etc. haftet u. U. der Käufer einer Immobilie, wenn der Vorbesitzer nicht gezahlt hat ( Altlasten / Kauf war nicht lastenfrei). Für Verbrauchskosten haftet der neue Besitzer aber nicht!!!
Wie es in Ungarn ist, kann ich nicht sagen.
In jedem Fall solltest Du aber mal feststellen, ob es Anschluss/Erschliessungskosten waren oder Verbrauch.

Ich bin mir sicher, dass es in diesem Forum welche gibt, die so etwas auch schon erfolgreich durchgefochten haben.

Wichtig wäre, Klauswerner, wenn du alle Abrechnungen und Zaehlerstaende seit Einzug dokumentiert haettest.
Damit würde ich dann nochmal persoenlich den Wasserversorger aufsuchen - und alles schriftlich festhalten ( lassen).
VG Knopf

>wo kämen wir hin, wenn alle sagten: "wo kämen wir hin" und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge!<
Altlasten 25.02.2012, 09:34Gartenfee
Hallo Klauswerner!

Ich gehe wohl von meinem deutschen Rechtsverständnis aus, aber ich würde auch fragen: "Wo steht das geschrieben, dass ich die Altlasten (Wasserverbrauch?) meines Vorgängers bezahlen muss"? Habe ich mit meiner Anmeldung bei DRV evtl. unterschrieben, dass ich dafür gerade stehe oder steht es in den AGB. Ich denke doch, wenn der Zählerstand bei Übergabe dokumentiert war, ist doch erst einmal die DRV in der Beweispflicht, warum Du dafür sollen musst. Wenn sie das nicht können, sollen die doch mal vor Gericht klagen.

Natürlich würde ich mich vorher beraten lassen, ob die DRV eine Chance hat, den Prozess zu gewinnen!

Viel Erfolg!

P.s. Ich habe auch die Rechnung meines Vorgängers bezahlt. Allerdings waren es damals nur 1400 Forint!
Altlasten 25.02.2012, 10:29Knopf
Guten Morgen Gartenfee, Du hast Recht!
Es müsste aber doch auch in HU eine Rechtsberatung für solche Fälle geben, z. B. so eine Art Verbraucherzentrale?
VG Knopf

>wo kämen wir hin, wenn alle sagten: "wo kämen wir hin" und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge!<
Altlasten 25.02.2012, 18:47Klauswerner
Hallo, danke erstmal für freundlichen Hinweise. Nach einem Gespräch in der Nachbarschaft scheint mir die ganze Sache nach Anschlußkosten auszusehen. Zum Wasserverbrauch habe ich alle Unterlagen und da gibt es keine Probleme oder Rückstände. In der Rechnung wird die Gemeindeverwaltung als Ansprechpartner genannt, was auf frühere Anschlußarbeiten für Abwasser schließen läßt. Nächste Woche gehen wir mal zur Gemeinde und machen uns schlau. Warum sowas natürlich nach 5 Jahren (vorher gab es keine Info) auftaucht, bleibt mir weiter rätselhaft. Aber sicher wird mir das nichts nützen, da müssen wir durch. Als Immobilienkäufer müßte man sicher sowas dann auch prüfen lassen, damit es später keine Probleme gibt.
Einen schönen Sonntag noch an alle. Klaus
Altlasten 25.02.2012, 18:54Gartenfee
Hallo!

Nach meinen Informationen könnten die 5 Jahre etwas mit der Verjährungsfrist zu tun haben. Zumindest bei Steuerangelegenheiten ist es so.

Gruss Gartenfee
Altlasten 25.02.2012, 18:56Knopf
Hallo Klauswerner,
schau mal in Deinen Kaufvertrag für die Immobilie.
Dort müsste sich auch ein Passus "lastenfrei" befinden.
Prinzipiell unterschreibt man nur, wenn sichergestellt ist, dass keine Altlasten bestehen.
Ein Notar -sicher auch in Ungarn- klärt auch darüber auf.
Ich denke, wenn der Verkäufer versichert und unterschrieben hat, dass die Immobilie lastenfrei ist, dann hättest du gute Aussichten, Dir das Geld von ihm wiederzuholen, selbst wenn Du es vorerst bezahlen musst.
Viel Erfolg!
VG Knopf

>wo kämen wir hin, wenn alle sagten: "wo kämen wir hin" und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge!<
Altlasten 27.02.2012, 04:31herbert1
Frage ...wie lautete der Text des Notarvertrags dieser
Liegenschaft bei Kauf???
Der lastenfreie Übertrag der Liegenschaft müsste sich aus
dem Text des Notarvertrags ergeben.
Allerdings versteht man darunter primär Belastungen, die
im Grundbuch stehen ...also Hypotheken usw.
Unbezahlte Wasserrechnungen wird wohl kaum jemand
ins Grundbuch eintragen lassen.
Darum wird zB eine Formulierung gewählt ..."Der Verkäufer
versichert zum Zeitpunkt der Beurkundung alle bis dato
fälligen Kosten ...usw usw usw bezahlt zu haben."

Stellt sich später heraus, dass das nicht der Fall war
hätte der Käufer einen Ersatzanspruch gegen den Verkäufer.
Den müsste er allerdings im konkreten Fall (ggf gerichtlich)
durchsetzen ..was nicht immer einfach ist.

Herbert1 (Hans Stein)
Altlasten 27.02.2012, 18:40Klauswerner
Danke nochmal für die Hilfeangebote. In den nächsten Tagen sind wir bei der Gemeinde und klären das (Dolmetscherin kommt mit). Zahlungsrückstände im Wasserverbrauch sind es auf keinem Fall, da ich alles belegen kann und Schulden bei uns nicht üblich sind. Im Kaufvertrag steht "schuldenfrei". Sollen wir hier nicht mit dem Briefinhalt klar kommen, dann setze ich hier am Freitag einen Link zum Nachlesen. Danke nochmal an alle. Klaus
Nachtrag: Es handelt sich um eine Gebühr zur Gründung einer Abwassergesellschaft, allerdings vor meiner Zeit hier. Die Gemeinde will das nun alles aufarbeiten, kann aber noch nichts weiter dazu sagen. Also ist das ganze erstmal aufgeschoben bis zum nächsten Brief. Klaus
- Editiert von Klauswerner am 01.03.2012, 21:25 -
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