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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / R a t & T a t / Alternative Energien / Ungarisches Energie-Einspeisegesetz | ||||
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In diesem Thread befinden sich 5 Posts. |
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Ungarisches Energie-Einspeisegesetz - 22.09.2009, 09:34:02 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | 1. ALLGEMEINES 1.1 Förderung im Überblick Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Ungarn im Wesentlichen durch eine Preisregelung in Form einer Einspeisevergütung. Darüber hinaus existiert ein Subventionsprogramm für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen (KÉOP 2007-2013) sowie ein weiteres Förderprogramm mit Subventionen für Privatpersonen (NEP-2008). 1.2 Netzzugang im Überblick Das allgemeine Elektrizitätsgesetz (Gesetz Nr. LXXXVI 2007) sieht einen Vorrang von Strom aus Erneuerbaren Energien beim Anschluss an das Netz und bei dessen Nutzung vor. Auch wird der Import von Strom zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien limitiert. Die Kosten für Netzanschluss und -ausbau werden bei Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, vom Netzbetreiber getragen. 2. FÖRDERINSTRUMENTE 2.1 Preisregelung (Gesetz Nr. LXXXVI 2007) Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Ungarn vorwiegend über eine Preisregelung in Gestalt einer Einspeisevergütung. Die Dauer der Vergütung und die geförderte Höchstmenge wird vom Energiebüro auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt. 2.1.1 Befristung Die Dauer der Zahlung der Vergütung wird vom Energiebüro auf Basis des Rechtsrahmens festgelegt und darf die Amortisierungsdauer der Anlage nicht übersteigen (§§ 11 3)-4) Gesetz LXXXVI 2007). 2.1.2 Höhe Die Vergütung unterscheidet (mit Ausnahme von Solar und Wind) zwischen drei Zeiträumen. Diese Zeiträume wiederum sind je nach geographischer Zone und je nachdem, ob der Tag ein Ruhe- oder ein Werktag ist, unterschiedlich. Die Basispreise 2008 für neu an das Netz gegangene PVAnlagen sind: 26,46 HUF/kWh (10 ct/kWh). 2.1.3 Anpassungsmechanismen Die Vergütung wird jährlich unter Berücksichtigung der Inflation angepasst (Anhang Nr. 13 Verordnung 389/2007). 2.2 Subvention I (Operationales Programm Umwelt und Energie) Die Maßnahme 4.1.0 – „Erneuerbare Energie“ des Operationalen Programms Umwelt und Energie im Rahmen der Europäischen Strukturfonds eröffnet die Möglichkeit, für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien im Rahmen von Ausschreibungen einen Investitionszuschuss zu erlangen. 2.3 Subvention II (Nationales Energiespar-Programm) Das Programm fördert die Verwendung Erneuerbarer Energiequellen durch Subventionen, zum Teil in Verbindung mit zinsgünstigen Krediten aus dem Bevölkerungs-Kreditprogramm 2008 für Energiesparen. Die Beantragung der aktuellen Förderung ist seit dem 14.04.2008 möglich. Das Ausmaß der Förderung beträgt höchstens 25 % der Investitionskosten bei einer Förderhöchststumme von 1.000.000 Forint pro Wohnung (Punkt 1.2. NEP-2008). 2.4 Kredit (Bevölkerungs-Kreditprogramm 2008 für Energiesparen) Das Programm fördert die Verwendung Erneuerbarer Energiequellen durch zinsgünstige Kredite und bietet einen Ergänzungskredit zu Subventionen im Rahmen des NEP-2008. Die Subvention des NEP-Programms und der zinsgünstige Kredit können sowohl gemeinsam als auch separat in Anspruch genommen werden. Welche Möglichkeit bevorzugt wird, obliegt den Antragstellern und hängt von der Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen ab. Der Vertragsabschluss über den Kredit kann im Rahmen des Programmes bis zum 31.12. 2010 zustande kommen (Anhang NEP-2008). 3. KONTROLLMECHANISMEN Das Energiebüro kann Kontrollfunktionen wahrnehmen und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften ahnden (§ 9 Verordnung 389/2007). 3.1 Herkunftsnachweise Verkäufer können sich für Strom aus Erneuerbaren Energien Herkunftsnachweise ausstellen lassen, die gesetzlich bestimmte Angaben enthalten müssen (§ 8 Verordnung 389/2007). Die Regelung dient dem Schutz der Verbraucher vor falschen Angaben über die Herkunft des Stroms. (Stand 20. 08. 2008) Nähere Information unter res-legal.eu Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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Ungarisches Energie-Einspeisegesetz - 22.09.2009, 17:57:50 | ||||
5 Posts - Tages Urlauber | Photovoltaik ist wohl in Ungarn nicht so sehr erwünscht, wie sich aus der niedrigen Einspeisevergütung von 10 ct/kWh schließen läßt und beim Durchfahren der Dörfer hat man nicht den Eindruck, daß überhaupt davon Gebrauch gemacht wird. Hier zum Vergleich die zur Zeit üblichen Einspeisevergütungen in Deutschland:
mit Gruß |
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Ungarisches Energie-Einspeisegesetz - 28.02.2012, 08:54:21 | ||||
5 Posts - Tages Urlauber | gibt es zu diesem thema etwas aktuelles....habe einen kunden der mich letzte woche anfragte.....in zalaegerszeg bei eon konnte man keine auskunft geben und wir wurden nach eon budapest verwiesen....gruss tobi |
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Ungarisches Energie-Einspeisegesetz - 28.02.2012, 09:16:14 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | In Keszthely gibt eine grössere Solarfirma - nicht weit von der Shell Tankstelle weg,,,die wissen wahrscheinlich mehr über das Thema. Der totale Urlaub am Balaton.... |
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