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Bürger können gegen Feinstaub klagen - 25.07.2008, 17:35:29 | ||||
816 Posts - Einbürgerungswilliger leben u. leben lassen | EuGH-Urteil Bürger können gegen Feinstaub klagen Der Europäische Gerichtshof stärkt das Recht der Bürger auf saubere Luft. Anwohner können künftig bei den Behörden einen Aktionsplan erzwingen, um die Belastung durch Feinstaub zu verringern. Bürger können Behörden verklagen, um einen Aktionsplan gegen Feinstaub zu erzwingenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab mit dieser Entscheidung am Freitag dem Münchner Grünen-Politiker Dieter Janecek Recht. Dieser wollte den Freistaat Bayern dazu verpflichten, einen Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung am viel befahrenen Mittleren Ring der Landeshauptstadt zu erstellen. Allerdings müssen die EU-Mitgliedstaaten in einem solchen Plan keine Maßnahmen ergreifen, damit die Feinstaub-Grenzwerte nicht überschritten werden, entschied das Gericht. Nötig sei lediglich, die Überschreitung der Grenzwerte „auf ein Minimum“ zu verringern. ZUM THEMA Elektrosmog bis Feinstaub: Wie gefährlich ist die Umwelt? Feinstaub-Urteil: Saubere Luft, aber wie? Feinstaub: Anwohner können Verkehrsbeschränkungen verlangenKein Anspruch laut deutschem Recht Janecek hatte „kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen“ verlangt, damit die maximal zugelassenen 35 Überschreitungen des festgelegten Wertes von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft pro Jahr eingehalten werde. In dem EuGH-Urteil heißt es, es sei mit dem „zwingenden Charakter“ der EU-Richtlinie zur Luftreinheit unvereinbar, wenn die betroffenen Personen die Verpflichtungen der Behörden nicht einklagen könnten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den EuGH angerufen, weil aus dem deutschen Recht kein Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans hergeleitet werden könne. Man könne lediglich konkrete Maßnahmen – beispielsweise ein Verbot des Lastwagen-Verkehrs in bestimmten Straßen – einklagen. Risiken minimieren Der Europäische Gerichtshof stellte hingegen jetzt fest, dass eine Privatperson die Aufstellung eines Aktionsplans erwirken können müsse, auch wenn sie noch andere Möglichkeiten habe, von den Behörden Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung zu erzwingen. Anzeige Das kostenlose ING-DiBa Girokonto 50 Cent Bonus für jeden Einkauf ab 20€ Kostenlose Kontoführung – ohne Mindestgeldeingang und 50 Cent Bonus für jeden VISA Einkauf ab 20 Euro weiter Hinsichtlich des Inhalts der Aktionspläne heißt es, die EU-Staaten seien nicht verpflichtet, „Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass es zu keinerlei Überschreitung kommt“. Sie seien nur verpflichtet, das Risiko der Grenzwertüberschreitung zu minimieren. Dabei müssen sie einerseits rechtliche Bedingungen beachten, andererseits auch die Umstände und Interessen aller Betroffenen berücksichtigen. Mit dem Ziel, schrittweise unter die Grenze für Feinstaubwerte zu gelangen. ka/dpa http://www.focus.de/politik/deutschland/eugh-urteil-buerger-koennen-gegen-feinstaub-klagen_aid_320181.html Ich liebe das Leben |
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