Gast | Bundesamt für Polizei
Rip-Deal oder Geldwechselbetrug
Was ist ein Rip-Deal?
Beim so genannten Rip-Deal handelt es sich um ein betrügerisches
Devisentauschgeschäft. Unter Vorspiegelung eines hohen Gewinns wird dem Opfer bei
der Geldübergabe auf unterschiedliche Art das Geld abgenommen. Der Begriff "Rip-
Deal" leitet sich von den englischen Wörtern "to rip" (entreissen) und "deal" (Geschäft)
ab.
Wie erkenne ich, dass es sich um einen Rip-Deal handeln könnte?
Wenn…
 Sie als Verkäufer Bargeld (Provision, Vermittlungsgebühren etc.) entrichten
sollen;
 für das Devisentauschgeschäft übermässig hohe Gewinne versprochen
werden;
 Transaktionen von Bargeld vorgeschlagen werden;
 für die Geldübergabe Treffpunkte in öffentlichen Lokalen, vorzugsweise im
Ausland, vorgeschlagen werden;
 bei der Anfahrt zum Treffpunkt Zeit und Ort des Treffens geändert werden;
 der Kaufpreis ohne Besichtigung des Objekts akzeptiert wird;
 vor dem eigentlichen Geschäft andere Geschäfte, insbesondere
Geldwechselgeschäfte, getätigt werden sollen.
Wie tarnen sich die Täter und wie treten sie mit ihren Opfern in Kontakt?
Bei den bisher in Erscheinung getretenen Tätern handelt es sich vorwiegend um
Fahrende serbokroatischer Abstammung. Oft halten sie sich in Italien und Frankreich
auf. Sie benutzen jüdisch, italienisch oder arabisch klingende Namen. Auch
akademische Titel (Dr. Morgenstern, Dr. Granello, usw.) werden benutzt. Ebenso
geben sie sich als arabische Scheichs aus. Sie operieren in Gruppen mit
unterschiedlicher Zusammensetzung. Oft sind diejenigen Personen, welche die
Geschäfte initiieren, bei der Geldübergabe gar nicht dabei.
Die Opfer werden aufgrund von Inseraten (Immobilien, Fahrzeugen, Pferden, Uhren,
Schmuck, Kunstgegenstände, Übernahme von oder Beteiligungen an Firmen /
Gesellschaften, etc.) von den Betrügern kontaktiert. Ein Treffen, vorzugsweise im
Ausland (oft in Norditalien, aber auch in Frankreich, den Beneluxstaaten, Spanien oder
in der Türkei), wird vereinbart.
Wie gehen die Täter bei einem Treffen vor?
Bei der ersten Unterredung ist auffällig, dass sich die Täter gar nicht, oder nur am
Rande, für das im Inserat erwähnte Objekt, z.B. ein Haus, interessieren, sondern das
Gespräch geschickt in Richtung Geldwechsel oder Bargeldtransaktionen lenken.
Einladungen zu Hausbesichtigungen schlagen sie in der Regel aus.
Im luxuriösen Ambiente von Grand Hotels wird dem Opfer eine Bargeldtransaktion mit
bis zu 30%-igem Gewinn angeboten. Es kommt vor, dass ein "Probegeschäft" mitkleinerem Betrag und echtem Geld durchgeführt wird.
Oft wird dem Opfer direkt ein Geschäft vorgeschlagen, das sich in hohen finanziellen
Dimensionen bewegt. In der Regel bieten die Täter Euro im Tausch gegen Schweizer
Franken an, oder umgekehrt, in seltenen Fällen auch US-Dollars. Das für sie an sich
"schlechte Geschäft" begründen die Täter mit der illegalen Herkunft der Devisen
(Schwarzgeld).
Die Täter benutzen Telefone mit nicht registrierten Prepaid-Karten und Falschnamen.
Richtige Namen und Aufenthaltsorte der Täter sind unbekannt.
Kann ich den Betrügern ein Schnippchen schlagen?
Die Phantasie der Täter kennt keine Grenzen. Diese geht von der Übergabe von
Falschgeld bzw. so genannten Facsimile-Noten, über raffinierte Geldkoffer-
Umtauschaktionen, sowie mit einzelnen echten Geldscheinen präparierte Papierbündel
oder schwarz gefärbten Noten, welche angeblich mit speziellen Chemikalien wieder
verwendbar gemacht werden können bis hin zum einfachen Trickdiebstahl, Raub, usw.
Speziell zu erwähnen ist die hohe kriminelle Energie der Täter. In einem Fall wurde ein
misstrauisch gewordenes Opfer bei der Geldübergabe erschossen.
Ich wurde Opfer eines "Rip-Deals". Was soll ich nun machen?
Unmittelbar nach dem Vorfall die lokale Polizei verständigen und am Tatort Anzeige
erstatten. Kopien der Anzeige anfordern (wenn immer möglich).
Falls der Betrug erst in der Schweiz festgestellt wird, ist bei der für den Wohnort
zuständigen Polizeistelle Anzeige zu erstatten.
Was ist sonst noch zu beachten?
In der Schweiz unterliegt die Strafverfolgung von Rip-Deal-Fällen den kantonalen
Strafverfolgungsbehörden.
Die Einfuhr von Bargeld unterliegt in vielen Ländern Restriktionen. Die Einfuhr eines
grösseren Bargeldbetrages ist deklarationspflichtig.
Je nach Art eines "Probegeschäfts" kann in gewissen Ländern der Tatbestand der
Geldwäscherei erfüllt sein. In jedem Fall ist die örtlich geltende Gesetzgebung
massgebend.
Bundesamt für Polizei (fedpol)
Wir bekommen wenn es zu viele Betrüger wieder unterwegs sind immer warnungen von der Polizei.
Lieben Grüße Anne |
Gast | nun ja,
das alles und noch viel mehr solls geben,
mir persönlich ist sowas noch nicht passiert.
wars einstein, dem wie schon einigen andern vor ihm bewusst wurde,
gott würfelt nicht?
oder anders ausgedrückt, es gibt keine zufälle.
nochmals anders ausgedrückt,
beide wollen sich auf möglichst einfache art bereichern. |
Gast | Lieber terzu,
Soll ja auch nur eine Warning sein .
So das dies keinen menschen wiederfahren kann.
Leider gibt es zu viele Betrüger und Sie sind leider auch schon wieder in Ungarn unterwegs.
Lieben Gruß Anne |