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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Bauen & Wohnen / Altbausanierung / Wohnberechtigung - Technische Hausabnahme
In diesem Thread befinden sich 25 Posts. [ Seite: 1 2 ]
Hunor
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 11:34:56

Gast
Hi Karoly ,
genau das ist es worum es mir ging!!
Also wird es doch (wohl manchmal) überprüft!!


Danke
Karin
Guckst Du Ungarn....
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 11:57:54

Gast
Grundsátzlich darf man nie denken,es passiert automatisch.
Es muss immer eine Steuer auf das leere Grundstück oder für die Gebáudesteuer an die Gemeinde zu zahlen.
Für beides gleichzeitig kann eigentlich nicht sein.

Falls jemand keine Steuern zahlt,passiert das auch nicht automatisch.Man muss von der Gemeinde einen Erfassungsbogen holen,ausfüllen unddaraufhin wird die Steuer berechnet.

Bei einem Neubau kann es sein,dass nicht automatisch die Angaben des Hauses ins Grundbuchamt kommen.Man muss dort(FÖLDHIVATAL) einen Vermessungs-Ingenier beauftragen,der misst das ganze aus(kostet was) und dann wird alles im Grundbuchamt eingetragen.

Vorher braucht man auch jeweils diese Wohnerlaubnis.Dazu bekommt man meistens einen Termin von der Gemeinde(schriftlich) an diesem Tag kommt der zustándige Man oder Frau und schaut sich alles an,ob alles nach Plan gemacht wurde.Bei mir waren das gerade mal 3 min.

So war es jedenfalls im Grundbuchamt Keszthely......


Beim Neubau(2001) habe ich damals alle Genehmigungen selbst beantragen können(Wasser,Strom und Gas) die ja Vorbedingungen sind für eine Baugenehmigung.
Bei der Baugenehmigung sind in der jeweiligen Gemeinde die max. % der Grundstücksfláche zu beachten.

In Gyenesdiás sind es derzeit max. 25% - In Naturschutzgebieten meistens sehr viel weniger "Szigliget 15% ? "
kleck
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 16:36:41

Gast
Hier ein Hinweis:
Aufenthaltsgenehmigung und Wohnberechtigung sind verschiedene Sachbezüge.
Aufenthaltsgenehmigung bezieht sich auf die Person.
Wohnberechtigung auf das Sachobjekt Immobilie.
Sie, die WB, ist auf jeden Fall einzuholen, da es bei Streitigkeiten zur Verwährung der Nutzung und / oder Strafe kommt.

Die Wohnberechtigung
Die Wohnberechtigung ist ein wichtiges Dokument für die dem Bestimmungszweck bestimmte Nutzung. Ohne diese darf ein Haus nicht bezogen und bewohnt werden. Die Wohnberechtigung wird auf der Grundlage der geprüften und bestätigten Bauunterlagen nach Fertigstellung bereits eines Funktionsbereiches von der örtlichen Behörde erteilt. Es ist also nicht erforderlich, bereits alle Geschosse des Hauses fertig zu stellen. Für die Nutzungserweiterung, ist auch für die Erweiterung die Wohnberechtigung einzuholen.
Von der Behörde werden die Bauunterlagen und mit dem zur Freigabe beantragte Objekt / Teilobjekt verglichen. Abweichungen von der Bauplanung werden ggf. mit Sanktionen belegt. Außerdem müssen die Bauunterlagen von einem autorisierten Architektenbüro überarbeitet und erneut vorgelegt werden.

Die Baugenehmigung
Für den Neubau
Eine Baugenehmigung ist für jedes auf dem Grundstück zu errichtende Objekt erforderlich. Sie gilt von
der Ausstellung in der Regel ein Jahr.
Ein Vorbescheid auch prinzipielle Baugenehmigung oder vorläufige Baugenehmigung ist ein Bescheid der Behörde im Vorfeld des Verkaufes. Damit wird dem Käufer die relative Sicherheit gegeben, dass das Grundstück bebaubar ist und bestimmte Rahmendaten für die Bebauung vorhanden sind. Sie ist Grundlage für das Einleiten der weiteren Planungsarbeiten und muss bei der Einreichung der Baupläne des Architekten durch eine ordentliche Baugenehmigung abgelöst werden. Diese gilt dann ein Jahr – kann aber auf Antrag verlängert werden.
Zur Veränderung oder Anbau
Alle baulichen Veränderungen im Objekt und an Gebäuden sind durch
· Baugenehmigungen zu legalisieren
· die angrenzenden Anwohner zu dulden. Dazu ist eine schriftliche Zustimmungserklärung von jedem
Anwohner (Familie) einzuholen.

Einzelheiten über die Handhabung in der jeweiligen Gemeinde / Stadt sollten im Gemeindeant uder beim zuständigen Bauamt eingeholt werden.

Ich hoffe, dass dies erst eimal weiter hilft und denen, die noch keine WB haben, beim Verkäufer mal nachfragen wo diese ist. Sonst neu beantragen.

MfG

Karl TD
Guckst Du Ungarn....
icon01.gif Wohnerlaubniss - 11.01.2009, 18:16:23

Gast
Bei uns in Cyenesdiás musste man keine Zustimmung der Anwohner einholen.,Wie das woanders ist?
Die Anwohner wurden über den Bau informiert,es wurde ein Termin gesetzt und ein Anwohner müsste sich bei der Gemeinde melden um Einspruch einzulegen,Damit verbunden ist eine Gebühr von ? Ft. 5000.-? mit dem Einspruch.

Wer den termin verstreichen lásst,ist automatisch damit einverstanden.Nur wenn man Baugenehmigung schneller möchte,kann man sie bei den Anwohnern schriftlich einholen.

Camping Grüngarten hat dies so einmal bei mir gemacht,damit kan man den Bauprozess beschleunigen.

Grüngarten hat im dez. wieder eine Baumassnahme angekündigt,ging an alle Anwohner mit einem fixen Termin,wer ihn verstreichen liess,war einverstanden.Alle Einwohner müssen mit Einschreiben verstándigt werden,weil oft nicht alle hier wohnen,verlángert dies die Genehmigung.

So habe ich die Erfahrung gemacht......
Karoly
icon01.gif Wohnerlaubniss - 12.01.2009, 09:49:02
Skype: karl.englert
1009 Posts - Eingebürgerter
Karoly
Hallo Karin,
die Gebühr für die sogenannte Endabnahme beträgt bei uns 10.000 Ft, der Bauunternehmer verlangte für seine Tätigkeit 20.000 Ft. Er musste die benötigten Formulare ausfüllen. Es kommt aber jedesmal eine Amtsperson und überprüft die Angaben, so ist es bei mir gemacht worden. Wie dies in anderen Komitaten geschieht und ob die Gebühren differieren, das weiß ich nicht.
Gruß Karoly
Leben ist die Kunst, aus falschen Voraussetzungen die richtigen Schlüsse zu ziehen!
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