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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Behörden & Verordnungen / Steuern / Ungarn regelt Dividendensteuer und Entsendung neu | ||||
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Ungarn regelt Dividendensteuer und Entsendung neu - 20.04.2009, 14:56:38 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Ungarn regelt Dividendensteuer und Entsendung neu 20.04.2009 | 10:47 Dieses Mal im Steuernavigator: Steuerpflichten für Mitarbeiter, die nach Ungarn entsendet werden Mitarbeiter, die nach Ungarn entsendet (bzw. delegiert) werden und eine dort steuerpflichtige Tätigkeit ausüben, müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Beginn der Tätigkeit bei der ungarischen Steuerbehörde angemeldet werden. Die Anmeldepflicht trägt der ungarische Arbeitgeber. Meldepflicht Ungarn hat nun die Meldepflichten für nach Ungarn entsendete Mitarbeiter erweitert, mit Februar 2009 ist die neue Regelung in Kraft getreten: Durch die Novellierung des Gesetzes müssen der Steuerbehörde nun auch der Zeitpunkt der Rückkehr ins Ausland und der Abschluss der Tätigkeit gemeldet werden. Die Meldepflicht entsteht 30 Tage vor dem Zeitpunkt der Rückkehr oder des Abschlusses der Tätigkeit. Falls der Arbeitgeber nicht über diese Informationen verfügt, muss er der Meldepflicht am Tag nach dem Abschluss der Tätigkeit nachkommen. Außerdem muss begründet werden, warum diese Pflicht nicht rechtzeitig erfüllt werden konnte. Dividendensteuer Eine wichtige Änderung gibt es in Ungarn auch bei der Dividendensteuer, die vereinheitlicht wurde und - unabhängig von der Beteiligungshöhe - nun 25 Prozent beträgt. Bisher wurden die Dividendeneinkommen von Privatpersonen mit einer Steuer in Höhe von 25 Prozent bzw. 35 Prozent belastet. Der Steuersatz war vom Anteil der Privatpersonen am Eigenkapital, reduziert um die Bewertungsrücklage, abhängig. Bis zu einem Anteil von 30 Prozent musste eine 25-prozentige, über einem Anteil von 30 Prozent eine 35-prozentige Steuer bezahlt werden. Nach der neuen Regelung werden alle im Jahr 2009 ausgeschütteten Dividenden mit dieser 25-prozentigen Steuer belastet. Das bedeutet im Ergebnis eine Belastung von 25 Prozent, selbst wenn die Dividende zwar in einem früheren Jahr festgestellt wurde, aber erst im Jahre 2009 ausgeschüttet wird. Eine weitere Änderung der ungarischen Einkommensteuer betrifft die Betriebsausgabenpauschalierung: Die Jahresumsatzobergrenze für die Möglichkeit der pauschalen Ermittlung der Betriebsausgaben wurde auf 15 Millionen Forint erhöht. http://www.wirtschaftsblatt.at/home/international/kmuinosteuropa/370931/index.do Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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Ungarn regelt Dividendensteuer und Entsendung neu - 20.04.2009, 17:34:14 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Steuergesetzänderungen 2009 Mindestlohn und Lohnsteuern in Ungarn Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Ungarn für 2009 mit HUF 71.500,- festgesetzt. Der Mindestlohn für Facharbeiter wird bei HUF 87.000.- liegen. Steuer: Das Brutto-Gesamteinkommen wird entsprechend der gleichen progressiven Lohnsteuertabelle versteuert wie 2008, das heißt für Einkommen bis HUF 1,7 Mio. sind 18 %, darüber hinaus 36 % Steuer zu zahlen. Die Sozialversicherungsabgaben sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer unverändert geblieben. Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen: * Neue Einreichfrist für Jahreserklärungen (z.B. für USt, Produktgebühr, Rehab- und Fachausbildungsbeitrag): 25. Februar (statt 15. Februar) * Einschränkungen im Bargeldverkehr (ab 1. Februar): - Barzahlungen sind nur mehr bis HUF 250.000,- erlaubt - Gesetzlicher Tages-Endbestand für Firmenkassen * Firmenwagen-Besteuerung neu nach Kfz-Steuergesetz (statt Einkommenssteuergesetz) Steuerbeträge: - HUF 7.000,- bei PKW bis 1600 cm³ Hubraum - HUF 15.000,- bei allen anderen PKW' * erleichterte Bedingungen für die Erstellung des Jahresberichtes in anderen Währungen als HUF * Einheitlicher Dividendensteuersatz von 25% - der bisherige Höchststeuersatz von 35% bei Privatpersonen wurde aufgehoben * Vorübergehende Begünstigung für Einkommenstransfer aus off-shore-Gesellschaften in Nicht-EU- bzw. Nicht-OECD-Staaten * Sanktion bei Unterlassung der Veröffentlichung von Bilanzdaten * Zwingende Anmeldung der Beendigung von Entsendungen ausländischer Mitarbeiter beim Steueramt Die wichtigsten Änderungen für Privatpersonen: * Vereinfachte Steuererklärung unter Mithilfe der Steuerbehörde * Erbschaftssteuerfreiheit bis HUF 20 Mio. für Erben ersten Grades * Einheitliche Steuervergünstigung von max. HUF 100.000,- bei Jahreseinkommen bis HUF 3,4 Mio. Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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Ungarn regelt Dividendensteuer und Entsendung neu - 20.04.2009, 18:02:42 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | etwas ausführlicher ist diese Broschüre zum Downloaden als PDF-Datei: TAX NEWS UNGARN über steuerliche Änderungen in 2009. Das Wesentliche auf einen Blick http://www.fal-con.at/pic/img_own/Tax%20News%20Ungarn%201-2009.pdf Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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