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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / R a t & T a t / Rat & Tat / Wolkenbruch - was ist versichert?
In diesem Thread befinden sich 3 Posts.
Blasius
icon01.gif Wolkenbruch - was ist versichert? - 28.08.2009, 08:52:04

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Wolkenbruch - was ist versichert?

Informationen zum optimalen Versicherungsschutz

Wolkenbruch, und daraus entstehende Schäden an Gebäuden oder Hausrat sind in jedem Jahr ein wichtiges Thema für Immobilienbesitzer und Versicherungsgesellschaften.

Was verstehen Versicherungen unter Wolkenbruch, und welche Schäden sind versichert / bzw. nicht versichert?

Ab einer Niederschlagsmenge von 30 l/m2 pro Stunde sprechen Versicherungen von Wolkenbruch, und decken im Rahmen der Bedingungen die dadurch entstehenden Schäden. Versichert sind Schäden durch Überflutung der versicherten Sachen durch Oberflächenwasser, das von Regenwasserableitungssystemen nicht mehr aufgenommen werden kann.

Nicht versichert sind Schäden, die durch Durchnässung oder aufsteigendes Grundwasser entstehen. In diesen Fällen sind Isolationsmängel am versicherten Objekt ursächlich für den Schaden. Da Baumängel nicht zu den versicherten Schadenereignissen / Schadenursachen gehören, wird in diesen Fällen keinerlei Schadenersatz bezahlt.

Versichert sind nur Schäden durch Überschwemmung mit Oberflächenwasser das durch Türen, Fenster oder Tore eintritt. Liegen die Voraussetzungen für einen versicherten Schadenfall vor, werden Kosten für Reinigung und Wiederherstellung des alten Zustandes (im Rahmen der Bedingungen) übernommen. Der Einsatz von teuren Trocknungsgeräten sollte im Vorfeld mit dem Versicherer abgestimmt werden Diese Kosten werden nur übernommen, wenn sie nicht höher liegen, als Schadenkosten, die ohne Trocknungsgerät in der Folge entstanden wären. Das heisst im Klartext: Miete ich ein Trocknungsgerät für 200.000 HUF und verhindere dadurch einen Folgeschaden (z.B. Neuverputzen) in Höhe von 100.000 HUF wird der Versicherer die Mietkosten des Gerätes nicht in voller Höhe übernehmen.

Wichtig für die Hausratversicherung ist, dass in Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, und unterhalb der Erdoberfläche liegen (z.B. Lagerraum im Keller) Schäden an Vermögensgegenständen nur versichert sind, wenn diese mindestens 24 cm hoch (Regale) gelagert werden.

aus Balatonzeitung Seotember 2009
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Wolkenbruch - was ist versichert? - 25.09.2009, 09:03:09

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Vorsorgepflichten!
Informationen zum optimalen Versicherungsschutz


Im Rahmen der Vorsorgepflichten ist jeder Hauseigentümer verpflichtet seine Immobilie so zu pflegen und instand zu halten, als wäre sie nicht versichert. Mit Blick auf die kommenden Herbststürme sollte man sein Dach kontrollieren. Sind alle Dachabschlüsse, Überhänge und die Lamberia in Ordnung? Vorhandene Mängel bieten ggf. dem Wind eine einfache Angriffsfläche und führen im Schadenfall evtl. zur Leistungsverweigerung seitens des Versicherers. Auch eine Regenrinne sollte regelmässig gereinigt werden. Läuft wegen Ver-stopfung Niederschlagswasser nicht ordentlich ab und zieht irgendwo in die Hauswand ist der Folgeschaden nicht versichert.

Wer einen Ofen oder Kamin betreibt, muss auf regelmässiges Kehren des Schornsteines achten und die Rechnungen dazu aufheben. Sollte ein Kaminbrand enstehen verlangt der Versicherer den Nachweis der Reinigung. Ist man nicht ständig in seinem Haus, und verpasst dadurch den Kontrollgang des Kaminkehrers, muss man sich selbst um einen Termin und die Reinigung vom Fachmann kümmern.

Das gleiche gilt für Gasheizungen. Auch hier wird normalerweise einmal im Jahr vom Kaminkehrer eine Prüfung durchgeführt.

Bei nicht ständig bewohnten Objekten oder bei ungenutzten Anbauten/Nebengebäuden werden, besonders mit Blick auf den Winter, hohe Anforderungen gestellt. Das Leitungswassersystem ist vollständig zu entleeren und muss im Zweifelsfall ausgeblasen werden, um eventuell verbliebenes Restwasser aus tiefliegenden Rohren sicher zu entfemen.

Siphons, die ihre Funktion als Geruchsverschluss auch über den Winter erfüllen sollen, sind mit Frostschutzmitteln oder Salz gegen einfrieren zu sichern. Das Gleiche gilt uneingeschränkt für Zentralheizungen.

Wer sein Haus im Winter auf niedrigem Niveau durchheizt, ist nicht automatisch von allen Vorsorgepflichten, bezogen auf Wässer- und Heizsystem befreit. Druckschwankungen oder Ausfälle bei der Gasversorgung und Störungen an der Heizanlage können den dauerhaften Ausfall einer Heizung verursachen. In der Folge werden bei entsprechender Kälte die gesamten Heizungssysteme und alle evtl. nicht geleerten Wässerleitungen durch Vereisung zerstört.

Ein dadurch entstandener Schaden wird vom Gebäudeversicherer wegen Verletzung der Vorsorgepflichten nicht ersetzt. Wer sein leerstehendes Haus zum Werterhalt durchheizen möchte, sollte zur Sicherheit trotzdem das Leitungswassersystem entleeren, Siphons extra schützen und die Heizungsanlage von einem Fachmann mit geeigneten Frostschutzmitteln füllen lassen. Dann ist sicher gestellt, dass man bei seiner Rückkehr keine bösen und vor allem teuren Überraschungen erlebt. Die Pflege, Wartung und Wintervorbereitung durch den Fachmann kostet sicher nur einen Bruchteil dessen, was ein unversicherter Schaden kostet.

aus Balatonzeitung Oktober 2009
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
PeterV
icon01.gif Wolkenbruch - was ist versichert? - 02.10.2009, 10:35:37

Gast
Bedenke: Es ist grundsätzlich nichts versichert, was kaputt gegangen ist....
Versicherungen sind Betrüger, genau wie Banken etc.
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