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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / A k t u e l l e s / Was man gerade erfahren hatt / Grenzenlos reisen in der EU
In diesem Thread befinden sich 1 Posts.
Markus J. Marschner
icon11.gif Grenzenlos reisen in der EU - 13.10.2007, 16:13:15
Skype: markusmarschner
2385 Posts - Magyar Vagyok
carpe diem
Grenzenlos reisen in der EU


von Susanne Öttl
V ielen Europäern ist es schon zur Selbstverständlichkeit geworden. Wären da nicht die verlassenen Grenzerhäuschen, so mancher würde vergessen, dass es bis vor wenigen Jahren noch Ausweiskontrollen an jeder Landesgrenze in Europa gab. Doch so sehr die Europäische Union um den Schutz ihrer Außengrenzen bemüht ist, so zielstrebig hat sie sich um die Abschaffung der Grenzen zwischen Mitgliedsstaaten verdient gemacht: An den Binnengrenzen von 13 Mitgliedstaaten gibt es heute keine Kontrollen mehr: Vollmitglieder im „Schengener Abkommen“ sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien - aber nicht Irland und das Vereinigte Königreich. Am 21. und 22. Dezember 2007 sollen zudem Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien und Malta in den Schengen-Raum aufgenommen werden.
Damit ist Reisen ohne Zweifel viel einfacher geworden. Zumal ein gültiger Führerschein aus einem EU-Land in der gesamten EU anerkannt wird. In einigen Ländern muss man jedoch die Zulassungspapiere mit sich führen.
Geld ausgeben
Hinzu kommt der Binnenmarkt für Waren und - zumindest in gewissem Maße - für Dienstleistungen: Auf Reisen durch Länder der EU kann jeder EU-Bürger so viel einkaufen und mitnehmen, wie er will - sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Der Euro ist das Zahlungsmittel für über 300 Millionen Menschen in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Spanien.
Wer im EU-Ausland Geld abhebt oder mit Karte bezahlt, soll dafür so viel zahlen wie zu Hause - das will eine EU-Regelung erreichen. Auf Euro lautende Banküberweisungen ins Ausland werden wie inländische behandelt. Mit daheim telefonieren
Schon ein kurzes Telefonat mit dem Mobiltelefon im EU-Ausland konnte bis vor kurzem den Urlaub gewaltig verteuern. Doch mit der EU-Roamingverordnung wurden heuer Höchstgrenzen für die Preise festgesetzt: 49 Cent pro Minute für im Ausland getätigte Gespräche und 24 Cent für im Ausland angenommene Gespräche; ab nächsten Sommer 46 und 22 Cent.

Hund an Bord
In der EU dürfen auch Haustiere mitreisen: Einen Reisepass für sie kann jeder Tierarzt ausstellen. Alle Katzen und Hunde brauchen einen Pass mit einer gültigen Tollwut-Impfbescheinigung. Einzelne Länder verlangen zum Teil zusätzliche Impfungen. Ab Juli 2011 müssen alle Tiere durch einen elektronischen Mikrochip identifiziert sein. Für Reisen nach Irland, Malta oder ins Vereinigte Königreich bereits heute.
Die Ferienwohnung
Viele Urlauber erwerben das Recht, jedes Jahr für einen bestimmten Zeitraum ein Haus, ein Boot oder einen Wohnwagen nutzen zu dürfen. „Timesharing“ heißt dieses Recht in der Fachsprache. Die EU-Vorschriften dafür stammen von 1994, sie werden nun auf Neuheiten wie „Discount Clubs“, Boote und Wohnwagen ausgeweitet. Urlauber, die Ferienwohnrechte an Häusern erwerben, haben bereits heute ein Recht auf tatsachengetreue Informationen und auf Bedenkzeit von mindestens zehn Tagen nach Vertragsabschluss.
Fliegen in EU-Luft
Auch wenn es dem Klima schadet: Der Flugverkehr in der EU boomt. Sicher wäre dies auch ohne den europäischen Binnenmarkt für den Luftverkehr der Fall. Doch ohne ihn wären die Flugpreise höher. Die EU will zudem eine faire Behandlung von Flugreisenden sicherstellen. So haben Fluggäste bestimmte Rechte etwa auf Informationen über Flüge und Buchungen, bei Beschädigung ihres Gepäcks, bei Verspätungen und Annullierungen und bei Verweigerung der Beförderung. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Im Juli hat das Europäische Parlament beschlossen, dass Passagiere künftig bereits während der Buchung über den tatsächlichen Flugpreis sowie über alle anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben informiert werden müssen.
In den EU-weit geltenden Listen sind die Gegenstände aufgeführt, die man auf Flügen ab EU-Flughäfen nicht im Handgepäck mit sich führen darf (Scheren, Nachfüllflüssigkeit für Feuerzeuge usw.) und die auch nicht im Frachtraum zugelassen sind (Gas und Gasbehälter, entzündliche Flüssigkeiten usw.). Für Flüssigkeiten gelten ebenfalls neue Vorschriften. Auch die Größe des Handgepäcks wurde beschränkt. Es gibt auch eine EU-weit geltende Liste von Fluggesellschaften, denen es verboten ist, ihre Dienste in der EU anzubieten. Für behinderte Passagiere werden Bestimmungen eingeführt, die ihnen kostenlose Hilfe an Bord und auf Flughäfen in der EU garantieren. Eine gemeinsame europäische Luftsicherung gibt es trotz mehrerer Anläufe noch nicht.
Bitte ein Arzt . . .
Im Notfall soll man bald in allen EU-Ländern einheitlich die Nummer 112 wählen können. Die Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert den Zugang zur Gesundheitsversorgung in der EU und ermöglicht eine raschere Kostenerstattung. Über 60 Millionen Unionsbürger sind bereits im Besitz dieser Karte, die den „Auslandskrankenschein“ ersetzt. In Deutschland soll die Karte auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte abgebildet sein, die alle Krankenversicherten ab April 2008 erhalten. Bis dahin ist die Krankenversicherung verpflichtet, auf Antrag die Europäische Karte auszustellen. Es besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts als medizinisch notwendig erweisen. In manchen EU-Ländern muss der Patient einen Teil der Kosten übernehmen oder zunächst alles bezahlen und später die Erstattung beantragen. Die Karte wird anerkannt in: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und der Republik Zypern; sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Und wenn’s kracht?
Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen in der EU nicht Pflicht, doch ist sie international anerkannt und erleichtert die Schadensabwicklung nach einem Unfall. Jede Versicherung stellt ein europäisches Formular für die Unfallmeldung aus. Das EU-Recht sorgt dafür, dass Personen zügiger entschädigt werden. Dies gilt nicht nur für Unfälle innerhalb der EU, sondern auch für Unfälle zwischen zwei EU-Parteien in jedem Drittland, das die grüne Karte anerkennt. EU-Bürger, die im Ausland geschädigt wurden, können ihre Ansprüche in ihrer Sprache beim Schadensregulierungsbeauftragten der Versicherung des Unfallgegners in ihrem Land geltend machen. Ab 2009 gilt in der EU allgemein das Recht des Orts, an dem der Schaden eingetreten ist, es sei denn, beide Parteien haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land.

Quelle
pnp.de
Wirklich gute Freunde sind Menschen, die uns ganz genau kennen, und trotzdem zu uns halten.

Marie von Ebner-Eschenbach

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