balaton-service.info - Das Forum für Ungarn Forum | ||||||||||||
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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Behörden & Verordnungen / Verordnungen / Rentenbezug aus -D- auch in Ungarn ....??? | ||||
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In diesem Thread befinden sich 21 Posts. [ Seite: 1 2 ] | ![]() ![]() |
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Gast | Das wird hart werden....Abzüge... |
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Gast | Hallo Frage: was ist gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland ...??? |
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Gast |
Frage: Denkst du dir das oder weißt du es ??? |
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![]() ![]() 2385 Posts - Magyar Vagyok carpe diem ![]() | Wird wohl so sein, dass betrifft jedoch nur Frührentner, soviel ich weiß, oder Erwerbsminderungsrenten. Wirklich gute Freunde sind Menschen, die uns ganz genau kennen, und trotzdem zu uns halten. Marie von Ebner-Eschenbach ![]() ![]() balaton-service.info goes wiki - Das bsi - wiki - portal b-s.i goes facebook ... und als b-s.i facebook Gruppe |
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Gast | HPG, willst Du ganz nach Ungarn ziehen? Du kannst doch in D angemeldet bleiben. MfG Pitti ![]() |
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Gast | Also die meisten D-Rentner,die ich kenne -behalten den ersten Wohnsitz in D und lassen sich dort auch das Geld überweisen. Du bist halt öfters in Ungarn im Urlaub - das ist doch o.k. und du hast keine Probleme.... |
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Gast |
Bleibe in deutschland angemeldet........mit Wohnung und etwa bis 400 Euro "Zuverdienst". Und vom Frühjahr bis Herbst, mit Unterbrechung, im Wein-Garten...sprich Ungarn. So meine Vorstellung. Hans-Peter |
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Gast | du schreibst das richtig ,markus bei vollrentnern im sinne des gesetzes nirgens auf der welt abzug --die stet einem zu früh teil oder wiedas ganze zeug nennt sind bewilligungsrenten. georg |
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Gast | Dann ignoriere doch den Mist und alles andere interessiert keinen Menschen......... Mit lieben Gruss Pitti ![]() ![]() |
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1009 Posts - Eingebürgerter Karoly | Hallo HP, wichtig ist dein Wohnsitz in Deutschland. Behalte den auf jeden Fall und lasse dir die Rente ebenfalls auf ein deutsches Konto überweisen. Dann benötigst du nur noch eine Bank, die keine Gebühren für jede Transaktion (Geld abheben) berechnet. Meine Bank ist da vollkommen kostenlos. Was noch dazu kommt, du erhältst immer den für dich günstigsten Wechselkurs. Gruß Karl ![]() |
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![]() 284 Posts - 50 50 Ungar | für die EU mit freiem Niederlassungsrecht gilt der Rentenabzug meines Wissens net, Er gilt nur, wenn man ins nicht-eu-ausland auswandert. in der EU gilt nur dass die rentenversicherung keinen anteil zur KV mehr zahlt, also du den gesamten beitrag von der Krankenversicherung/Pflegeversicherung leisten musst. Auf der Basis der Auslandskrankenversicherungskarte gehst du dann wie ein ungar zum Arzt. die Leistungen hingegen die du dann auf deine KV-Karte erhältst hier in Hu, richten sich dann nach den hiesigen Richtlinien, auch, wenn du was erstatten lässt. Ist kompliziert. Also ist es immer gut, einen Hauptwohnsitz in D zu behalten. (Briefkasten bei den Kindern) sonst kommt noch erschwerend dazu, dass man sich in gewissen Abständen bei der deutschen Botschaft eine Lebensbescheinigung für die Rentenversucherung holen muß... persönlich ![]() So jedenfalls mein Wissensstand aus anderen Gesprächen, mit leuten die es gemacht haben und dann geändert haben wieder. lg Maria ![]() Die Stimmen werden lauter, wenn das Verständnis abnimmt [i][center][size=10px] |
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Gast | Maria, das hast Du alles richtig geschrieben....... ![]() Mit lieben Gruss Pitti ![]() |
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![]() 284 Posts - 50 50 Ungar | pitti, bekomme ich jetzt ne 1 oder 1 Bienchen?![]() Die Stimmen werden lauter, wenn das Verständnis abnimmt [i][center][size=10px] |
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![]() 157 Posts - Langzeit Urlauber ![]() | Wir haben keinen Wohnsitz in D.Mein Mann ist Rentner.Er bekommt jedes Jahr die Lebensbescheinigung von der Rentenversicherung mit der Post,die von der Gemeinde ausgefüllt dahin wieder per Post zurück geht.KV zahlen wir das Gleiche wie vorher,sind bei der gesetzlichen in Ungarn versichert,Beitrag geht an die Barmer und die leitet es weiter.L.G.Petra [color=black][size=20px] |
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![]() 54 Posts - Urlauber | Eine Freundin meiner Mutter hat es so gemacht. Ist bei ihrer Tochter in D gemeldet. Ist zwar nur eine <Briefkastenadresse>, aber sonst gibts, soviel ich weiß, nicht nur bei Frührentnern Abzüge. |
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Gast | [/quote]pitti, bekomme ich jetzt ne 1 oder 1 Bienchen?[quote] Maria, Du bekommst 2 Bussi.............. ![]() ![]() Mit lieben Gruss Pitti ![]() |
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Gast | Ich kopiere / Deutsche Rentenversicherung Deutsche und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten Bei gewöhnlichem Aufenthalt in den Mitgliedstaaten erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre volle Rente aus allen Beitrags- und beitragsfreien Zeiten wie bei Aufenthalt in Deutschland. Das gilt auch für die Zahlung aus Zeiten, die außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden (Reichsgebiets-Beitragszeiten/Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG). Zu einer Minderung der Rente kann es aber kommen, wenn die Rente auf dem Rentenabkommen mit Polen vom 9.10.1975 beruht oder in der deutschen Rente auch ausländische Versicherungszeiten nach einem Abkommen der früheren DDR enthalten sind. Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Mitgliedstaaten erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre Rente in voller Höhe nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls anteilig aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten. zum Seitenanfang Vom Gemeinschaftsrecht erfasste Drittstaatsangehörige Die europäischen Verordnungen im Bereich der Sozialen Sicherheit stellen vom Gemeinschaftsrecht erfasste Drittstaatsangehörige Deutschen für die Rentenzahlung gleich. Sie erhalten daher bei Aufenthalt in den EU-Mitgliedstaaten ihre Rente wie bei einem Aufenthalt in Deutschland. Dies gilt nicht bei Aufenthalt in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Hält sich der Berechtigte jedoch gewöhnlich außerhalb der EU-Mitgliedstaaten auf, so besteht für Drittstaatsangehörige keine Gleichstellung und ihre Rente wird regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag gezahlt. zum Seitenanfang Staatsangehörige eines Abkommensstaates Die zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen sehen ebenfalls eine Gleichstellung der Staatsangehörigen des anderen Abkommensstaates mit einem Deutschen vor. Bei den Abkommen mit der Türkei und Tunesien wirkt sich diese Gleichstellung aber nur aus, wenn die gleichgestellten Ausländer ihren Aufenthalt im anderen Vertragsstaat haben, nicht jedoch bei Aufenthalt außerhalb der beiden Abkommensstaaten. zum Seitenanfang Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer erhalten ihre Rente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag. Steht auf der Homepage der Rentenversicherung. Allen schönes Wochenende Szia Joe / Erlangen / Somogyvar im April ![]() |
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Gast | gott ich danke dir noch bin ich kein rentner und somit noch neuzeit rentner friseurmeister aus ahlbek kann mit der rente kaum leben warst selbständig?? ja hast in die rentenkasse einbezahlt blödes gefasel ergo was will der nette mensch ?? georg |
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Ich wußte es doch.....Lustlümmel...-lache- ![]() ![]() ![]() - Editiert von Guenther sen. am 14.03.2009, 14:46 - |
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