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Darlehensverträge notariell beglaubigt - 05.05.2009, 12:47:38 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Darlehensverträge notariell beglaubigt Von Dr. Tamás Farkas Sonntag, 3. Mai 2009 In unserer zweiwöchentlich erscheinenden Rubrik geht es heute um die Frage, warum es sinnvoll ist, einen Darlehensvertrag als Urkunde belegen zu lassen. Zunächst muss man sich über den Begriff "Urkunde" klar werden. Vereinfacht kann man sagen, dass die notariell beglaubigte Urkunde eine Urkunde ist, die einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss ersetzen kann. Auch ohne Gerichtsverfahren kann mit der Urkunde, die mit einer Klausel zum Rechtsvollzug versehen ist, der Rechtsvollzug betrieben werden, soweit die Bedingungen dafür erfüllt sind. Das bedeutet, dass bereits vor Eintritt des Rechtsvollzugs ein richterliches Mittel vorliegt, mit dem Betroffene wesentlich schneller ihre Ansprüche durchsetzen können, als wenn sie diese vor Gericht einklagen. Folgende Punkte müssen in der Urkunde aufgeführt sein, damit das Gericht die Urkunde mit einer Vollzugsklausel (Vollstreckungsklausel) versieht: • Die gegenseitigten Verpflichtungen, oder die Verpflichtung zur einseitigen Leistungserbringung • Die Namen von Berechtigten und Verpflichteten • Beschreibung der Verpflichtung hinsichtlich Gegenstand, Menge, Wert und Rechtstitel • Die Art und Frist der Erfüllung Wenn die Verpflichtung von dem Eintritt einer Bedingung abhängt, so muss auch die Bedingung in der Urkunde festgehalten werden. Der Vollzug findet dann statt, wenn die in der notariellen Urkunde festgehaltene Forderung vollziehbar ist und die Frist zur Erfüllung verstrichen ist. (1) Die notarielle Urkunde wird vom Gericht mit einer Vollstreckungsklausel versehen, wenn diese a) die auf Leistung und Gegenleistung ausgerichtete oder einseitige Verpflichtungsübernahme, b) den Namen des Berechtigten und des Verpflichteten, c) Gegenstand, Menge (Summe) und Rechtsgrund der Verpflichtung, d) die Art und Frist der Erfüllung beinhaltet. (2) Wenn die Verpflichtung vom Eintritt einer Bedingung oder eines Zeitpunktes abhängt, ist zur Vollstreckbarkeit auch erforderlich, dass der Eintritt der Bedingung oder des Zeitpunktes durch eine öffentliche Urkunde bestätigt wird. (3) Aufgrund dieser Klausel ist eine Zwangsvollstreckung zulässig, wenn die notariell beurkundete Forderung der Zwangsvollstreckung unterliegt und wenn die Erfüllungsfrist der gesicherten Forderung abgelaufen ist. Gemäß des Notargesetzes sind Notare explizit dazu verpflichtet, unparteiisch beiden Seiten rechtliche Unterstützung zu bieten. Sie statten die Parteien, die über eine Rechstangelegenheit (Rechtsangelegenheiten) eine Urkunde erstellen lassen, mit der gesetzlichen Glaubwürdigkeit aus. Hinsichtlich Darlehensverträgen bedeutet dies, dass die Beteiligten mit der Hilfe des Notars die Bedingungen festlegen, zu welchen der Darlehensgeber verleiht, beziehungsweise der Darlehensnehmer das Darlehen empfängt. Damit einhergehend obliegt dem Notar die Pflicht, die Parteien ausführlich über die gültigen Gesetzesnormen, auch über die Höhe von Zinsen und Verspätungszinsen informieren. Außerdem klärt er die Parteien darüber auf, wie sie ihre Interessen im Sinne Vertrags schützen können. Natürlich übernimmt der Darlehensgeber auch die Pflicht, dass er die rechtzeitige Leistung annimmt und die Erlaubnis gibt, dass Eintragungen eventueller Sicherungen (zum Beispiel eine Hypothek) gelöscht werden. Es ist also nötig, dass die Pflichten und Rechte der Parteien in einem solchen Vertrag genau festgelegt werden, da so einerseits die Ausübung der Rechte und die Erfüllung der Pflichten durch die Parteien, andererseits der Rechsvollzug(Vollstreckung) bei Vertragsbruch erleichtert wird. Für weitere Informationen über Notare und ihre Zuständigkeit besuchen Sie unsere Homepage mokk.hu, oder wenden Sie sich direkt an uns per E-Mail: farkas@mokk.hu Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können oder Tel.: 385 2888. Notar Dr. Tamás Farkas Senden Sie Ihre Fragen an notar@notar.huDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , oder wenden Sie sich telefonisch an uns: 385 2888. Die Artikel der Serie finden Sie unter budapester.hu/notar Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage mokk.hu - Editiert von forummano am 29.06.2009, 09:54 - Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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