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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Bauen & Wohnen / Altbausanierung / Wohnberechtigung - Technische Hausabnahme
In diesem Thread befinden sich 25 Posts. [ Seite: 1 2 ]
Fischerlucky
icon01.gif Wohnerlaubniss - 10.01.2009, 20:21:33

Gast
Ich hab bloss a Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn und des reicht überall hin
Blasius
icon01.gif Wohnerlaubniss - 10.01.2009, 20:34:32

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
hast du oder meinst du die Registrierungskarte (regiszträciöskärtya)
(gilt jetzt als Ersatz für die Aufenthaltsgenehmigung).

Mit dieser Karte, die für eine unbegrenzte Zeit
ausgestellt wird, gibt es dann die Wohnadressenkarte
bei der Gemeinde

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Pitti
icon01.gif Wohnerlaubniss - 10.01.2009, 20:54:16

Gast
Ich glaube das ist eine Genehmigung um ein gebrauchtes Haus zukaufen und mit einer Wohnberechtigung um dort einzuziehen............

Was für ein toller Satz.


MfG Pitti
Blasius
icon01.gif Wohnerlaubniss - 10.01.2009, 21:30:03

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von Pitti
Ich glaube das ist eine Genehmigung um ein gebrauchtes Haus zukaufen und mit einer Wohnberechtigung um dort einzuziehen............


für den Kauf haben wir nichts gebraucht ausser unseren
Reisepässen und das nötige Geld

ob da zwischen "alt" und "neu" unterschieden wird

ich denke mal, dass es um die Aufenthaltserlaubnis
von der Ausländerbehörde beim Komitat geht;

die kriegst du, wenn du einen Mietvertrag vorweist
oder Hausbesitz durch Grundbucheintrag.

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Pitti
icon01.gif Wohnerlaubniss - 10.01.2009, 21:38:44

Gast
Timmy da hast Du schon recht es hat sich doch alles erheblich zum Besseren geändert.

MfG Pitti

Guckst Du Ungarn....
icon01.gif Wohnerlaubniss - 10.01.2009, 23:40:44

Gast
Zitat:
Original von hunor
Hallo ,
was mich mal interessieren würde:
Viele der Forumsmitglieder haben doch in Ungarn ein Haus gekauft bzw. umgebaut.
wie steht es jetzt mit dem
lakhatásiengedély oder auch használatba vételi engedély genannt.
Hat den jeder??
l
Karin


Das hier hat nichts mit der Aufenthaltsgenehmigung oder Wohnausweis zu tun.
Fischerlucky
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 08:55:42

Gast
...ja dann red hald mal klartext Basti... oder Guckst du zu tief in Flasche
Feri
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 09:05:49
Skype: ferenc.menczer
76 Posts - Urlauber
Probleme bei den Behörden?
Kontaktiere mich.
Ich löse Probleme.

Tschüß

Feri

lakhatási engedély oder auch használatba vételi engedély:
Neubauten, oder nach Umbauarbeiten wird das Ojekt von der örtlichen Baubehörde einer sicherheitstechnische Überprüfung unterzogen. Unbedenklichkeit wird bescheinigt.
Ferenc Menczer
8130 Enying- Alsótekeres
Cseresznye utca 11
Mobil: 0036 30 95 19 909
f.menczer@gmx.de
http://ihr-mann-in-ungarn.piczo.com
Fischerlucky
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 09:08:20

Gast
Danke Feri, jetzt wissen wir wenigstens was damit gemeint ist

Szia
Lucky
Blasius
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 09:52:14

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von Lucky
Danke Feri, jetzt wissen wir wenigstens was damit gemeint ist

Szia
Lucky


Aha jetzt kapiert - und die lag bei mir schon vor

zur Prozedur kann ich also nix beitragen

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Hunor
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 11:09:01

Gast
Hi,
ich habe es deswegen ungarisch geschrieben, weil ich dachte, naja wer ein Haus kauft , umbaut oder ausbaut, weiß auch was das ist.
Mir geht es eigentlcih darum:
So ein Ding ist eigentlich gesetzliche Vorschrift.
Ohne das dürfte man eigentlich in einem Haus wo etwas verändert wurde garnicht wohnen.
Wir haben aber selber noch keine.
(zum glück haben wir ja bis jetzt die Bude auch mehr so als Ferienhaus genutzt.)Jetzt wurde uns aber damit "Feuer unter den Hintern gemacht"
mit dieser Aussage:
Was ist wenn uns die Bude abbrennt oder absäuft und ein Versicherungsfall eintritt??
Wenn die Versicherung uns einen Klotz ins Bein hauen will, dann muss sie nicht zahlen, weil wir eigentlich hochoffiziell garnicht berechtigt sind dort zu wohnen.

@feri köszönöm szépen,
aber ich hoffe, selber mit Behörden kämpfen zu können.
Karin
Karoly
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 11:27:02
Skype: karl.englert
1009 Posts - Eingebürgerter
Karoly
habe bei unserem letzten Anbau damit gerechnet, dass die Baufirma diese Formalitäten mit erledigt, wie es auch vorher geschehen war. Doch plötzlich kam ein Schreiben von der Gemeinde mit einer Fristsetzung von zwei Wochen, Strafandrohung von 100 000 Ft, wenn nicht innerhalb dieser festgesetzten Frist die sicherheitstechnische Überprüfung nicht vorgelegt wird.
Leben ist die Kunst, aus falschen Voraussetzungen die richtigen Schlüsse zu ziehen!
Hunor
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 11:34:56

Gast
Hi Karoly ,
genau das ist es worum es mir ging!!
Also wird es doch (wohl manchmal) überprüft!!


Danke
Karin
Guckst Du Ungarn....
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 11:57:54

Gast
Grundsátzlich darf man nie denken,es passiert automatisch.
Es muss immer eine Steuer auf das leere Grundstück oder für die Gebáudesteuer an die Gemeinde zu zahlen.
Für beides gleichzeitig kann eigentlich nicht sein.

Falls jemand keine Steuern zahlt,passiert das auch nicht automatisch.Man muss von der Gemeinde einen Erfassungsbogen holen,ausfüllen unddaraufhin wird die Steuer berechnet.

Bei einem Neubau kann es sein,dass nicht automatisch die Angaben des Hauses ins Grundbuchamt kommen.Man muss dort(FÖLDHIVATAL) einen Vermessungs-Ingenier beauftragen,der misst das ganze aus(kostet was) und dann wird alles im Grundbuchamt eingetragen.

Vorher braucht man auch jeweils diese Wohnerlaubnis.Dazu bekommt man meistens einen Termin von der Gemeinde(schriftlich) an diesem Tag kommt der zustándige Man oder Frau und schaut sich alles an,ob alles nach Plan gemacht wurde.Bei mir waren das gerade mal 3 min.

So war es jedenfalls im Grundbuchamt Keszthely......


Beim Neubau(2001) habe ich damals alle Genehmigungen selbst beantragen können(Wasser,Strom und Gas) die ja Vorbedingungen sind für eine Baugenehmigung.
Bei der Baugenehmigung sind in der jeweiligen Gemeinde die max. % der Grundstücksfláche zu beachten.

In Gyenesdiás sind es derzeit max. 25% - In Naturschutzgebieten meistens sehr viel weniger "Szigliget 15% ? "
kleck
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 16:36:41

Gast
Hier ein Hinweis:
Aufenthaltsgenehmigung und Wohnberechtigung sind verschiedene Sachbezüge.
Aufenthaltsgenehmigung bezieht sich auf die Person.
Wohnberechtigung auf das Sachobjekt Immobilie.
Sie, die WB, ist auf jeden Fall einzuholen, da es bei Streitigkeiten zur Verwährung der Nutzung und / oder Strafe kommt.

Die Wohnberechtigung
Die Wohnberechtigung ist ein wichtiges Dokument für die dem Bestimmungszweck bestimmte Nutzung. Ohne diese darf ein Haus nicht bezogen und bewohnt werden. Die Wohnberechtigung wird auf der Grundlage der geprüften und bestätigten Bauunterlagen nach Fertigstellung bereits eines Funktionsbereiches von der örtlichen Behörde erteilt. Es ist also nicht erforderlich, bereits alle Geschosse des Hauses fertig zu stellen. Für die Nutzungserweiterung, ist auch für die Erweiterung die Wohnberechtigung einzuholen.
Von der Behörde werden die Bauunterlagen und mit dem zur Freigabe beantragte Objekt / Teilobjekt verglichen. Abweichungen von der Bauplanung werden ggf. mit Sanktionen belegt. Außerdem müssen die Bauunterlagen von einem autorisierten Architektenbüro überarbeitet und erneut vorgelegt werden.

Die Baugenehmigung
Für den Neubau
Eine Baugenehmigung ist für jedes auf dem Grundstück zu errichtende Objekt erforderlich. Sie gilt von
der Ausstellung in der Regel ein Jahr.
Ein Vorbescheid auch prinzipielle Baugenehmigung oder vorläufige Baugenehmigung ist ein Bescheid der Behörde im Vorfeld des Verkaufes. Damit wird dem Käufer die relative Sicherheit gegeben, dass das Grundstück bebaubar ist und bestimmte Rahmendaten für die Bebauung vorhanden sind. Sie ist Grundlage für das Einleiten der weiteren Planungsarbeiten und muss bei der Einreichung der Baupläne des Architekten durch eine ordentliche Baugenehmigung abgelöst werden. Diese gilt dann ein Jahr – kann aber auf Antrag verlängert werden.
Zur Veränderung oder Anbau
Alle baulichen Veränderungen im Objekt und an Gebäuden sind durch
· Baugenehmigungen zu legalisieren
· die angrenzenden Anwohner zu dulden. Dazu ist eine schriftliche Zustimmungserklärung von jedem
Anwohner (Familie) einzuholen.

Einzelheiten über die Handhabung in der jeweiligen Gemeinde / Stadt sollten im Gemeindeant uder beim zuständigen Bauamt eingeholt werden.

Ich hoffe, dass dies erst eimal weiter hilft und denen, die noch keine WB haben, beim Verkäufer mal nachfragen wo diese ist. Sonst neu beantragen.

MfG

Karl TD
Guckst Du Ungarn....
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 18:16:23

Gast
Bei uns in Cyenesdiás musste man keine Zustimmung der Anwohner einholen.,Wie das woanders ist?
Die Anwohner wurden über den Bau informiert,es wurde ein Termin gesetzt und ein Anwohner müsste sich bei der Gemeinde melden um Einspruch einzulegen,Damit verbunden ist eine Gebühr von ? Ft. 5000.-? mit dem Einspruch.

Wer den termin verstreichen lásst,ist automatisch damit einverstanden.Nur wenn man Baugenehmigung schneller möchte,kann man sie bei den Anwohnern schriftlich einholen.

Camping Grüngarten hat dies so einmal bei mir gemacht,damit kan man den Bauprozess beschleunigen.

Grüngarten hat im dez. wieder eine Baumassnahme angekündigt,ging an alle Anwohner mit einem fixen Termin,wer ihn verstreichen liess,war einverstanden.Alle Einwohner müssen mit Einschreiben verstándigt werden,weil oft nicht alle hier wohnen,verlángert dies die Genehmigung.

So habe ich die Erfahrung gemacht......
Karoly
icon01.gif Wohnerlaubniss - 12.01.2009, 09:49:02
Skype: karl.englert
1009 Posts - Eingebürgerter
Karoly
Hallo Karin,
die Gebühr für die sogenannte Endabnahme beträgt bei uns 10.000 Ft, der Bauunternehmer verlangte für seine Tätigkeit 20.000 Ft. Er musste die benötigten Formulare ausfüllen. Es kommt aber jedesmal eine Amtsperson und überprüft die Angaben, so ist es bei mir gemacht worden. Wie dies in anderen Komitaten geschieht und ob die Gebühren differieren, das weiß ich nicht.
Gruß Karoly
Leben ist die Kunst, aus falschen Voraussetzungen die richtigen Schlüsse zu ziehen!
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