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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Behörden & Verordnungen / Verordnungen / Angeln: Vorschriften in Ungarn Teil 1 u. 2
In diesem Thread befinden sich 3 Posts.
Blasius
icon01.gif Angeln: Vorschriften in Ungarn Teil 1 u. 2 - 03.04.2009, 20:51:49

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
2009. április 3. Levélküldés: mohosz@axelero.hu

der ungarische Landesanglerverein MOHOSZ informiert:

Vorschriften in Ungarn Teil 1

Angelberechtigungen

In Ungarn müssen zum Angeln - ähnlich wie die ungarischen Staatsbürger - auch die Ausländer über eine sog. Staatlichen Fischereischein und einen für das gegebene Gewässer gültigen territorialen Angelschein verfügen.

Der staatliche Fischereischein (deren Gültigkeit auf ein Jahr lautet und die Grundurkunde des Angelns ist) ist im allgemeinen dort erhältlich, wo auch der territoriale Angelschein gelöst werden kann, ist dies aus irgendeinem Grunde doch nicht der Fall, dann ist diese auch bei fast allen Angelvereinigungen erhältlich, unter Vorlegung Ihres Reisepasses oder Personalauswieses und Anglerprüfung-Zeugnisses oder Ihres Anglerausweises oder voriger, ungarischer Fischereischein.

Während der territoriale Angelschein für das gegebene Gewässer (Tages- Wochen-, Jahresschein getrennt für Erwachsene und Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr) für den darauf angegebenen Tag oder Zeitraum gültig ist, gilt der staatliche Fischereischein für das ganze Kalenderjahr, so kann durch deren Vorweisung im Ausstellungsjahr für jedes Gewässer ein territorialer Angelschein gelöst werden.

Für die diversen Gewässer sind verschiedene territoriale Angelscheine gültig. Die territorialen Angelscheine können beim Benutzer, bei den Angelschein-Verkaufsstellen des gegebenen Gewässers, in den Siedlungen der Umgebung, z.B. in Angelgeschäften oder nicht selten beim am Gewässer befindlichen Verkäufer erworben werden.

Als Besonderheit erwähnen wir, dass unser Landesverein für das bedeutendsten, von Anglern benutztes Gewässer territoriale Angelscheine von teilweise landesweiter Gültigkeit (die für größere, von Anglern genutzte Gewässer gültig sind), ferner ebenfalls für größere, von Anglern genutzte Gewässer, ergänzt mit dem Balaton und den von Fischereiorganisationen genutzten Gewässern (dies sind in erster Linie unsere großen Flüsse - die Donau, einzelne Abschnitte der Theiß) territoriale Angelscheine von allgemein landesweiter Gültigkeit aushändigt, aber beide nur mit einjähriger Gültigkeit.

Für Kinder unter dem 14. Lebensjahr kann ebenfalls mit jährlichem Charakter ein territorialer Kinderangelschein von teilweise bzw. allgemein landesweiter Gültigkeit gelöst werden. Die Ausstellung der dazu notwendigen staatlichen Fischereischein für Kinder ist unentgeltlich

http://www.mohosz.hu/nemet/angelberechtigungen.html
- Editiert von forummano am 03.04.2009, 21:24 -
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Vorschriften in Ungarn Teil 1 Angelberechtigungen - 03.04.2009, 20:52:24

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
2009. április 3. Levélküldés: mohosz@axelero.hu

der ungarische Landesanglerverein MOHOSZ informiert:

Vorschriften in Ungarn Teil 2

Zwei wichtige Hinweise: der erwachsene Angler darf zugleich mit zwei Angelruten, der jugendliche Angler (bis zum 18. Lebensjahr) in von Anglern benutzten Gewässern nur mit einer Rute, in Gewässern anderer Art allgemein mit zwei Ruten angeln. Das Kind (bis zum 14. Lebensjahr) darf überall nur mit einer Angelrute angeln. Außer der Zahl der Ruten darf zwecks Fangen von Köderfischen noch 1 St. Köderfisch-Senke benutzt werden, das nicht größer sein darf als 1 m2.

Unter der auf der staatlichen Angelkarte angegebenen minimalen Körperlänge des zu fangenden Fisches ist die von der Nasenspitze bis zum Ansatz der Schwanzflosse gemessene Entfernung, also nicht die gesamte Körperlänge, sondern die Länge des Rumpfes zu verstehen. Der staatliche Fischereischein gibt auch den Zeitraum des Fangverbots der einzelnen Fischarten genau an.

In den Zeiträumen des Fangverbots können in einigen Gewässern Veränderungen eintreten, welche die gesetzlichen Vorschriften anhand der örtlichen Eigenheit und der staatlichen Genehmigung verschärfen oder mildern. Man ist bestrebt die allfälligen individuellen Abweichungen jederzeit auf den territorialen Angelscheinen, in den Angelordnungen anzugeben.

Größenlimitation: Volga.Zander (Stizostedion volgense) 20 cm; Bachforelle (Salmo trutta m. fario) 22 cm; Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) 22 cm; Karpfen (Cyprinus carpio) 30 cm; Zander (Stizostedion lucioperca) 30 cm; Forellenbarsch (Micropterus salmoides) 30 cm; Barbe (Barbus barbus) 40 cm; Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella) 40 cm; Rapfen (Aspius aspius) 40 cm; Hecht (Esox lucius) 40 cm; Sterlet (Acipenser ruthenus) 45 cm; Wels (Silurus glanis) 50 cm; Flusskrebs (Astacus fluviatilis) 10 cm.

Zeiträume des Fangverbots: Bachforelle (Salmo trutta m. fario) 1. Oktober - 31. Dezember; Hecht (Esox lucius) 15. Februar - 31. März; Rapfen (Aspius aspius) 1. März - 30. April; Zander (Stizostedion lucioperca) 1.März - 30. April; Volga.Zander (Stizostedion volgense) 1. März - 31. Mai; Karpfen (Cyprinus carpio) 02. Mai - 15. Juni; Barbe (Barbus barbus) 2. Mai - 15. Juni; Sterlet (Acipenser ruthenus) 1.März - 31. Mai, Wels (Silurus glanis) Exemplare unter 10kg 2. Mai - 15. Juni; Flusskrebs (Astacus fluviatilis) 16. Oktober - 13. Mai.

Mengenlimitation: ein Angler darf täglich fünf Stück mit Größenlimitation geschützte Fischarten fangen, von einer Art jedoch nur drei Stück, darüber hinaus kann er von einer nicht mit Größenlimitation geschützten Fischart 10 kg bzw. täglich 3 kg Volga.Zander fangen.

Das Kind darf von den mit Größenlimitation geschützten Fischarten nur ein Stück fangen, darüber hinaus darf es von den nicht mit Größenlimitation geschützten Fischarten 5 kg fangen.

Anmerkung: in zahlreichen Gewässern ist auch der Fang des jugendlichen Anglers im Vergleich zu den Erwachsenen limitiert (dies ist auf den territorialen Angelscheinen angegeben), in diesen Gewässern kann der jugendliche Angler von den mit Größenlimitation geschützten Fischarten täglich drei Stück (von einer Art zwei), von den nicht mit Größenlimitation geschützten Fischarten 5 kg oder 10 kg fangen, während er vom Volga. Zander nur 3 kg fangen darf.

In den fortlaufend und mit größeren Mengen bespannten Gewässern werden die Mengen, die täglich gefangen werden können, als örtliche Vorschrift im allgemeinen verschärft und dies wird auf den territorialen Angelscheinen angegeben.

http://www.mohosz.hu/nemet/angelberechtigungen.html
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Vorschriften in Ungarn Teil 1 u. 2 Angelberechtigungen - 03.04.2009, 21:23:46

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Angelgewässer in Ungarn findest du unter:

http://www.mohosz.hu/nemet/angelgewasser.html
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
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