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Wahlrecht für Deutsche im Ausland - 01.07.2009, 09:17:26 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Deutsche im Ausland können an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen: Für Auslandsdeutsche, die sich ständig außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und über keinen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügen, besteht die Möglichkeit, an Bundestagswahlen per Briefwahl teilzunehmen. Mit einem Antrag an die Gemeinde (Wahlamt), in der sie vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, können Auslandsdeutsche sich in das dortige Wählerverzeichnis eintragen lassen. Ist das geschehen, übersendet das Wahlamt der Gemeinde dem Auslandsdeutschen die Wahlunterlagen an den ausländischen Wohnsitz. Der ausgefüllte Stimmzettel kann dann an das Wahlamt der Gemeinde des letzten gemeldeten Wohnsitzes in Deutschland zurückgesendet werden. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 23.05.1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in den heutigen Grenzen Deutschlands gelebt haben. Bei der Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis sind die deutschen Botschaften und Konsulate behilflich, indem sie Informationen und Vordrucke hierzu anbieten. Weitere Hinweise, insbesondere Wahltermine, sind beim Bundeswahlleiter abrufbar. Auch die Antragsformulare für die Eintragung ins Wählerverzeichnis sind dort erhältlich. Wichtig ist die rechtzeitige Eintragung in das Wählerverzeichnis (Eingang beim zuständigen Wahlamt bis spätestens zum 21.Tag vor der Wahl). Zur Fristwahrung bei der Eintragung und bei der eigentlichen Stimmabgabe per Briefwahl sind die Postlaufzeiten, die von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können, zu beachten. mehr Infos zur Prozedur unter http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/index.html Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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