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In Ungarn mobil mit dem Mobil - 28.01.2008, 12:29:25 | ||||
Gast | Dies ist eine Sammlung von Infos - von verschiedenen Webseiten zusammengetragen und „sollte“ den jeweils aktuellsten Stand darstellen. Unter finden sich Infos vom ADAC, ÖAMTC, Autoklub.hu, Deutsche Botschaft und http://www.ungarn-tourismus.at/allg_tran_strassen.htm Für die Aktualität und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden! Es dürfte in jedermanns Eigeninteresse liegen, sich selbst über den letzten Stand zu vergewissern. Als Reisedokumente benötigt werden ein bei Einreise und Ausreise ein gültiger - Reisepass oder Personalausweis. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Alternativ ist für Minderjährige bis zur Vollendung des 16. Lebesjahres auch eine Eintragung in einen der Reisepässe der Eltern möglich. - Urlaubskrankenschein Mitzuführende KFZ-Dokumente in Ungarn * Führerschein * Autobrief/ Zulassungsschein * Pflichtversicherung * Grüne Karte (Umweltschutz- Karte) - Bürger der EU dürfen mit ihrem Führerschein in Ungarn Auto fahren, ein internationaler Führerschein ist nicht nötig. Der deutsche Führerschein reicht aus, um dort einen Pkw zu steuern. Der neue EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat ist keine Pflicht, er ist jedoch empfehlenswert, da er den Umgang mit lokalen Behörden erleichtert. Grundsätzlich gilt, dass gültige deutsche Führerscheine - also auch rosarote oder graue Papierdokumente - in allen EU-Mitgliedsländern akzeptiert werden müssen. Allerdings können veralterte Fotos Probleme bereiten. - Der ausländische Führerschein ist in Ungarn vom Tag der Einreise an ein Jahr lang gültig. - Ein in Ungarn ausgestellter Führerschein ist in anderen EU-Ländern gültig Die Führerschein- Touristen benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate sowie ein ungarisches ärztliches Attest über den Gesundheitszustand. Führerscheine aus dem EG-Ausland brauchen nicht mehr umgeschrieben werden. Sie gelten wie ein deutscher Führerschein und auch im gleichen Umfang. Seit 19.01.2007 ist die 3. EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) in Kraft, die eben diesem Führerscheintourismus einen Riegel vorschieben soll. - Auch die EU-FS die nach dem 19.01.2007 ausgestellt wurden sind im vollem Umfang gültig. Dieser Rechtszustand dauert bis zum 19.01.2009 wenn auch die anderen Staaten die dritte FS-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Der EuGH führte in dieser Entscheidung eindeutig aus, dass alleine die Kenntnis, dass der Fahrerlaubnisbewerber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im erteilenden Mitgliedsstaat hat, nicht ausreichend ist, um die automatische Anerkennung nach Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG auszusetzen. Die Freizügigkeit wird in Europa höher angesehen als nationales Recht. - In Ungarn müssen Sie eine beglaubigte Nutzungsvollmacht in der Landessprache mitführen, wenn Sie ein Auto mit ausländischem Kennzeichen steuern oder wenn Sie einen Wagen über die Landesgrenzen bewegen. ??? - PKW mit Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland benötigen keine grüne Versicherungskarte bzw. keinen internationalen Führerschein. Da die grüne Versicherungskarte jedoch alle wichtigen Versicherungsdaten enthält und sie vielen Polizeibeamten der Urlaubsregionen vertraut ist, kann sie sich als praktisch erweisen. - - Das ovale, aufklebbare "D"-Etikett ist nicht erforderlich. - Der Verlust der Reisedokumente muss unverzüglich dem Konsulat bzw. der Botschaft gemeldet werden. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ungarn: 1014 Budapest, Úri utca 64-66. Tel.: 488-3500 Vignettenpflicht: - Für den Gebrauch der ungarischen Autobahnen muss man bezahlen. Ohne gültige Vignette: Fahrzeugschein wird durch die Polizei eingezogen. Statt selbstklebender Vignetten benötigen Autofahrer in Ungarn neuerdings ein sogenanntes E-Ticket. Reisende können das E-Ticket an Grenzübergängen, Tankstellen und beim Automobilclub MAK erwerben. Die elektronische Vignette ist per Handy erhältlich – unbedingt Bestätigung abwarten Beim Kauf werden Kfz-Kennzeichen und Gültigkeitsdauer gespeichert. Der Beleg muss aufbewahrt werden. - Ab Grenze Nickelsdorf/Hegyeshalom ungarische Vignette Pflicht. Bislang war die Autobahn M1 zwischen Hegyeshalom und Mosonmagyaróvár von der Vignettenpflicht ausgenommen. Dies ist nun nicht mehr so. Laut Informationen der staatlichen Autobahn Verwaltungs AG darf seit Anfang Januar der Autobahnabschnitt nach dem Grenzübergang Hegyeshalom nur mehr mit einer gültigen Vignette befahren werden. Um nicht als Mautpreller ertappt zu werden, rät der ÖAMTC zum Kauf einer 4-Tages-Kurzzeitvignette zum Preis von HUF 1.170 (ca. 5 - 6 Euro, je nach Reisezeit und Wechselkurs), einer 10-Tages- oder Monatsvignette. Im Gegenzug ist der Mosonmagyaróvár umgehende Abschnitt der Autobahn M1 zwischen den Hauptstraßen Nummer 86 und 15 doch gebührenfrei geworden. Dieser Abschnitt erstreckt sich auf die Strecke, die von Kilometernummer 159,1 und 165,9 eingegrenzt wird autopalya.hu Im Falle eines Unfalls: - Wenn Sie ein einen Unfall haben, müssen Sie zuerst den Polizei (107) anrufen. - Schadenregulierung: Wenn ein Fahrer eines Fahrzeugs mit ungarischem Kennzeichen den Unfall verursacht hat, so muss er den Schaden seiner eigenen Versicherung oder der Hungária Biztosító Rt. (Hungaria Versicherung AG Abteilung Autoversicherung (1113 Budapest Galvani ut 44 Tel.: 421-1421, von Montag-Freitag 08:00 bis 20:00)) melden. Liegt die Schuld bei einem ausländischen Fahrzeugführer, dann muss die Direktion der Internationalen Fahrzeugversicherung Hungária Biztosító AG. informiert werden (1117 Budapest, Galvani út 44. Tel.: (36-1) 421-1421, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr). - Fahrzeuge mit beschädigter Karosserie dürfen nur mit behördlicher Genehmigung ausgeführt werden. Notruf und Pannendienst - Europaweit gilt für den Notruf die Rufnummer 112 - Notrufsäulen sind alle 2 km an den Autobahnen M1, M5, M7 und der Europastraße 5 zu finden. - Rund um die Uhr ist der Notdienst des Ungarischen Autoklubs („Gelbe Engel“ /„Sárga angyal”) landesweit unter der Telefonnummer 188 erreichbar, nonstop autoklub.hu - Internationale Notdienstzentrale: Tel: +36-1-345-1744. Für Mitglieder des ADAC, ÖAMTC 8 - 18 Uhr, ab Mitte Juni bis Mitte September 8 - 20 Uhr Tel.: +36-1 345-1717. Sonstige Hinweise: (Auswärtiges Amt) - Autoreisende sollten bei einer Panne kontrollieren, ob der Pannendienst auch wirklich vom ungarischen Automobilclub kommt oder ein Partner des Clubs ist (z.B. über die ADAC-Notrufstation in Budapest; Telefonnummer von Ungarn aus: 06-1-345 17 17) - Außerhalb Budapests sowie auf den Autobahnen sollte man bei Polizeikontrollen Umsicht walten lassen. In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu räuberischen Übergriffen durch als Polizisten verkleidete Straftäter, die eine angebliche Polizeikontrolle zur Plünderung der Opfer nutzten. „Echte“ Polizisten tragen eine vollständige, korrekte Polizeiuniform und bewegen sich in Streifenwagen mit der Aufschrift „Rendörség“ (Polizei). - Auch sollte man sich vor „freundlichen Helfern“ in Acht nehmen, die einen auf einen – meist nicht vorhandenen - Schaden am Fahrzeug aufmerksam machen und danach den Fahrer zum Anhalten bewegen wollen. Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen das Auto dort auf Schäden. - So hat die ungarische Touristeninformation eine Hotline für ausländische Besucher eingerichtet, die Opfer von Straftaten und Übervorteilungen in Restaurants, Bars u.ä. wurden. Der Anschluss ist wochentags von 08.00 - 20.00 Uhr mit mehrsprachigen Mitarbeitern besetzt. Die Telefonnummer lautet: 0036-1-318 87 18 bzw. 0036-1-438 80 80. - Vom Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken ist abzuraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann man sich Bargeld problemlos an EC-Karten-Automaten besorgen. Wichtige Verkehrsregeln in Ungarn: - 0.00%!! Promillegrenze – Ungarischer Automobilclub MAK: Keine Alkohol am Steuer eines KFZ erlaubt Es ist sehr streng genommen! Alkoholzu trinken vor dem Autofaren ist verboten! Auch schon ein paar GläserWein kann ausgezeigt werden. Bis 0.008% bekommen Sie eine Strafe bis30.000 Ft, wenn es noch höher ist, werden Sie verhaftet werden und kann man auch Ihr Führerschein wegnehmen! - Personenwagen müssen außerhalb bewohnter Gebiete bzw. Ortschaften mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren, für Motorräder, Mopeds und Fahrräder mit Hilfsmotor gilt dies immer! In Ungarn bedeutet ein kurzes Aufleuchten der Scheinwerfer den Verzicht auf die Vorfahrt. - Das Überholen in Kurven, an Kreuzungen, Bahnübergängen und unmittelbar vor Fußgängerschutzwegen ist verboten! Bahnübergänge werden 150 m im Voraus angezeigt, dann muss die Geschwindigkeit. in bewohnten Gebieten auf 30 km/h und außerhalb auf 40 km/h reduziert werden. Bahnübergänge müssen mit einer Geschwindigkeit von 5 km/h überquert werden. (Auch bei freier Fahrt, die durch Lichtsignale angezeigt wird, sollte man vorsichtig sein.) - Ein Tempolimit am Ortsbeginn hat für das gesamte Wohngebiet Gültigkeit. - Das Fernlicht darf in bewohnten Gebieten nur kurze Zeit auf schlecht beleuchteten Wegstrecken eingeschaltet und benutzt werden und dies nur dann, wenn dadurch Hindernisse besser zu erkennen sind. - Auf Motorrädern und Fahrrädern mit Hilfsmotor ist das Tragen eines Helmes für Fahrer/in und Sozius Pflicht. - Mobiltelefone dürfen im Kraftfahrzeug während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage benutzt werden. Für Fahrzeuge mit 2 oder 3 Rädern ist die Benutzung eines Handys verboten. - Gurte müssen sowohl auf den Vorder- als auch auf den Hintersitzen angelegt werden. - Pannenweste / Warnweste ist für alle verfügbaren Sitze im Auto Pflicht - Ab 1. Januar 2008 müssen in Ungarn bei schlechten Sichtverhältnissen nun auch Fußgänger außerhalb vom Ortsgebiet eine Warnweste tragen. Für Radfahrer gilt die Warnwestenpflicht schon seit Juni 2007. - Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften ist nur bei Gefahr erlaubt. - Mitführen von Schneeketten ist Pflicht ?? - Gelbe Markierungen am Straßenrand bedeuten "Halteverbot". - Kinder bis zum 12. Lebensjahr müssen auf der Rückbank befördert werden; Kinder, die kleiner sind als 1,50 m in ordnungsgemäßen Kindersitzen. zulässige Höchstgeschwindigkeiten in Ungarn - Pkw (Motorrad) Autobahn 130 Schnellstraße 110 Sonstige Verkehrsstraße 90 Wohngebiet 50 - mit Anhänger Autobahn 80 Schnellstraße 70 Sonstige Verkehrsstraße 70 Wohngebiet 50 Strafen: Verstöße von Ausländern gegen die Straßenverkehrsordnung werden gewöhnlich streng geahndet. - Strafe bezahlen: Die ungarische Polizei ist nicht befugt, Strafgeld vor Ort einzuheben. - Bußgelder: Behörden sind berechtigt, Strafen über 60.000 oder 100.000 HUF je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit festsetzen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann jedoch wesentlich höher bestraft werden. Die Bezahlung der Bußgelder hat in Forint zu erfolgen. Verhängte Strafen vor Ort „müssen“ nicht an die Polizei bezahlt werden ("Besteht ein Urlauber darauf, seine Strafe bar zu bezahlen, kommt das einem Bestechungsversuch gleich“), sondern können mittels Scheck beglichen werden. Gemäß internationalem Recht können betroffene Personen im Falle polizeilicher oder gerichtlicher Verfahren Aussagen und Erklärungen in ihrer Muttersprache abgeben. Ausländische Staatsbürger sind berechtigt, die Anwesenheit eines Anwalts oder eines Vertreters ihres Konsulats zu verlangen. Einreise mit Haustieren nach Ungarn Seit 01.10.2004 ist der EU-Heimtierausweis das verbindliche Einreisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen. Einzutragen sind: - Angaben zum Besitzer - Kennzeichnung des Tieres durch den Kenncode des Mikrochips (EUR 60) oder durch die Tätowierungsnummer (noch bis 2011 akzeptiert) - Datum der letzten Tollwutimpfung, die mind. 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss und längstens 12 Monate her sein darf. - Internationaler Impfausweis, mit den auch in Deutschland nötigen Impfungen (gegen Tollwut, Staupe, usw.) Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und Maximal ein Jahr alt sein. - Eine Bescheinigung vom Amtstierarzt (nicht älter als 8 Tage), dass das Tier untersucht wurde und keine ansteckenden Krankheiten hat, sowie dass in einem Umkreis von 30-40 Km in den letzten 4 Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tierarten (auch für Vögel) besorgt werden. Bei Verstoß drohen erhebliche Kosten und Quarantänisierung des Tieres. Hunde sind am Strand und im Wasser am Plattensee und Velence-See nicht zugelassen und dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es dort nicht ausdrücklich verboten wurde; Hunde müssen auf öffentlichen zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden. - Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. * So genannte gefährliche Hunde oder „Kampfhunde“ dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den Gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn: Bullterrier, Ameriaknischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog. Diese Hunderassen dürfen nur mitgenommen werden, wenn sie kastriert wurden. * Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen! - Tabakerzeugnisse: Ab 1. Januar 2008 gelten neue Bestimmungen für die private Einfuhr von Tabakerzeugnissen. "Wenn auf den Packungen keine deutschsprachigen Warnhinweise aufgedruckt sind, darf man nur eine Stange Zigaretten (200 Stück) oder 50 Stück Zigarren importieren. Ein Aufkleber auf der Zigarettenschachtel reicht nicht, um die übliche Richtmenge von 800 Stück einführen zu dürfen", weiß die ÖAMTC-Touristikerin. Diese neue Bestimmung gilt innerhalb der EU, auch bei Flugreisen. |
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