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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / A k t u e l l e s / Was man gerade erfahren hatt / Online-Lotto spielen:Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten
In diesem Thread befinden sich 7 Posts.
Blasius
icon01.gif Online-Lotto spielen:Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten - 28.01.2009, 17:58:55

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Verbraucherschützer warnen vor Online-Lotto
Dienstag, 27. Januar 2009 13:58

Der Lotto-Jackpot steht bei 28 Millionen Euro - und wer schnell noch teilnehmen will, der tut das online. Doch da gibt es ein Problem: Glücksspiel im Internet ist in Deutschland verboten. Zwar gibt es weiter private Anbieter im Web. Wer aber bei denen tippt, bekommt im Zweifelsfall keinen Gewinn ausbezahlt. Und macht sich womöglich noch strafbar.

Verbraucherschützer warnen vor Lotto-Anbietern im Internet. „Wir sind zur Zeit der Auffassung, dass Personen, die in Deutschland leben, nicht online Lotto spielen sollen“, sagte Iwona Gromek, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Rechtslage sei unklar - doch im Zweifelsfall habe ein Lottospieler keinen gesetzlichen Anspruch auf seinen Gewinn.

Seit dem 1. Januar 2009 ist das Glücksspiel im Internet und die Werbung dafür per Staatsvertrag verboten. Damit wollen die Bundesländer, bei denen das staatliche Glücksspielmonopol liegt, verstärkt ihrer Verantwortung für die Bekämpfung der Spielsucht nachkommen.

Im März 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht das damalige staatliche Glücksspielmonopol nämlich für rechtswidrig erklärt. Die Länder könnten nicht privaten Anbietern den Zugang zum Glücksspiel-Markt verschließen, um vorgeblich die Spielsucht zu bekämpfen, zugleich aber aggressive Werbung dafür betreiben, hatten die Verfassungsrichter erklärt. Daraufhin verständigten sich die Länder auf einen neuen Staatsvertrag zum 1. Januar 2008, dessen einjährige Übergangsfrist zum Jahresbeginn 2009 abgelaufen ist.

Tipper machen sich strafbar
„Wir haben jetzt ein gesetzlich normiertes Verbot des Glücksspiels im Internet“, sagt Verbraucherschützerin Gromek. Es könne also passieren, dass ein Tipper seinen Lotto-Schein bezahlt, gewinnt und doch leer ausgeht, weil er seinen rechtlichen Anspruch nicht geltend machen kann. Denn widerrechtlich im Internet geschlossene Spielverträge sind seit Januar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nichtig, wie auch die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt.

Möglicherweise machen sich die Internet-Tipper sogar strafbar.

Paragraf 285 des Strafgesetzbuches sieht für die Beteiligung an unerlaubtem
Glücksspiel Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu
180 Tagessätzen vor.


Offline ist sicherer - was den Gewinn betrifft
An der grundsätzlichen Rechtsunsicherheit ändert auch ein gerade ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz nichts, das dem Anbieter Tipp24 aus Hamburg einen Anspruch auf die technische Vermittlung von Spielscheinen an Lotto Rheinland-Pfalz bescheinigte. Die Lottogesellschaft hatte eine entsprechende Schnittstelle, über die Tipp24 Tippscheine übermittelte, zum 5. Januar geschlossen, ohne den Vertrag zuvor zu kündigen.

Allein das Verbot der Internetvermittlung rechtfertige die Schließung nicht, erklärten die Koblenzer Richter. Bereits die EU-Kommission habe im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit erhebliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines generellen Internetvermittlungsverbots zur Bekämpfung der Spielsucht angeführt. Diesen Bedenken habe sich der Senat angeschlossen.

Welche Folgen genau das für die Tipper hat, ist aber unklar. „Wir wissen nicht, ob der Schein dann auch tatsächlich angenommen wird“, sagt Gromek. Ohnehin richtet sich das Angebot von Tipp24 nur an Personen, die sich bei der Tippabgabe außerhalb Deutschlands aufhalten. Auf der Homepage des Unternehmens heißt es derzeit weiter: „Aufgrund aus unserer Sicht rechtswidriger Bestimmungen können wir vorübergehend nur Spielscheine von Kunden annehmen, die sich bei Abgabe außerhalb Deutschlands aufhalten und dies durch die Abgabe bestätigen.“

Verzichten müssen die Menschen in Deutschland auf das Lotto-Spiel deswegen aber nicht. Wie bisher kann weiter in allen zugelassenen Annahmestellen der staatlichen Lottogesellschaften getippt werden - und im Fall eines Gewinns muss der Spieler auch nicht um die Auszahlung bangen.

http://www.morgenpost.de/wirtschaft/article1022908/Verbraucherschuetzer_warnen_vor_Online_Lotto.html
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Online-Lotto spielen:Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten - 28.01.2009, 18:05:49

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Aus Blog: „Vorbeugung von Suchtgefahren“

Ich spiele gelegentlich Lotto. Weil ich Träume habe, die ich mir von meinem fürstlichen Gehalt nicht kaufen kann: Ein Haus auf Sylt oder eine Komplettfinanzierung von roccatune. Seit dem 1. Januar 2009 darf ich nicht mehr online Lotto spielen. Das ist so per Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Januar 2008 geregelt. Ein Jahr lang gab es eine Übergangszeit, seit Silvester ist aber Schluss mit lustig. Die Regelung geschehe zur „Vorbeugung von Suchtgefahren“.

Bisher habe ich bei Tipp24 gespielt, was sehr praktisch war, weil mich der Dienst zum Einen per Mail benachrichtigte, wenn mehr als fünf Millionen im Jackpot sind, und zum Anderen per SMS darüber informierte, wenn ich mindestens drei Richtige getippt und somit gewonnen hatte. Künftig darf ich also bei Tipp24 nicht spielen. Oder etwa doch? Tipp24 schreibt dazu auf seiner Seite (relativ klein): „Aufgrund aus unserer Sicht rechtswidriger Bestimmungen können wir vorübergehend nur Spielscheine von Kunden annehmen, die sich bei Abgabe außerhalb Deutschlands aufhalten und dies durch die Abgabe bestätigen.“ Mir ist das erst gestern aufgefallen, zuvor hatte ich aber schon am Wochenende gespielt und gewonnen. Zum Zeitpunkt der Abgabe befand ich mich nicht im Ausland, womit meine Abgabe eigentlich ungültig war.

Liebe Bundesregierung oder wer auch immer für diese Regelung verantwortlich ist, ich war gerade im Lotto-Laden an der Ecke und habe dort fünfzehn Spielscheine abgegeben. Das ist verdammt viel, nicht wahr? Der Mann hinter der Theke, der ja von Euch bestimmt einen kostenlosen psychologischen Lehrgang erhielt, damit er mich über die Suchtgefahren informieren kann, war genauso stumm wie der Rechner, an dem ich meine Spielscheine vorher virtuell ausgefüllt habe. Heißt: Ich wurde weder beraten, noch gewarnt, noch informiert. Die Tatsache, nicht mehr virtuell Lotto spielen zu dürfen, wird dazu führen, dass ich seltener Lotto spielen werde. Weswegen der Staat weniger Lottoeinnahmen verbuchen wird. Die dann im Haushalt fehlen. Meine potenzielle Sucht betrifft diese Regelung aber nicht.

http://www.massenpublikum.de/blog/?p=751=1
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Online-Lotto spielen:Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten - 28.01.2009, 18:14:39

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Ist ja prima -

einen Lottoschein mit 2 Feldern gespielt -
was gewinne ich:

eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten

das ist wieder ein feines deutsches Gesetz unter
Wahrung der Verhältnismässigkeit

war es bei Zumwinkel nicht auf Bewährung - nur so zum Vergleich

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Fischerlucky
icon01.gif Online-Lotto spielen:Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten - 28.01.2009, 18:18:19

Gast
...der ganze Spuck dauert nicht lange Herbert, da dieser erlass absolut Rechtswidrig ist...außerdem kannst du ohne Probleme Online Lotto spielen, da du dich im Ausland befindest. (also, nicht Weinen, sondern Sielen)

Szia
Lucky


https://www.tipp24.com
Blasius
icon01.gif Online-Lotto spielen:Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten - 28.01.2009, 19:10:13

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von Fischerlucky
...der ganze Spuck dauert nicht lange Herbert, da dieser erlass absolut Rechtswidrig ist...außerdem kannst du ohne Probleme Online Lotto spielen, da du dich im Ausland befindest. (also, nicht Weinen, sondern Sielen)

Szia
Lucky

https://www.tipp24.com


Lucky, ich bin also nicht "suchtgefährdet", weil ich
im Ausland bin ??? - ist schon komisch - oder

Da hat der Verband der Lottoannahmestellen gut gearbeitet,
weil es deren Kohle betrifft


käme es dann noch so weit wie bei den Apothekern,
denen vom Staat Umsatzeinbussen ersetzt werden.

der Grund für solche Gesetze ist doch augenscheinlich und
wie im Blog beschrieben - wird jemals einer angesprochen
werden auf die Suchtgefahr bei der Abgabe von 10 Scheinen -
garantiert nicht

Alles Banane

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Fischerlucky
icon01.gif Online-Lotto spielen:Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten - 28.01.2009, 19:36:20

Gast
Staatliche Lotterie Herbert...am Staat darf niemand Geld verdienen...ausser der Staat selbst.
Szia
Lucky
Blasius
icon01.gif Online-Lotto spielen:Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten - 31.01.2009, 19:27:14

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Habe heute testhalber Lotto gespielt:

da kommt der Hinweis:

ist nur zulässig, wenn der Wohnort nachweislich im Ausland ist;
Gewinne werden selbstverständlich ausbezahlt

Der normale Lottoscheintipper:
hat heute keine grössere Chance bei 35 Millionen im Jackpot
wie sonst auch - ausser er füllt 50 Lottoscheine aus

und dann ist er aber immer noch nicht von der Spielsucht befallen ???.

(ich glaube, nach dem 13. Jackpot wird erst verteilt)

- hirnrissig - der Staat fördert doch gerade mit den Jackpots
die Spielsucht - die Leute stehen Schlange

aufteilen bei den Quoten - dann bekommt der mit 'nem 3er auch
mal 5.- €uro, wenn er 5 Wochen lang nichts hatte

Alles Banane

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
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