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| balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Behörden & Verordnungen / Verordnungen / Abgelaufene TÜV-Plakette bei Auslandsaufenthalten (hier: Ungarn) | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Abgelaufene TÜV-Plakette bei Auslandsaufenthalten (hier: Ungarn) Wird bei einem längeren Auslandsaufenthalt zwischenzeitlich die Hauptuntersuchung (HU / „TÜV“) fällig, können ausländische Behörden allein wegen des Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße oder sonstigen Maßnahmen verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z.B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden. Trotzdem haben sich in letzter Zeit die Fälle gehäuft, in denen in Deutschland zugelassene Fahrzeuge wegen abgelaufener Prüfplaketten von der ungarischen Polizei beanstandet wurden. Neben der Verhängung einer Geldstrafe (in der Regel ca. 100 Euro) werden meist auch die Zulassungsbescheinigung bzw. der Fahrzeugschein sowie teilweise auch das Kfz-Kennzeichen einbehalten. Das ungarische Verkehrsministerium vertritt die Ansicht, dass bei Ablauf der TÜV-Plakette auch die Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung erlischt und damit eine Verwendung des betreffenden Fahrzeugs nicht mehr zulässig sei. Diese Auffassung ist jedoch im Hinblick auf die grundsätzlich unbeschränkte Gültigkeitsdauer der deutschen Zulassungsbescheinigungen, die Vorschriften der Richtlinie 1999/37/EG über Zulassungsdokumente, das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 und auf die Vorgaben der Richtlinie 96/96/EG über die technische Überprüfung der Fahrzeuge nicht zutreffend. In Deutschland werden Zulassungsbescheinigungen grundsätzlich mit unbeschränkter Gültigkeitsdauer ausgestellt. Dies steht im Einklang mit der Richtlinie 1999/37/EG. Darüber hinaus ist in Deutschland nicht die Weiterbenutzung des Kfz mit abgelaufener Prüfplakette, sondern das Unterlassen der Vorführung zur Hauptuntersuchung rechtswidrig. Wer mit ungültiger Plakette fährt, begeht hierzulande nur eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die Vorführpflicht des § 29 StVZO. Die Zulassung des Fahrzeugs und damit die Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung bleiben aber auch bei abgelaufener Prüfplakette bestehen. Die ungarischen Behörden vermischen demnach in unzulässiger Weise die Frage der Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung mit der Frage der Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung. Ungarische Vorschriften über die Vorgehensweise, wenn eine Person mit abgelaufener Zulassungsbescheinigung am Verkehr teilnimmt, dürften daher in diesen Fällen nicht zur Anwendung kommen. Gemäß Art. 3 Abs.3 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968, das sowohl von der Bundesrepublik Deutschland als auch von Ungarn ratifiziert wurde, haben die Vertragsparteien die Verwendung von Fahrzeugen im internationalen Verkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu akzeptieren, sofern die Fahrzeuge den Bestimmungen des Übereinkommens entsprechen und auch im Heimatstaat (Zulassungsstaat) rechtmäßig zugelassen sind. Da in Deutschland zugelassene Fahrzeuge auch nach Ablauf der Prüfplakette grundsätzlich weiterverwendet werden dürfen, ist diese Verwendung im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsstaaten ebenfalls zu akzeptieren. Ohne vorherige Überprüfung des tatsächlichen Zustands des Fahrzeugs erscheint eine Abnahme der Kfz-Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung durch die ungarische Polizei daher nicht gerechtfertigt. Im Übrigen kann grundsätzlich bei Auslandsfahrten nicht verlangt werden, das Fahrzeug rechtzeitig vor Ablauf des HU-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Sobald sich das Fahrzeug allerdings wieder in Deutschland befindet, kann aufgrund der Terminsüberziehung eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO erstattet werden. Bei Fristversäumnis kann in einem solchen Fall statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes auch lediglich eine Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass zum Zeitpunkt der Ausreise aus Deutschland die Hauptuntersuchung noch nicht fällig war und dass seit diesem Zeitpunkt das Kfz sich ständig im Ausland befunden hat. http://www.adac.de/Recht_und_Rat/beratung/dar/autorecht_int/default.asp Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Prüfintervalle: Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (§ 29 StVZO Anl. VIII) Prüfintervalle für deutsche Fahrzeuge Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat der letzten Untersuchung lt. Prüfplakette ("Überziehen" ändert am Prüfintervall nichts). Anders sieht es beim "Saisonkennzeichen" aus: Würde eine Untersuchung in den "Ruhezeitraum" fallen, ist sie im 1. Monat des begonnenen Betriebs-Zeitraums durchzuführen. Die Frist für die dann folgende Prüfung beginnt mit Datum (Monat/Jahr) der zuletzt durchgeführten Prüfung. http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Reparatur_Pflege/HU_AU/default.asp?ComponentID=158074&SourcePageID=27194#1 Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Helmut, wenn dir die Nummernschilder abgeschraubt werden, ist das kein Spass mehr - mit dem Strafzettel magst du ja recht haben. Ich habe nun schon mehrfach auch in der österreichischen Presse gelesen, dass über das "Nummernschild abschrauben" Beschwerde geführt wurde. Insofern denke ich, dass der Hinweis auf das Verfahren der ung. Polizei ein wichtiger Tipp ist; man kann u.U. vorsorgen, dass man sich nicht erst Problemen dieser Art aussetzt. Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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Gast | klar ist das ein guter tipp. von nummernabschrauben habe ich nie gehört das ist aber doch schon willkür--was machen die dann damit.--die nr und die plaketten sind doch ein platzbebundenes dokument. m.f.g.helmut | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Bárják Lászlo Kfz-Mechanikermeister Man muss sich mal darüber im klaren sein, das die Entscheidung die gesetzliche Hauptuntersuchung im Ausland zur Zeit nicht möglich ist im Rahmen der Klimaveränderung sehen. Da werden 1000 und mehr Autos nur zur gesetzlichen Hauptuntersuchung nach Deutschland geschickt. Wieviel CO/2 wir dabei sinnlos erzeugt. Nur um irgendwelche gesetzliche Richtlinien oder anders gesagt den idiotischen Gedanken unserer Volksvertreter zu folgen. Volksvertreter ist vielleicht das falsche Wort. Volksbetrüger ist eventuell der richtige Ausdruck. Warum wir immer wieder der Bürger Normalverbraucher belogen, betrogen und abgezockt. So etwas nennt man Demokratie. Leider ist es auf Grund der Missgunst eines einzigen zurück zu führen das es zur Zeit immer noch nicht möglich ist HU in Ungarn durch zu führen. Welchen Schaden diese Person anrichtet ist ihm wahrscheinlich egal, Hauptsache sein EGO und die Paragrafen sind zufrieden gestellt. Dafür habe ich mit dem TÜV in Passau Kontakt aufgenommen. Sie werden dort unproblematisch und schnell bedient. Ich bitte bei einer Terminvereinbarung anzugeben das Sie ein Ungarnkunde sind. Nachfolgend sind Adresse;Telefonnummer,e-Mail. TÜV Süd Auto Service GmbH Spitalhofstraße 63 D 94032 Passau Tel. 0049 851 95517-11 Fax. 0049 851 95517-33 mobil. 0049 170 233 1352 e-Mail: maximilian.kueblbeck@tuev-sued.de Homepage. tuev-sued.de Routenplaner finden Sie unter http://www.web.de/de/themen/auto/routenplaner/index.wjsp Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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Gast | Timmy, ich mache das schon lange mit Termin in Passau und habe noch nie gewartet. MfG Pitti ![]() | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis |
Pitti, es kann ja nichts schaden, wenn man sich vorher anmeldet; ob es etwas nützt, kann ich nicht beurteilen. Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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Gast | Timmy, ich habe mich dort immer angemeldet............... MfG Pitti ![]() | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis |
Alles klar, so meinte ich das Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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103 Posts - Langzeit Urlauber Ausgewandert | Also wenn dir mir hier die Nummernschilder abschrauben würden wäre die Wutz aber am rasen! Soweit ich das weiß ist das wie "deutsches Hoheitsgebiet" und keine ungarische Behörde darf deutsche Nummernschilder einziehen oder z.b. den Führerschein?! Oder gehe ich da total falsch in der Annahme? Ich wurde inzwischen auch schon einmal geblitzt (ca. 25km/h zu schnell) und es ist nichts in DE angekommen, habe mal mit einem Verwandten hier gesprochen der hat auch gesagt das die nichts nach DE schicken. Wie sind da eure Erfahrungen? | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis |
Offiziell gilt das Verfahren von Strafmandatzustellungen momentan nur zwischen Deutschland und Österreich; das soll sich aber ab nächstes Jahr ändern und europäisch werden. Du könntest aber sofort gestoppt werden und dann bekommst du einen Einzahlungsschein für die Post - aber offensichtlich gibt es für Ausländer in Ungarn ganz selten ein Strafmandat - bitte nicht drauf verlassen !! Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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103 Posts - Langzeit Urlauber Ausgewandert | Naja das ist klar, aber fand es halt nur lustig. Drauf ankommen lassen werde ich es nicht ;) | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | noch zum Abschrauben der Nummernschilder: es muss etliche Vorfälle bei österreichischen Autos gegeben haben, wo dies von der ungarischen Polizei so gehandhabt wurde - es gab da etliche empörte Artikel in der Presse. und inzwischen muss es auch deutsche Autofahrer erwischt haben, she. Bericht vom ADAC: Trotzdem haben sich in letzter Zeit die Fälle gehäuft, in denen in Deutschland zugelassene Fahrzeuge wegen abgelaufener Prüfplaketten von der ungarischen Polizei beanstandet wurden. Neben der Verhängung einer Geldstrafe (in der Regel ca. 100 Euro) werden meist auch die Zulassungsbescheinigung bzw. der Fahrzeugschein sowie teilweise auch das Kfz-Kennzeichen einbehalten. Nun bist du auf ungarischem Hoheitsgebiet und kannst dich erstmals schlecht gegen das Vorgehen der Polizei zur Wehr setzen allein die Geldstrafe ist schon happig - aber wenn dir Fahrzeugschein und Nummernschilder abgenommen werden, dann hast du ein Riesenproblem ... mit einem Autotransporter dein Fahrzeug zum deutschen TÜV und genauso wieder zurück mit dem Prüfbericht und dann die Plakette vorweisen .. TÜV: geht das ohne Fahrzeugschein ?? was gäbe es sonst noch für Lösungsmöglichkeit ??? gar nicht so weit kommen lassen und TÜV rechtzeitig erledigen, wäre meine Meinung ! Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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103 Posts - Langzeit Urlauber Ausgewandert | Ohne Fahrzeugschein und Nummernschild sieht es auch schlecht mit dem TÜV aus, soweit ich weiß. Die drücken die ja auch nicht die Plakette in die Hand und sagen, hier bitte schön, mach es dann irgendwann mal aufs Nummernschild. Ansonsten dem Polizisten einfach 150euro geben und er sagt "Schöne Weiterfahrt" ![]() | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis |
Naja, wenn du nicht an den Falschen kommst und dich noch wegen Beamten-Bestechung strafbar machst die ungarische Polizei "darf" direkt kein Geld annehmen; Strafzettel muss deswegen bei der Post eingezahlt werden ist schon etwas brisant, meine ich - könnte vielleicht funktionieren ?? Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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675 Posts - Auswanderer Moderator |
Hallo Grillz, wenn du mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug zur HU fhrst brauchst du einen Fahrzeugschein, du bekommst dann eine Bescheinigung das das Fahrzeug ok ist. Auf der Zulassungsstellen wird dann bei der Anmeldung die Plakette auf Nummernschild geklebt. HG Norbert | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis |
Hallo Norbert, das ist aber eine ganz andere Situatiion .. wegen Ungarn: du hast ein zugelassenes Fahrzeug - aber ohne Nummernschilder und ohne Fahrzeugschein als Eigentums-Nachweis hast du nur noch den Kfz-Brief - dann müsste offensichtlich erst ein Ersatz-Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle besorgt werden - von der ungarischen Polizei wird sicherlich ein schriftlicher Nachweis ausgestellt dann auch neue Nummernschilder machen lassen ??? und danach zum TÜV ?? Ich denke mal, dass dies der Weg sein könnte, aber sicher erst einmal nur mit Autotransporter nach Deutschland ... das mit den roten Überführungs-Kennzeichen wurde inzwischen auch geändert: Erlaubt sind nur noch Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, die durch § 2 Nr. 23 bis 25 FZV näher definiert sind. Darüber hinaus wird in § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV festgeschrieben, dass die roten Kennzeichen nur für die betriebliche Verwendung zugeteilt sind, also nicht mehr dritten Personen zur Nutzung überlassen werden dürfen. Na, vielleicht findet sich mal jemand, der diese Tortur schon mal durchgemacht hat und im Internet darüber schreibt und betreffs der Österreicher ist noch folgendes nachzutragen: 4. Abgelaufene Begutachtungsplaketten/in Ungarn keine Toleranzfrist! Das ungarische Außenministerium hat im Schreiben vom 17.12.2007 ausdrücklich bekannt gegeben, dass das ungarische Rechtssystem keine Toleranzfrist kennt und die österreichischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Republik Ungarn nicht zur Anwendung kommen. Werden daher Fahrzeuge deren Begutachtungsplaketten abgelaufen sind (unabhängig von der Toleranzfrist) in Ungarn verwendet, besteht die Gefahr, dass den Lenkern die Zulassungs- bescheinigungen und Kennzeichentafeln in Ungarn an Ort und Stelle abgenommen werden Also garnicht erst soweit kommen lassen - ein Riesenärger wäre ansonsten damit vorprogrammiert. Gruss von Herbert Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | (K)ein böser Auto-Traum! vor 6 Stunden gefunden OEYNHAUSEN/SOLLENAU / Ungarische Polizei zwang Lenkerin, ohne Nummerntafeln weiterzufahren. Die unglaubliche Story. VON FRITZ FRAUENBERGER Diesen Aufenthalt in Ungarn wird Angela B. ein Leben lang nicht vergessen. Und bis sie über diesen Ausflug nach Sopron (vielleicht) einmal schmunzeln oder gar lachen kann, wird noch einige Zeit vergehen. lies weiter auf ... http://www.noen.at/redaktion/n-bad/article.asp?Text=295714&cat=326 ja, und weiter unten ist zu lesen: Das Autopickerl war kurz vor dieser Ungarnfahrt abgelaufen. Nun fährt doch jeder von Klingenbach nach Sopron ohne Pickerl, die 600 Meter vierspurig ausgebaute Strasse vom Grenzübergang weg ist doch nicht gebührenpflichtig. etwas ominös, das Ganze - Editiert von forummano am 14.04.2009, 16:39 - Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." | ||||
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Gast | sehn wir's mal so, wer mit abgelaufenem TÜV in's Ausland fährt, egal wohin ist selbst dran schuld. Es sollte doch für jeden selbstverständlich sein, sich darum zu kümmern das sein Fahrzeug OK ist, dazu gehört eben auch der TÜV. Oder würdet ihr mit abgefahrenen Reifen in den Urlaub starten? PeterV | ||||
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