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Sprachprüfung am Fahrkartenschalter - 20.10.2008, 19:41:49 | ||||
816 Posts - Einbürgerungswilliger leben u. leben lassen | Sonntag, 19. Oktober 2008 Familientickets nur für Ungarn? Die Budapester Verkehrsbetriebe (BKV) verfolgen beim Verkauf der sogenannten Familienkarte eine seltsame, nach geltendem EU-Recht sogar illegale Praxis. Die Mitarbeiter der BKV am Moszkva tér wollten mir keine Familienkarte verkaufen, weil ich Ausländerin bin“, erzählt eine aufgebrachte Leserin der Budapester Zeitung. Die Redaktion machte den Test, und tatsächlich: Bei keinem der angesteuerten Fahrkartenschalter wurde unserer mit deutschem Akzent ungarisch sprechenden Mitarbeiterin eine Familienkarte verkauft. Als Grund gab das Verkaufspersonal an, die Karte, mit der bis zu zwei Erwachsene und mindestens ein Kind unter 14 Jahren an zwei aufeinanderfolgenden Tagen das BKV-Netz nutzen können, gelte nur für „ungarische Familien“. Dabei wurde weder die Staatsangehörigkeit der Kundin geprüft noch gefragt, ob die Karte überhaupt für den Eigengebrauch gedacht sei. Allem Anschein nach glaubt man an den Fahrkartenschaltern der BKV, „ungarisch“ sei, wer ohne hörbaren Akzent ungarisch spreche. Familien mit Eltern unterschiedlicher Nationalität, Menschen, die schon seit langem hier leben und womöglich ungarische Staatsbürger geworden sind, Ungarn, die ihre Muttersprache perfekt beherrschen, aber einen ausländischen Pass haben, ethnische Ungarn aus den Nachbarländern und andere Konstellationen, die in einem zusammenwachsenden Europa selbstverständlich sind, haben im engen Gedankenraster der BKV-Mitarbeiter offenbar keinen Platz. BKV-Führung wortkarg Wir fragten auch in der BKV-Zentrale nach und erhielten von der Pressestelle eine betont knappe Antwort, in der lediglich auf die im Internet einsehbaren Informationen zu den einzelnen Fahrausweisarten verwiesen wird. Dort steht nur zu lesen, dass die mitreisenden Kinder im Besitz eines ungarischen Schülerausweises sein müssen. Kein Wort also von den „ungarischen Familien“, mit denen die hörbar ausländischen Kunden an den Schaltern abgewimmelt werden. Zu der Frage, ob es eine vorgeschriebene Vorgehensweise für den Verkauf der Familienkarte gibt, wollte sich die BKV nicht äußern. Ebensowenig wie zu dem Einwand, dass jegliche Benachteiligung von Angehörigen eines anderen EU-Staates in einem Mitgliedsland der EU verboten, die Praxis der BKV also schlechthin illegal ist. Immerhin erhielten wir aber den Hinweis, dass ab Januar 2009 der ungarische Schülerausweis als Bedingung für die Nutzung der Familienkarte entfallen soll. Ab diesem Datum können also auch Familien, die zu Besuch in unserer Stadt sind, von dem beliebten Angebot profitieren. http://www.budapester-zeitung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=3290&Itemid=30 Ich liebe das Leben |
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