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In diesem Thread befinden sich 14 Posts. | ![]() ![]() | |||
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393 Posts - Fast Auswanderer Großfürst | ...beim stöbern, im Internet, bin ich auf eine sache gestossen die mir irgendwie komisch erscheint...evtl. weis ja einer von euch genaueres darüber. Man darf keinen Ungarn mit einem im Ausland zugelassenen Wagen fahren lassen. Wegen Steuerhinterziehung kann der Wagen beschlagnahmt werden. ...mehr steht da nicht, also wäre ein Link unangebracht. Szia Lucky Realität ist nur eine Illusion, die durch Mangel an Alkohol hervorgerufen wird. | ||||
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Gast | Basti, da gibt es noch was anderes, man darf nur 187 Tage in Ungarn mit einem in Deutschland zugelassenen PKW fahren. MfG Pitti ![]() | ||||
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393 Posts - Fast Auswanderer Großfürst | das mit den 187 Tagen war mir bekannt, es ginge mir dabei auch eher um den Einzelfall. Was die Erklärung betrifft Basti...was sollte da draufstehen? Bin Steuersünder und bei mit ist eh nix zu holen??? ne, im ernst, bei einen Leihfahrzeug (mit Firma) kann ich das ja noch nachvollziehen aber Privat? Szia Lucky Realität ist nur eine Illusion, die durch Mangel an Alkohol hervorgerufen wird. | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis |
Man konnte im Web verschiedentlich Hinweise dazu finden, aber die Frage ist immer, wie aktuell sind die ?? Aus der Überlegung, dass dies etwas zu tun haben muss mit den ungarischen Zollvorschriften, so ist aber aktuell nichts mehr darüber zu finden: Rules applicable to people travelling within the European Union http://www.vam.hu/mainMenu.do?modulId=10 Auch beim ADAC sucht man vergeblich nach Hinweisen und diese Info vom Auswärtigen Amt unter Rubrik: Reisen über Land "Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, wird empfohlen, eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen." http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Ungarn/Sicherheitshinweise.html kann man auch so interpretieren, dass dies sich z.B. auch auf einen ungarischen Leihwagen beziehen könnte Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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393 Posts - Fast Auswanderer Großfürst | ...eine Nutzungsvollmacht ist selbst in Deutschland angebracht, wenn mal mal mit einen Auto unterwegs ist das einen nicht gehört, um im Ernstfall unnötige gespräche mit der Rennleitung (Polizei) zu vermeiden. gehen wir mal von dem Beispiel aus das ich mit meinen (in Deutschland zugelassenen) Auto in Ungarn bin und mein Ungarischer Bekannter macht mit meinen Auto eine Probefahrt weil irgendetwas nicht stimmt... laut der Aussage meines ersten Postst würde er sich, im falle einer Kontrolle ja sofort Starfbar machen. Ich habe auch schon versucht im Internet etwas aufklärendes zu finden aber das scheint echt keine einfache sache zu sein. Szia Lucky Realität ist nur eine Illusion, die durch Mangel an Alkohol hervorgerufen wird. | ||||
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Gast |
Das Du das weißt ist mir klar, aber Basti scheint es nicht zu wissen................. Ich hatte vor längerer Zeit ein Formular im Netz gesehen wo der genaue Wortlaut drinnen stand, aber ich finde es auch nicht mehr. Unsere Karin könnte es wissen..................... MfG Pitti ![]() | ||||
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Gast | Hallo Ungarnfreunde, ich habe mich beim Finanzamt in Erlangen mal erkundigt: Ich wollte mein Auto in Ungarn zulassen (wegen weniger Steuer natürlich , denn hier zahle ich Strafsteuer nur weil ich keinen Rußfilter habe)Aber der Beamte sagte ich kann es schon zulassen in Ungarn nur ich darf es als Deutscher noch mit Lebensmittelpunkt Deutschland hier nicht nutzen.Das wäre Steuerhinterziehung und somit strafbar.Da bin ich wieder ereuchtet abgezogen. Schönen Sonntag noch, Joe | ||||
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Gast | Bei Quad Balaton sind fast alle Fahrzeuge mit D-Kennzeichen versehen.Dass hat auch den Vorteil,weil es in D als Auto záhlt und der Auto Führerschein reicht. Das selbe gilt für Ungarn,dadurch dürfen auch ung. Bürger mitd en Quads fahren.In Ungarn angemeldete Quads gelten als Motorrad und die Ungarn brauche dafür den Motorradführerschein. Es gibt immer Möglichkeiten etwas zum umgehen.Die Angestellten haben ein Formular im Fahrzeug,dass sie dort arbeiten und das Fahrzeug führen dürfen.... Theotetisch reist du mit dem AUt oder D Kenzeichen neu ein und schon begint die Frist neu... Dann kommt der Hauptwohnsitz dazu und und und....... Richtig ist auf jeden Fall,lasse ich einen ung. Bürger einfach mal so fahren,könnte das bös ausgehen.Es gibt aber für fast alles Lösungen,falls man die braucht... ![]() | ||||
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Gast | Basti, das stimmt natürlich................ MfG Pitti ![]() | ||||
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2385 Posts - Magyar Vagyok carpe diem | Das mit den 187 Tagen hat folgendes auf sich, wenn man mehr als diese nicht in seinem Heimatsland ist, ist man verpflichtet seinen 1 Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, auch seinen PKW müsste man dann in H registrieren und anmelden, dass ist auch der Grund warum der TÜV keine Notwendigkeit darin sieht, dass er auf einen anderen Hoheitsgebiet gemacht werden darf, denn wer weniger wie diese 187 Tage im Ausland ist, hat ja kein Problem den Tüv in D machen zu lassen und wer die Grenze überschreitet und deswegen den Tüv nicht im Heimatland machen kann, müsste sein Auto nach Gesetz sowieso in H anmelden. Zu der Fahrerregelung gab es damals auch für Deutsche, ich müsste mir immer eine Vollmacht ausstellen lassen, damit ich mit meinen Vater seinen PKW in Ungarn fahren durfte, ob das das gleiche ist was Lucky gefunden hat? Aber das würde erklären warum man nichts mehr findet, denn diese Regerlung gibt es soviel ich weiß nicht mehr Gruß Markus Wirklich gute Freunde sind Menschen, die uns ganz genau kennen, und trotzdem zu uns halten. Marie von Ebner-Eschenbach ![]() balaton-service.info goes wiki - Das bsi - wiki - portal b-s.i goes facebook ... und als b-s.i facebook Gruppe | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis |
Ich bin mir nicht sicher, aber genau das könnte diese "Nutzungsvollmacht" sein. "Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, wird empfohlen, eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen." Da es aber gesetzlich nicht (mehr??) obligatorisch ist, wird es hier wahrscheinlich aus Erfahrungswerten heraus von der Botschaft als "Empfehlung" herausgegeben. Wenn dem so ist, das es als Gesetz nicht mehr existiert, dann ist es auch eine Erklärung, warum darüber nichts mehr zu finden ist. Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Die "vorgeschriebene Nutzungsvollmacht" ist lt. diesem Fund aus der Zeit Ungarns vor dem EU-Beitritt Als deutscher oder französischer Staatsbürger braucht man lediglich einen 3 Monate gültigen Reisepaß oder Personalausweis Notwendige Unterlagen Die meisten (gültigen) ausländischen Führerscheine werden in Ungarn akzeptiert (allerdings sollte man mindestens 18 J. sein, um auch fahren zu dürfen). Weiterhin braucht man die folgenden Unterlagen: n Fahrzeugschein n Grüne Versicherungskarte n Beim Leihwagen: Bescheinigung der Leihwagenfirma n Beim privat geliehenen Fahrzeug: Erlaubnis des Fahrzeughalters n Nationalitätenkennzeichen Eures Landes am Auto n Zusatzbremsleuchten müssen zugedeckt oder abgeschaltet sein n Personen die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, benötigen vom Eigentümer eine Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache http://www.budapest-cityguide.de/anreise/auto.htm Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | das ist schon komisch beim ÖAMTC ist das so zu lesen: Reisen mit privatem Fahrzeug Führerschein und Zulassungsschein. Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird. beim ADAC kann man das nicht recherchieren - dieser Bereich ist nur für Mitglieder zugänglich nachdem ich kein Mitglied bin ... Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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