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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Behörden & Verordnungen / Behörden / Verlust von Papieren im Ausland
In diesem Thread befinden sich 4 Posts.
Blasius
icon01.gif Verlust von Papieren im Ausland - 12.04.2009, 11:18:19

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Verlust von Papieren im Ausland

Experten raten dazu, die Reisedokumente vor dem Urlaub zu kopieren
und getrennt von den Originalen aufzubewahren. Einen Satz Kopien
zuhause an einem sicheren Ort aufbewahren und einen Satz mitnehmen,
aber getrennt von den Originalpapieren

Web.de bietet den Service an, zum Beispiel wichtige Ausweispapiere auf
einer virtuellen, sicheren Festplatte online zu speichern, um diese im Falle
eines Verlustes auch im Ausland zur Hand zu haben:
https://www3.digitaledienste.web.de/Clubv2/?si=2pQo.1aYONe.32QLS.2z***

Hilfreich ist es auch, zwei Paßbilder mit auf Reisen zu nehmen. Das spart im Notfall Zeit und Geld.

Wer nun im Ausland seinen Pass oder Personalausweis verliert oder
bestohlen wird, benötigt in den meisten Fällen Ersatzpapiere für die
Rückreise. Nachdem der Verlust bei der Polizei gemeldet wurde,
muss also eine deutsche Auslandsvertretung aufgesucht werden.

Dort erhält man einen vorläufigen Reisepass oder einen "Reiseausweis
als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland".

Deutsche Botschaft
Úri utca 64-66, 1014 Budapest I.
Telefon (0036 1) 488 35 00, 488 35 67 (nach Dienstschluß)
Fax (0036 1) 488 35 05
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Postfach 43, 1250 Budapest, Ungarn.
Passstelle: F: (0036 1) 488 35 71 FAX: (0036 1) 488 35 58
E-Mail info@deutschebotschaft-budapest.hu

Konsulat
Dr. László Korinek, Honorarkonsul
Pécs Fünfkirchen
Telefon (0036 72) 21 27 00
Fax (0036 72) 21 27 77
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland, Megye u. 21, 7621 Pécs, Ungarn.

Zitat:
[i]Die ungarische Touristeninformation hat eine Hotline für
ausländische Besucher eingerichtet, die Opfer von Straftaten
und Übervorteilungen in Restaurants, Bars u.ä. wurden.

Die Telefonnummer lautet: 0036-1-438 80 80.




- Editiert von forummano am 12.04.2009, 16:20 -
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Verlust von Papieren im Ausland - 12.04.2009, 11:21:17

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Führerschein und Fahrzeugpapiere sind auch weg

Ersatzführerscheine und Fahrzeugscheine dürfen nur die zuständigen
Verwaltungsbehörden in Deutschland ausstellen, also das
Straßenverkehrsamt und die Führerscheinstelle.

Verlust also bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen !

Gerät man bei der Weiterfahrt in eine Polizeikontrolle, ist es von Vorteil,
wenn man wenigstens die Verlustbescheinigung der Polizeidienststelle oder
eine Fotokopie des Originals vorlegen kann.
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Verlust von Papieren im Ausland - 12.04.2009, 11:28:37

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Scheckkartensperrung / Kreditkartensperrung sofort veranlassen

Stand der Bearbeitung: 15.2.2009

Unbedingt erforderlich:
Die Kontonummer und den Namen des Kreditinstituts, am besten auch die Bankleitzahl und die ec-Kartennummer. Natürlich ohne Geheimnummer

Kartenanbieter
Zentraler Sperrannahmedienst für ec-Karten (Euroscheck-Karten), Sparkassenkarten, Maestro-Karten, BankCards
laut Auskunft der Banken und Sparkassen (ZKA) in München rund um die Uhr erreichbar

Telefonnummer kostenpflichtig: 01805 / 021 021 oder 069 / 74 09 87

Außerhalb Deutschlands: 00 49 / 1805-021 021
kostenfrei: 116 116

Wann die Banken haften:


Bei Kunden, deren Konten als Folge von Geldautomaten-Manipulation geplündert werden: Die Haftung übernimmt die Kreditwirtschaft. Sie begleicht dei Schäden über einen Fonds, der durch eine von allen Instituten zu leistende Umlage finanziert wird.

Auch wer nach Jahren eine durch Manipulation unberechtigte Abbuchung feststellt: Die Ansprüche verjähren nicht; deshalb bekommt derjenige sein Geld zurück

Verlust der EC- oder Bankkarte durch Verlieren oder Bestohlen-werden: Solange die Karte noch nicht gesperrt ist, muß der Kunde anteilig für die Schäden selbst haften.

Wer muss beim Missbrauch von Bank oder Kreditkarten haften und in welcher Höhe?


Meist bemerkt man den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte nicht sofort, für diesen Fall haftet man bei einem Verlust und den daraus folgenden Missbrauch nur mit maximal 50,00 Euro je Kreditkarte, bis die Kreditkarte als Verlust oder Diebstahl bei der Kreditkartengesellschaft gemeldet wurde.

Etwas anders sieht es bei den EC Karten aus, hier muss die Karte natürlich auch unverzüglich der Verlust oder Diebstahl gemeldet werden. Kommt es zu einem Missbrauch vor der Kartensperrung, so muss der Karteninhaber bei der Bank eine Mithaftung ablehnen und glaubhaft nachweisen, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt. Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, so kann die Bank eine vollständige Haftung für entstandene Schäden komplett ausschließlichen. Nach einer Kartensperrung haftet die Versicherung der Kreditinstitute für entstandene Schäden, die durch den Missbrauch der Karte entstanden sind.

****************************************************************************************
Missbrauch: Sonderfall ohne PIN-Nummer

Die Sperre der Karte wurde zeitnah veranlasst; leider war es zu spät, die Karte wurde kurz vorher an einem Deutsche Bahn Fahrkartenautomat für den Kauf von Tickets in Höhe von 300 EUR missbraucht. Es sei angemerkt, dass diese Automaten computergesteuert sind, die Buchung wird durch das bloße Einführen der Karte vorgenommen, weder muss der eigentliche Karteninhaber präsent sein, noch wird eine Unterschrift / PIN verlangt oder abgeglichen.

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

anwalt-for-you.de

Abbuchungen vom Kreditkartenkonto sind nur dann rechtmäßig, wenn der Kunde einen Kreditkartenbeleg unterschrieben oder die Zahlung selbst in anderer Weise gebilligt hat. So ist die Zahlung ohne PIN und Unterschrift dann nicht widerruflich, wenn sie willentlich vom Karteninhaber vorgenommen wurde - dies ist bei Ihnen aber nicht der Fall.

Im Streitfall liegt die Beweislast bei der Bank, die die Kreditkarte ausgegeben hat. Sie muss zumindest nachweisen, dass der Kunde die Zahlung gebilligt hat.
Grundsätzlich haftet das Kreditinstitut für alle Missbrauchsfälle - es sei denn, der Kunde hat sein Sorgfaltspflichten verletzt. Dies soll dann vorliegen, wenn der Kartenverlust lange Zeit nicht bemerkt wird (bsp. AG Frankfurt/M., Az.31 C 1760/04-83).
Eine Obliegenheit des Kunden ist die zeitnahe Meldung, diese ist innerhalb einer Stunde ab Kenntnis des Verlust anzunehmen.

Problematisch dürfte hier also allenfalls sein, ob Ihr Umgang mit der Karte grob fahrlässig war. Dies würde wieder die Haftung des Kreditkartenunternehmens ausschließen. Als grob fahrlässig kann beispielsweise das Liegenlassen der Karte im Auto sein.
Im Zweifel wäre die Bank auf Rückzahlung zu verklagen.
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Verlust von Papieren im Ausland - 12.04.2009, 13:45:57

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Handy ist ebenfalls weg:

Simkartensperrung / Telefonkartensperrung

Wichtige Telefonnummern

Unbedingt vorbereiten:
Die Rufnummer, Kartennummer, Kundennummer,
PUK-Nummer oder das bei Vertragsabschluß
vereinbarte Kundenkennwort bereithalten.

Anbieter Telefonnummer
T-D1 0180 / 330 22 02
D2 0172 / 1212
E-Plus 0177 / 1000
T-Card 0800 / 33 00 222
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
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