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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Behörden & Verordnungen / Verordnungen / Beschaffung ungarischer Urkunden und einer Apostille
In diesem Thread befinden sich 1 Posts.
Fischerlucky
icon01.gif Beschaffung ungarischer Urkunden und einer Apostille - 18.05.2008, 10:46:34

Gast
Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde aus Ungarn, z.B. eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde? Oder haben Sie bereits eine ungarische Urkunde und benötigen zur Bestätigung der Echtheit eine Apostille? Dieses Merkblatt soll als kleine Hilfestellung bei der Beschaffung von ungarischen Urkunden und einer Apostille dienen, ist jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft.
1. Beschaffung von Personenstandsurkunden
Zum Nachweis über Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle), die sich in Ungarn ereignet haben, sind deutschen Behörden oder Gerichten häufig ungarische Personenstandsurkunden vorzulegen.

Die Beschaffung der Urkunden über die Deutsche Botschaft in Budapest ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zunächst sollten Freunde, Bekannte oder Verwandte vor Ort mit einer Vollmacht beauftragt werden, die Urkunde persönlich für Sie bei der ungarischen Behörde zu beschaffen. Sie können sich auch selbst schriftlich an die zuständigen Behörden wenden. Um Adressen herauszufinden, wenden Sie sich bitte an die Internationale Telefonauskunft bzw. suchen Sie bei magyartelekom.hu oder mtt.hu.

Sollten diese Bemühungen fehlschlagen, richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich (am besten per Fax, 0036-1-488 3558 oder per e-Mail, konsulat@deutschebotschaft-budapest.hu) an die Botschaft. Diese stellt die Urkunden nicht selber aus, sondern wird vermittelnd tätig und tritt mit den ungarischen Behörden in Kontakt. Bitte schildern Sie, zu welchem Zweck die Urkunde benötigt wird und machen Sie möglichst detaillierte Angaben zu den Beteiligten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, falls bekannt: Registernummer des Personenstandsfalls)

Mit langen Wartezeiten (drei Monate und mehr sind keine Seltenheit) ist in Ungarn erfahrungsgemäß zu rechnen. Die Botschaft hat auf die Bearbeitungsdauer keinen Einfluss.

Die Beschaffung von Personenstandsurkunden ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Die Gebühren von derzeit 15,- Euro sowie eventuell entstandene Auslagen sind vom Antragsteller zu erstatten. Die gesamten angefallenen Gebühren und Auslagen werden Ihnen nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt. Sie überweisen diese dann auf ein deutsches Konto der Bundeskasse Berlin.

Von deutschen Behörden und Gerichten wird meist eine Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden gefordert. Diese Übersetzung soll nach Möglichkeit von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefertigt werden. Amtliche Übersetzungen werden in Ungarn z. B. durch die Landesbüros für Übersetzungen und Beglaubigungen (OFFI, offi.hu) vorgenommen. In Budapest lautet die Adresse: Bajza u. 52, 1062 Budapest, Tel.: 0036-1-428 9600 oder 0036-1-269 3831. (Öffnungszeiten: Mo-Do 08:30-16:00 Uhr, Fr 08:30-12:30 Uhr). Weitere Möglichkeiten für Übersetzungen in Budapest sind auch auf der Dolmetscherliste (http://www.budapest.diplo.de/Vertretung/budapest/de/04/Konsularische__Informationen/Dolmetscher__DownloadDatei,property=Daten.pdf) zu finden. Ob eine in Ungarn gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen. Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistungen, nicht als öffentliche Urkunden. Daher ist das Apostille-Verfahren (siehe unten) auf Übersetzungen nicht anwendbar.
2. Beschaffung einer Apostille
Zur Bestätigung der Echtheit einer deutschen oder ungarischen Urkunde ist eine Apostille erforderlich. Grundlage für die Notwendigkeit einer Apostille ist das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961. Eine Legalisation von Urkunden durch die Botschaft ist nicht möglich, da sowohl Ungarn als auch Deutschland Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sind. Die Botschaft ist in das Apostilleverfahren nicht eingebunden. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Apostille auf deutsche Urkunden ist je nach Bundesland und Zweck unterschiedlich. Eine Übersicht der Behörden ist unter auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/ BeglaubigungLegalisation/05-Apostille.html zu finden.

Auf ungarischen Urkunden ist das Anbringen einer Apostille ebenfalls erforderlich. Auch hier ist die Botschaft in das Apostilleverfahren nicht eingebunden. Zuständig für die Erteilung ist die Konsularabteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn (UAM), Nagy Imre tér 4, 1027 Budapest, Tel. (0036-1) 458-1000.

Für die Erteilung der Apostille werden nach ungarischem Recht Gebühren erhoben. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Botschaft Ihnen bei der Beschaffung der Apostille nicht behilflich sein kann. Sprachliche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Konsularabteilung des UAM erfahrungsgemäß nicht.

Hilfestellung bei den o.g. Angelegenheiten erhalten Sie ggf. auch bei Institutionen bzw. Personen, die sich mit Ahnen- und Familienforschung beschäftigen. Ein hierfür separates Merkblatt ist hier ebenfalls abrufbar: http://www.budapest.diplo.de/Vertretung/budapest/de/02/Botschafter__und__Abteilungen/Ahnenforschung__DownloadDatei,property=Daten.pdf


Quelle:http://www.budapest.diplo.de/Vertretung/budapest/de/04/Merkblaetter/MB__Urkunden__DownloadDatei,property=Daten.doc
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