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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Die Frustseite / Die Frustseite / Information oder verbaler Kleinkrieg
In diesem Thread befinden sich 34 Posts. [ Seite: 1 2 ]
Herbert1
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 08.05.2008, 05:50:49

Gast
Liebe Teilnehmer,

wenn man die von mir als Thread gestarteten Themen liest
u.a.
Steuern ....
Gesundheit ...
Deutsche Dichter beschimpfen Deutsche Dichter...
(als literarische Seite)
usw. usw.
So stand und steht der Versuch der Information und
die Diskussion (auch der Disput) über ganz unterschied-
liche Themen im Vordergrund.
Keine Frage .... ich habe aus meiner Abneigung zu dem
Verbreiten von Pauschalurteilen und verbalen Schnell-
schüssen (Motto ... nimms nicht so erst ...trink mehr
Palinka) nie einen Hehl gemacht.
In der Zwischenzeit habe ich mir Beschimpfungen
wie :
Irrer, Herumgesülze, Schizo, usw usw
gefallen lassen.
Ich habe mehrfach deutlich gemacht... dass ich einerseits
durchaus gegenhalte .... also (hoffentlich) mit entsprechender
Wortwahl pariere .... dass ich dabei nicht zimperlich bin ... seis drum.
Andererseits sehe ich dem geradezu putzigen
niedlichen agressiven sich Abreagieren einiger Teilnehmer zu,
denen offenbar die Argumente aus gehen zuschaue.
Das ich auf direkte Beleidigungen nicht mit Beifall reagiere
kann vielleicht sogar der Admin verstehen.
Ich finde man sollte sich überlegen, welchen Informations-
gehalt hat der Beitrag den man schreibt ... oder welchen
tatsächlichen Humorgehalt.
Allerdings akzeptiere ich weder eine Zensur noch
irgend ein Halbwissen, das als Credo verkauft wird.
Dass im Forum kein redaktioneller Filter (oder Lektorat)
stattfindet ...bedeutet zwar Freiheit .... aber eben auch
viel (wie man mir schon mal vorwirft bla bla.
Deshalb zum Abschluss nochmal die Frage:
Information oder verbaler Kleinkrieg --- was darfs sein ?

Beste Grüsse an alle die sich geärgert haben.
Herzliche Grüsse an die die zwischen den
Zeilen lesen können.

Herbert1 (Hans Stein)
PeterV
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 08.05.2008, 06:07:22

Gast
@Herbert1

siehe dazu meinen Post zum Thema Steuern.
Bravo

Du hast es geschafft das ich zukünftig Posts von Herbert1 in die Kathegorie "Müll" einordne und diesen keine Beachtung mehr schenken werde (rate ich übrigens auch den anderen Forumteilnehmern). Wir wollen uns hier eigentlich austauschen, sei es um Spass zu haben, Erfahrungen auszutauschen oder über das Eine oder Andere Thema zu diskutieren. Dabei sind sicher nicht alle Themen ohne gegensätzliche Meinung, aber das bringt ja gerade Leben in eine Diskussion.

Zitat:
Ich finde man sollte sich überlegen, welchen Informations-
gehalt hat der Beitrag den man schreibt ... oder welchen
tatsächlichen Humorgehalt.


Ich vermisse in deinen Posts beides.......

Zitat:
Halbwissen, das als Credo verkauft wird.


davon finde ich in deinen Posts allerdings eine ganze Menge.....

Fazit für mich....nicht lesenswert.

Gruß
PeterV
Herbert1
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 08.05.2008, 22:08:46

Gast
Lieber PeterV
zu meinen Post :
einfach nicht lesen bzw nicht reagieren ... Dein eigenes Motto
und was machst Du ... Du postest ständig weiter.... da bin
ich verblüfft. Du hast wohl ein "herbie-Syndrom".?

Gruss Herbert1
Herbert1
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 09.05.2008, 06:42:24

Gast
Lieber PeterV

ich komme darauf zurück, dass Du der Meinung bist, die von
mir hier dargestellten steuerlichen Überlegungen seien
Halbwissen.
1. Bisher ist noch keiner meiner Klienten in eine Steuerfalle
(wie zB Zumwinkel oder Boris Becker ) gelaufen.
2. 85 % der Steuerliteratur in Europa erscheint in Deutschland
(was ist da Wissen, was Halbwissen, was Ganzwissen?)
deshalb kann und muss man sich spezialisieren ... und fairerweise
zu Themen mit denen man sich nicht beschäftigt hat sagen:
"das ist nicht mein Spezialgebiet"
Insofern wäre sogar "Nichtwissen" und das zugeben
für den Klienten besser als Halbwissen.
Die WP Kanzlei mit der ich gearbeitet habe nimmt gar
keine Klienten mehr an ... die haben genug zu tun...
allerdings nicht mit Allerweltratschlägen.
3. Wenn ich nach Deiner Meinung irgendwas geschrieben habe ...
was so nicht richtig sei .... der Praxis nicht entspricht oder nicht
zutreffend sein sollte --- z.B. auf Grund geänderter
Gesetzeslage oder anderer Durchführungsverordnungen
oder sogn. Nichtanwendungserlasse der OFD s usw usw
wäre es schön wenn Du PeterV -- so Du denn Informationen
hast diese ins Forum stellst --- oder mir per PM mails.
Denn um gegenseitig Information ging es doch hier ursprünglich.

4. Auf einen Kleinkrieg mit Dr Hubertus-Fans habe ich
keine Lust ....dafür bitte ich um Verständnis
.


Beste Grüsse Herbert1
Markus J. Marschner
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 09.05.2008, 17:12:15
Skype: markusmarschner
2385 Posts - Magyar Vagyok
carpe diem
Zitat:
Bisher ist noch keiner meiner Klienten in eine Steuerfalle
(wie zB Zumwinkel oder Boris Becker ) gelaufen.


Lieber Herbert, jetzt muß ich mal mit der rechlichen Seite kommen, wenn du kein zugelassener Steuerberater bist, darfst du keine Beratung in Steuerangelegenheiten geben. Siehe StBerG

http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBerG.pdf hier der link zum Gesetz, ansonsten würde ich dies im Forum unterlassen!
Wirklich gute Freunde sind Menschen, die uns ganz genau kennen, und trotzdem zu uns halten.

Marie von Ebner-Eschenbach

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PeterV
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 09.05.2008, 19:09:54

Gast
...und medizinische Informationen und Beratung (worunter auch das Empfehlen von Medikamenten zählt - gelle Herbert) darf nur ein zugelassener Arzt geben
....und Rechtsberatung ist dem Rechtsanwalt vorbehalten

also auch da ein wenig mehr Zurückhaltung wäre angebracht

---- schön, das alles so geregelt ist ----

PeterV
Markus J. Marschner
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 09.05.2008, 19:19:38
Skype: markusmarschner
2385 Posts - Magyar Vagyok
carpe diem
Tja manchmal sind Gesetze halt doch für etwas gut , gell
Wirklich gute Freunde sind Menschen, die uns ganz genau kennen, und trotzdem zu uns halten.

Marie von Ebner-Eschenbach

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maeudral
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 09.05.2008, 19:50:11

Gast
Scheiß-Vorschriften
Herbert1
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 01:26:37

Gast
Liebe Leser,

Eure Besorgnis in allen Ehren. Ich gestatte mir einen kleinen
(hoffentlich nicht zu angeberhaft wirkenden) Hinweis:

1.) für medizinische und pharmazeutische Ratschläge ... die
leider jeder (sogar im Internet) geben kann ...gibts keine
Lizenzen. Allerdings habe ich vor der IHK Karlsruhe usw
Prüfungen (in den 7o-er Jahren) abgelegt ... die solche
Grundkenntnisse belegen, dass es allemal reicht um z.B.
in diversen Ländern dieser Welt (nicht in D oder A oder CH)
einen medizinischen Beruf auszuüben.
Das ich dabei z B das Arzeneimittelgesetz beachte ist doch
wohl selbstverständlich.

2.) was juristische und steuerliche Überlegungen angeht,
habe ich leider den Gesetzestext, der mir erlaubt
zu beraten nicht auf diesem privaten Schreibtisch .... ich komme darauf zurück.
PeterV irrt ..wenn er zB. meint nur Anwälte dürften
juristische beraten. (ich werde das mit Gesetzestexten
unterlegen ...folgt)
Zu meinen eigenen Erfahrungen:
Tatsache ist , dass ich ua (früher also ab 1981) lange
Zeit als Consultant gearbeitet habe, dann später ua Vorstands-
mitglied einer BeratungsAG in Berlin war und mit Treuhand,
Steuerberater- und Rechtsanwaltskammer für unsere
Mitarbeiter (aber auch in eigener Sache) juristische
Hick-Hacks - am laufenden Meter - ausgefochten habe.
Ergebnis... ich habe 2 x (ich wiederhole zwei Mal) in
meinen ganzen Berufsleben Unterlassungserklärungen
unterzeichnet ... davon eine gegenüber der Controlling-
abteilung einer deutschen Grossbank.
Alle übrigen Fälle (ua gegen Vollstreckungstellen von
Finanzämtern) habe ich am Ende "gütlich" beigelegt.
Und gültlich heisst für mich ... ich bin nicht 1 cm zurück-
gewichen, diese Haltung bin und war ich schon meinen
Mitabeiterinnen und Mitarbeitern des teams gegenüber
schuldig ... die mich mit dem Spitznamen "Tornado"
(nach dem Kampfflugzeug) benannt hatten.
Klingt ein bisschen martialisch --- aber manchmal
--auf die Dauer ...gehts nicht ohne Power ---
und wer sich nicht täglich wehrt ..der lebt verkehrt
Heute bin ich im Unruhestand (siehe Geburtsdatum)
und mache nur noch solche Projekte, die Spass machen
und entsprechendes Honorar.
Wie ich schon geschrieben habe, so ganz trennen
von meinem Job kann ich mich nicht ... schon weils
wirklich Spass macht und sei es "ein paar Formalisten
aufzumischen ..in irgendwelchen Ämtern"
3.) timmynico hat hier oft unterstellt, ich wolle Werbung
für (eine oder) meine Firma machen .... darauf kann
ich nur sagen:
Das ist nicht der Fall ... bisher hat mir keiner der Teilnehmer
des Forums Honorar gezahlt ... hätte ich auch gar nicht
nehmen wollen ..und .bisher konnte ich meinen Prosecco und
meinen Kaffee "gerade noch" selbst bezahlen.
Allerdings individuelle Beratung würde ich auch nie
per internet machen (bzw. machen lassen
)
Soviel für heute nacht ...

Ich wünsche Euch allen aus einem heissen fast
staubig schwülen Deutschland eine schöne Zeit
Euch in der guten Luft Ungarns

Grüsse (auch an meine Kritiker)

herbert1 (Hans Stein)
Markus J. Marschner
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 13:01:58
Skype: markusmarschner
2385 Posts - Magyar Vagyok
carpe diem
Lieber Herbert , andere Gesetze dazu gibt es nicht, du hast recht wenn du schreibst, dass die Angestellten in deiner Firma deine Rechts und Steuerberatung, was ihren Arbeitsplatz betrifft annehmen dürfen, ohne das dir jemand etwas machen kann, § 4 StBerG . Aber außerhalb dieses einschrenkenden Paragraphens, darf niemand, auch du nicht lieber Herbert Steuerberatend tätig werden. Alles was das betrifft ist in den §§ 2 , 3 , 4 , 5 , 6 geregelt, fällst du da nicht darunter machst du dich Strafbar.

Wohlwollende Grüße

Markus
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Marie von Ebner-Eschenbach

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PeterV
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 20:19:10

Gast
@ Herbert1

nicht ich bin im Irrtum sondern du was die Tätigkeit als Rechtsberater oder Rechtsanwalt betrifft, und darunter fällt es dann auch, wenn du jemandem egal ob entgeldlich oder unendgeltlich eine Rechtsberatung gibst. Siehe hierzu nachstehenden Gesetzestext, Rechtsberatungsgesetz RBerG §1, dort ist dies ganz unmissverständlich geregelt..

Zitat:


§ 1
(1) 1Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. 2Die Erlaubnis wird jeweils für einen Sachbereich erteilt:
1.Rentenberatern,
2.Versicherungsberatern für die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern
a)bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen,
b)bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall,
3.Frachtprüfern für die Prüfung von Frachtrechnungen und die Verfolgung der sich hierbei ergebenden Frachterstattungsansprüche,
4.vereidigten Versteigerern, soweit es für die Wahrnehmung der Aufgaben als Versteigerer erforderlich ist,
5.Inkassounternehmern für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen (Inkassobüros),
6.Rechtskundigen in einem ausländischen Recht für die Rechtsbesorgung auf dem Gebiet dieses Rechts; eine für das Recht eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erteilte Erlaubnis erstreckt sich auf das Recht der Europäischen Gemeinschaften.
3Sie darf nur unter der der Erlaubnis entsprechenden Berufsbezeichnung ausgeübt werden.
(2) 1Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügende Sachkunde besitzt und ein Bedürfnis für die Erlaubnis besteht. 2Eine Bedürfnisprüfung findet nicht statt, wenn der Antragsteller Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
(3) 1Erstreckt sich eine vor dem 10. September 1994 erteilte Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 auch auf das Recht der Europäischen Gemeinschaften, ist die Erlaubnis nachträglich auf die Rechtsbesorgung auf dem Gebiet des ausländischen Rechts zu beschränken. 2Dies gilt nicht, wenn das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist. 3Ist dem Erlaubnisinhaber eine gesonderte Erlaubnis zur Rechtsbesorgung auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Gemeinschaft aufgrund nachgewiesener Sachkunde erteilt worden, so ist diese nicht zu widerrufen.
(4) 1Die zuständige Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. 2Sie bedient sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält. 3Der am Verfahren beteiligte Antragsteller oder Inhaber einer Erlaubnis soll bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken und, soweit es dessen bedarf, sein Einverständnis mit der Verwendung von Beweismitteln erklären. 4Sein Antrag auf Gewährung von Rechtsvorteilen ist zurückzuweisen, wenn infolge einer Verweigerung der Mitwirkung der Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt werden kann. 5Der Bewerber ist auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.
(5) 1Gerichte und Behörden dürfen personenbezogene Daten, die für die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis oder zur Einleitung eines Rügeverfahrens aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich sind, der für die Entscheidung zuständigen Behörde übermitteln, soweit hierdurch schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden oder das öffentliche Interesse das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegt. 2Die Übermittlung unterbleibt, wenn besondere gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
Fußnote
Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 u. 3: Mit GG 100-1 vereinbar, soweit die Berufe eines Rechtsbeistandes mit Vollerlaubnis oder eines Rechtsbeistandes mit Teilerlaubnis für "Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht", für "Handels- und Gesellschaftsrecht" sowie für "Wirtschaftsrecht" geschlossen werden, BVerfGE v. 5.5.1987 I 2501 (1 BvR 724/81)



puuhh...., das war nun ein langer Text, aber du siehst bei Google suchen und dann Posten können andere auch.

Gruß
PeterV
maeudral
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 22:10:47

Gast
Zitat:
Original von Herbert1

1.) für medizinische und pharmazeutische Ratschläge ... die
leider jeder (sogar im Internet) geben kann ...gibts keine
Lizenzen.


aber extra Vorschriften für das Internet, genannt : Rechtliche Informationen

Hinweis: Der Homepage-Betreiber, der eine erforderliche Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, handelt gemäß § 16 Abs. 2 TMG ordnungswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20.07.2006, Az.: I ZR 228/03) ist die Verletzung der Informationspflichten zudem eine Wettbewerbsverletzung mit der Folge, dass Homepage-Betreiber abgemahnt werden können.

Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG)

* Angaben zum Diensteanbieter wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse
* Anschrift der zuständigen Landesärztekammer als Aufsichtsbehörde
* gegebenenfalls Anschrift der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zuständige Aufsichtsbehörde
* die gesetzliche Berufsbezeichnung (z.B. Arzt)
(Hiermit ist nicht die Facharztanerkennung gemeint!)
* der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
* Umsatzsteueridentifikationsnummer
* Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte
* Heilberufsgesetz

Als Form der Sympathiewerbung ist die Angabe von persönlichen Daten auch ohne unmittelbaren Bezug zur Tätigkeit zulässig (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02 -). Insgesamt muss aber die Informationsvermittlung im Vordergrund der Darstellung stehen.

Persönliche Daten

* Lebenslauf/Werdegang
* Zugehörigkeit zu berufsbezogenen Zusammenschlüssen
* Hinweis auf Fremdsprachenkenntnisse/Dialekte
* Hinweis auf private Hobbys
* ...
* durch Fortbildung erworbene EU-Qualifikationen
* Zertifikate der Ärztekammer (Ernährungsmedizin, Spezielle Diabetologie, Rettungsdienst ...)
* Qualifikationen, die nach den Vorschriften des SGB V erworben worden sind (Kernspintomographie, Schlafapnoe, LDL-Elimination, Athroskopische Operationen, Stoßwellenlithotripsie ...)
* spezifische Abrechnungsberechtigungen der Kassenärztlichen Vereinigung (Hausarzt/Hausärztliche Versorgung, H-Arzt, Diabetologische Schwerpunktpraxis, Diabetologisch geschulter Hausarzt, Onkologisch verantwortlicher Arzt ...)
* durch andere Behörden verliehene Qualifikationen (Fliegerärztliche Untersuchungsstelle, Gelbfieberimpfstelle, Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, D-Arzt ...)

Nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen gemäß § 27 Abs. 4 Nr. 2 BO

Daß ferner eine obligatorische Berufshaftpflicht bestehen muß, bedarf keines besonderen Hinweises.

Zitat:
[i]Allerdings habe ich vor der IHK Karlsruhe usw
Prüfungen (in den 7o-er Jahren) abgelegt


Das berechtigt immerhin zu folgenden Tätigkeiten:

1.
Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen sowie Aufklären über Möglichkeiten und Ziele der Prävention,
2.
Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen sowie Durchführen von Laborarbeiten.

Zitat:
[i]... die solche
Grundkenntnisse belegen, dass es allemal reicht um z.B.
in diversen Ländern dieser Welt (nicht in D oder A oder CH)
einen medizinischen Beruf auszuüben.


z.B. als Medizinmann in Simbabwe
PeterV
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 22:29:54

Gast
Zitat:
1.
Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen sowie Aufklären über Möglichkeiten und Ziele der Prävention,
2.
Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen sowie Durchführen von Laborarbeiten.


...... da stellt sich mir nun die Frage, ist unser Herbie vielleicht Arzthelferin ?????



Gruß
PeterV
Herbert1
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 22:33:02

Gast
Polemik lieber Timmy .... "als Medizinmann in Simbabwe könnte ich
Dir vielleicht begegnen " Du als ein Mutter-Th.-Fan... der nach Ungarn
kam ...dem Herbie das Fürchten zu lernen, aber vor lauter Zwiebeln
im Bauch (Dein Motto) nicht mehr gehen konnte."
Wenn ich die ganzen Vorschriften sehe, die mir vorgehalten werden,
muss ich (bzw. die Mitarbeiter bzw die jeweilige Firma) ja immer
ganz ganz viel Glück gehabt haben.
Na ja ..."et ist noch immer jutjegange" sagt man in Kölle.
Nochmals ... 2 Unterlassungerklärungen im Laufe eines Berufs-
lebens...
Man reibt sich die Augen und fragt sich, leben wir eigentlich
in der selben Realität (nämlich in Europa) ?
Willkommen .... im Land der Freude als schöner Götterfunke.

Nichts für ungut ... man kann den Formalismus auch übertreiben.
Nicht umsonst ist die sogn "Verwaltungsgerichtsbarkeit"
eine sehr deutsche Institution.

Lieber Timmy ....bitte nicht immer Sätze als Zitat aus dem
Zusammenhang reissen und sich dran hochziehen...
wirkt echt (neudeutsch) uncool.
Übrigens wenn Du letzthin geschrieben hast (zum
Thema Diabetiker usw) Du hättest das Fachbuch
von Petrides gelesen .... dann sollte (in dem Kontext)
überhaupt was von diesem Autor ....existieren.
Wie niedlich, dass Du ... nur um den Herbie zu dreschen ...
etwas gelesen haben willst, was gar nicht existiert.
Piano piano .... immer erst kurz nachforschen ... da
reicht leider die Welt der Googler und Winkipedier
nicht aus.

Gruss herbert 1 (Hans Stein)

Zitat "Schlimmer als Unwissenheit ist die Angst der Spiesser
dass ihr begrenzter geistiger Horizont von anderen
Mitmenschen erkannt wird, da verteidigen solche Klein-
gesiter lieber Vorurteile ... denn die haben sie ganz
für sich allein. Keiner macht sie streitig.

Andre Le Lerque Carnets 1979

aus dem französischen Orginal frei übersetzt
von Hans Stein am 10.05.2008
maeudral
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 22:41:39

Gast
Muß nicht sein, lieber PeterV,

die Ausbildungsordnung (die alle Lern-Berufe einschließlich der zu
besuchenden Berufsschulen aufführt), für die
Prüfungen vor der IHK abzulegen sind, hat sich seit 1970 doch
ziemlich verändert, vor allem spezialisiert; d.h. es gibt
heutzutage wesentlich mehr Berufsbezeichnungen.

Hingegen ist beim Rettungssanitäter immer noch keine
allgemeinverbindliche Festlegung/Regelung getroffen worden
urmeli
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 22:46:04

264 Posts - 50 50 Ungar
Lieber Herbie,

ob da nun wer was wie gelesen hat oder (sinnvollerweise) ein Kurzzitat nimmt, dass soll doch egal sein mal.

Merke und akkzeptiere mal, das Schlaumeierei unerwünscht ist. Und dass manch einer hier mindestens ebensoviel auf dem Kasten hat wie du es für dich wünscht. Sogar wenn derjenige Rechtschreibschwächen haben mag.
Wo du nun was mal wie gewonnen hast, wie du durchs Leben gekommen bist, weisst, das geht uns hier mindestens 3 Meilen am A***** vorbei.
Und DIE Schlauheit, die du meinst uns mitteilen zu müssen, die haben wir, jeder Einzelne, schon lange. Auch dein heiss geliebter Basti.

Und nun versuche einmal uns mit deinen Oberlehrerschlauheiten und Möchtegernwissen zu verschonen und melde dich, wenn du was sinnvolles bzw zum Thema passendes zu sagen hast.

Und wenn du es jetzt nicht begriffen hast, dann wird es nie mehr was mit dir und uns bleibt nur das Ignorieren.
und harzlichst grüsst das
PeterV
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 22:47:07

Gast
Lieber Herbert1,

das ist nun mal keine reine Polemik sondern das sind Gesetzestexte (ich gehe davon aus, das du weist was das ist und wie verbindlich diese sind).
Diese gelten nun mal für jeden, auch für einen Herbert oder Hans Stein.

Ich komme doch immer mehr zu der Überzeugung, das du vielleicht einen ganz anderen Werdegang genommen hast, als du hier so vorgibst.
Vielleicht abgebrochenes Jurastudium (zu schwer), danach abgebrochenes BWL Studium (auch zu schwer) und dann mal mit Medizin versucht (ebenfalls nicht geschafft).
Das verschafft dir aber immerhin einen gewissen Ein, nicht Über-blick über die doch sehr unterschiedlichen Bereiche.
Nach dem abgebrochenen Medizinstudium hat es dann allem Anschein nach doch noch zur Prüfung als Arzthelfer gereicht. Na, immerhin etwas.

Ich weis nicht.... irgendwie muss ich da an Felix Krull denken

nachdenkliche Grüße
PeterV
PeterV
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 22:57:17

Gast
Lieber Urmeli,
das versuche ich ihm ja schon die ganze Zeit irgendwie beizupulen, aber der ist so wie manche unserer Kunden - einfach nur Beratungsresistent.
Der kommt mit vor wie ein Beamter, der darf auch nichts annehmen, noch nicht einmal Vernunft
(nicht von mir, Heinz Erhard war's)

LG
PeterV
urmeli
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 23:01:26

264 Posts - 50 50 Ungar
@ PeterV
Na ja, das liegt wohl daran, dass er den guten Heinz, den mit dem Ehrhard, nicht kennt. Weil der ist deutsch. Da kann man nicht mit sinngemässer Übersetzung glänzen. en en
und harzlichst grüsst das
maeudral
icon01.gif Information oder verbaler Kleinkrieg - 10.05.2008, 23:06:32

Gast
Lieber Timmy ....bitte nicht immer Sätze als Zitat aus dem
Zusammenhang reissen und sich dran hochziehen...
wirkt echt (neudeutsch) uncool:

[i]... die solche
Grundkenntnisse belegen, dass es allemal reicht um z.B.
in diversen Ländern dieser Welt (nicht in D oder A oder CH)
einen medizinischen Beruf auszuüben.


Kopfkratz - wo denn sonst noch ??
bei den Zulukaffern vielleicht (gemutmaßt) - verrate es doch mal

... Pertrides - ... Pertrides ... Pertrides
stimmt, sind alle Bücher in den Umzugskartons;
z.B. gelesen: Heimweh nach Deutschland (1954)
müßt ich nochmal alles auspacken.
[ Seite: 1 2 ]
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