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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Behörden & Verordnungen / Behörden / Verlust von Papieren im Ausland | ||||
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In diesem Thread befinden sich 4 Posts. |
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Verlust von Papieren im Ausland - 12.04.2009, 11:18:19 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Verlust von Papieren im Ausland Experten raten dazu, die Reisedokumente vor dem Urlaub zu kopieren und getrennt von den Originalen aufzubewahren. Einen Satz Kopien zuhause an einem sicheren Ort aufbewahren und einen Satz mitnehmen, aber getrennt von den Originalpapieren Web.de bietet den Service an, zum Beispiel wichtige Ausweispapiere auf einer virtuellen, sicheren Festplatte online zu speichern, um diese im Falle eines Verlustes auch im Ausland zur Hand zu haben: https://www3.digitaledienste.web.de/Clubv2/?si=2pQo.1aYONe.32QLS.2z*** Hilfreich ist es auch, zwei Paßbilder mit auf Reisen zu nehmen. Das spart im Notfall Zeit und Geld. Wer nun im Ausland seinen Pass oder Personalausweis verliert oder bestohlen wird, benötigt in den meisten Fällen Ersatzpapiere für die Rückreise. Nachdem der Verlust bei der Polizei gemeldet wurde, muss also eine deutsche Auslandsvertretung aufgesucht werden. Dort erhält man einen vorläufigen Reisepass oder einen "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland". Deutsche Botschaft Úri utca 64-66, 1014 Budapest I. Telefon (0036 1) 488 35 00, 488 35 67 (nach Dienstschluß) Fax (0036 1) 488 35 05 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 43, 1250 Budapest, Ungarn. Passstelle: F: (0036 1) 488 35 71 FAX: (0036 1) 488 35 58 E-Mail info@deutschebotschaft-budapest.hu Konsulat Dr. László Korinek, Honorarkonsul Pécs Fünfkirchen Telefon (0036 72) 21 27 00 Fax (0036 72) 21 27 77 Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland, Megye u. 21, 7621 Pécs, Ungarn.
- Editiert von forummano am 12.04.2009, 16:20 - Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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Verlust von Papieren im Ausland - 12.04.2009, 11:21:17 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Führerschein und Fahrzeugpapiere sind auch weg Ersatzführerscheine und Fahrzeugscheine dürfen nur die zuständigen Verwaltungsbehörden in Deutschland ausstellen, also das Straßenverkehrsamt und die Führerscheinstelle. Verlust also bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen ! Gerät man bei der Weiterfahrt in eine Polizeikontrolle, ist es von Vorteil, wenn man wenigstens die Verlustbescheinigung der Polizeidienststelle oder eine Fotokopie des Originals vorlegen kann. Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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Verlust von Papieren im Ausland - 12.04.2009, 11:28:37 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Scheckkartensperrung / Kreditkartensperrung sofort veranlassen Stand der Bearbeitung: 15.2.2009 Unbedingt erforderlich: Die Kontonummer und den Namen des Kreditinstituts, am besten auch die Bankleitzahl und die ec-Kartennummer. Natürlich ohne Geheimnummer Kartenanbieter Zentraler Sperrannahmedienst für ec-Karten (Euroscheck-Karten), Sparkassenkarten, Maestro-Karten, BankCards laut Auskunft der Banken und Sparkassen (ZKA) in München rund um die Uhr erreichbar Telefonnummer kostenpflichtig: 01805 / 021 021 oder 069 / 74 09 87 Außerhalb Deutschlands: 00 49 / 1805-021 021 kostenfrei: 116 116 Wann die Banken haften: Bei Kunden, deren Konten als Folge von Geldautomaten-Manipulation geplündert werden: Die Haftung übernimmt die Kreditwirtschaft. Sie begleicht dei Schäden über einen Fonds, der durch eine von allen Instituten zu leistende Umlage finanziert wird. Auch wer nach Jahren eine durch Manipulation unberechtigte Abbuchung feststellt: Die Ansprüche verjähren nicht; deshalb bekommt derjenige sein Geld zurück Verlust der EC- oder Bankkarte durch Verlieren oder Bestohlen-werden: Solange die Karte noch nicht gesperrt ist, muß der Kunde anteilig für die Schäden selbst haften. Wer muss beim Missbrauch von Bank oder Kreditkarten haften und in welcher Höhe? Meist bemerkt man den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte nicht sofort, für diesen Fall haftet man bei einem Verlust und den daraus folgenden Missbrauch nur mit maximal 50,00 Euro je Kreditkarte, bis die Kreditkarte als Verlust oder Diebstahl bei der Kreditkartengesellschaft gemeldet wurde. Etwas anders sieht es bei den EC Karten aus, hier muss die Karte natürlich auch unverzüglich der Verlust oder Diebstahl gemeldet werden. Kommt es zu einem Missbrauch vor der Kartensperrung, so muss der Karteninhaber bei der Bank eine Mithaftung ablehnen und glaubhaft nachweisen, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt. Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, so kann die Bank eine vollständige Haftung für entstandene Schäden komplett ausschließlichen. Nach einer Kartensperrung haftet die Versicherung der Kreditinstitute für entstandene Schäden, die durch den Missbrauch der Karte entstanden sind. **************************************************************************************** Missbrauch: Sonderfall ohne PIN-Nummer Die Sperre der Karte wurde zeitnah veranlasst; leider war es zu spät, die Karte wurde kurz vorher an einem Deutsche Bahn Fahrkartenautomat für den Kauf von Tickets in Höhe von 300 EUR missbraucht. Es sei angemerkt, dass diese Automaten computergesteuert sind, die Buchung wird durch das bloße Einführen der Karte vorgenommen, weder muss der eigentliche Karteninhaber präsent sein, noch wird eine Unterschrift / PIN verlangt oder abgeglichen. Stefan Steininger Rechtsanwalt anwalt-for-you.de Abbuchungen vom Kreditkartenkonto sind nur dann rechtmäßig, wenn der Kunde einen Kreditkartenbeleg unterschrieben oder die Zahlung selbst in anderer Weise gebilligt hat. So ist die Zahlung ohne PIN und Unterschrift dann nicht widerruflich, wenn sie willentlich vom Karteninhaber vorgenommen wurde - dies ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Im Streitfall liegt die Beweislast bei der Bank, die die Kreditkarte ausgegeben hat. Sie muss zumindest nachweisen, dass der Kunde die Zahlung gebilligt hat. Grundsätzlich haftet das Kreditinstitut für alle Missbrauchsfälle - es sei denn, der Kunde hat sein Sorgfaltspflichten verletzt. Dies soll dann vorliegen, wenn der Kartenverlust lange Zeit nicht bemerkt wird (bsp. AG Frankfurt/M., Az.31 C 1760/04-83). Eine Obliegenheit des Kunden ist die zeitnahe Meldung, diese ist innerhalb einer Stunde ab Kenntnis des Verlust anzunehmen. Problematisch dürfte hier also allenfalls sein, ob Ihr Umgang mit der Karte grob fahrlässig war. Dies würde wieder die Haftung des Kreditkartenunternehmens ausschließen. Als grob fahrlässig kann beispielsweise das Liegenlassen der Karte im Auto sein. Im Zweifel wäre die Bank auf Rückzahlung zu verklagen. Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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Verlust von Papieren im Ausland - 12.04.2009, 13:45:57 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Handy ist ebenfalls weg: Simkartensperrung / Telefonkartensperrung Wichtige Telefonnummern Unbedingt vorbereiten: Die Rufnummer, Kartennummer, Kundennummer, PUK-Nummer oder das bei Vertragsabschluß vereinbarte Kundenkennwort bereithalten. Anbieter Telefonnummer T-D1 0180 / 330 22 02 D2 0172 / 1212 E-Plus 0177 / 1000 T-Card 0800 / 33 00 222 Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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