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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / R a t & T a t / Rat & Tat / Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer
In diesem Thread befinden sich 30 Posts. [ Seite: 1 2 ]
zwolch
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 17.11.2009, 20:00:25

67 Posts - Urlauber
Hallo an alle!

Ich bin neu hier und habe da eine Frage , wie kann ich der Gebäudesteuer entkommen bzw . wie komme ich an die Reistrierungskarte wohinn muss ich mich wenden und ist man dann gemeldet in Ungarn und jede Behörde in Österreich weiß dann davon? Ich bitte euch um Infos und Danke euch .

ich habe das mal verschoben, weil das mit der
"Wohnberechtigung" nichts zu tun hat

- Editiert von forummano am 17.11.2009, 22:04 -

und Titel geändert
- Editiert von forummano am 17.11.2009, 22:09 -
Blasius
icon01.gif Wohnerlaubniss - 17.11.2009, 20:51:12

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von zwolch
Hallo an alle!

Ich bin neu hier und habe da eine Frage , wie kann ich der Gebäudesteuer entkommen bzw . wie komme ich an die Reistrierungskarte wohinn muss ich mich wenden und ist man dann gemeldet in Ungarn und jede Behörde in Österreich weiß dann davon? Ich bitte euch um Infos und Danke euch .


Hallo zwolch,

Gebäudesteuer....?? du meinst sicher die "Immobilienerwerbssteuer"-
der kann man NICHT entkommen - lediglich minimieren:

dazu "müsstest" du den Erstwohnsitz in Ungarn nehmen

betreffs Registrierungsausweis.... klick mal hier drauf:
http://www.balaton-service.info/php/phpBoard/showthread.php?id=5575

jede Behörde in Österreich ? zumindest das Finanzamt dürfte schon
davon Kenntnis bekommen

als Info (zum Überlegen) was sich bei der Immobilienerwerbssteuer ab
Januar 2010 ändert, stelle ich dir den Text mal hier rein; d.h. "

Zitat:
[i]„Die Immobilienerwerbssteuer“ gültig ab 2010

Für Ferienhäuser (ohne Erstwohnsitz in Ungarn) von 10 % auf 4 % reduziert;

bei Wohnimmobilien (mit Erstwohnsitz in Ungarn) sind bis zu einem
Verkehrwert von HUF 4 Mio. weiterhin 2 % zu bezahlen,
für den Teil darüber nun 4 % (statt früher 6 %).


und das sollte man auch wissen:

Zitat:
[i]Ab 2010 gibt es in Ungarn eine gestaffelte Immobiliensteuer für Wohnimmobilien,
die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betrifft.

Steuerbefreit ist eine Wohnimmobilie nur, wenn ihr Wert unter HUF 30 Mio. liegt und der Eigentümer laut Wohnsitzerfassung dort lebt. Eine zweite Wohnimmobilie ist erst dann steuerfrei, wenn ihr Wert unter HUF 15 Mio. liegt.

Die Steuer beträgt

bis zur Bemessungsgrundlage von HUF 30 Mio. 0,25 %
zwischen 30 und 50 Mio. 0,35 %
und über 50 Mio. 0,50 %


Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
zwolch
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Immobilienerwerbssteuer - 17.11.2009, 21:50:18

67 Posts - Urlauber
Nun wenn meine Immobilie einen Wert von 6 Millionen Forint hat darf ich also davon ausgehen das ich nichts bezahlen muss? Sehe ich das richtig? Was mich ärgert ist jetzt die Gebäudesteuer eben die vom Bürgermeister kommt da werd ich erst berechnet und weiß noch nicht was mir blühen wird. Gebäudesteuer = (épitményadó megállapitásához)

Gruß Robert
Blasius
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Immobilienerwerbssteuer - 17.11.2009, 22:03:09

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von zwolch
Nun wenn meine Immobilie einen Wert von 6 Millionen Forint hat darf ich also davon ausgehen das ich nichts bezahlen muss? Sehe ich das richtig? Was mich ärgert ist jetzt die Gebäudesteuer eben die vom Bürgermeister kommt da werd ich erst berechnet und weiß noch nicht was mir blühen wird. Gebäudesteuer = (épitményadó megállapitásához)

Gruß Robert


aha Robert, die Haus- und Grundsteuer der Gemeinde
meinst du also

dann schau mal hier rein:
http://www.balaton-service.info/php/phpBoard/showthread.php?id=4784

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 17.11.2009, 22:26:12

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von zwolch
Nun wenn meine Immobilie einen Wert von 6 Millionen Forint hat darf ich also davon ausgehen das ich nichts bezahlen muss? Sehe ich das richtig?


hi Robert,

ganz so würde ich das nicht sehen....
lies mal genauer nach !

Steuerbefreit ist eine Wohnimmobilie nur, wenn ihr Wert unter HUF 30 Mio. liegt
und der Eigentümer laut Wohnsitzerfassung dort lebt

da liegt nämlich der Hund begraben

.. also nach meinem Verständnis kann es sich nicht um eine
Ferien-Immobilie handeln bei der Steuerbefreiung

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
zwolch
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 17.11.2009, 22:58:54

67 Posts - Urlauber
Aha und was wird mich erwarten bei einen Wert von 6000000 Forint an Steuer? Eines noch an dich ich danke dir jedenfalls für deine gut Auskunft.
Blasius
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 17.11.2009, 23:27:56

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von zwolch
Aha und was wird mich erwarten bei einen Wert von 6000000 Forint an Steuer? Eines noch an dich ich danke dir jedenfalls für deine gut Auskunft.


tja, ich gehe mal davon aus, dass es 0,25 % sein könnten
....so runde 15.000 Ft

aber bitte, das wird sich alles erst nächstes Jahr genauer erweisen.

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Guenther sen.
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 18.11.2009, 16:06:32

Gast
Hallo

Ja ....Herbert.....
Ich möchte dir auch danken......


Leider bis du "einer der wenigen und fleißigste Schreiber im Forum".
Und mit deinen Beiträgen ...... Respeckt und Danke.


Gruß der JungRentner ......Hans-Peter
zwolch
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 18.11.2009, 19:25:05

67 Posts - Urlauber
Hallo Herbert!

Ich habe mich ein wenig schlau gemacht es handelt sich um die Gebäudesteuer die ich bezahlen muss, ich habe da ein Formular bekommen das ich ausfüllen muss und retur schicken soll hier der link von der Gebäudesteuer http://www.norbertfichtner.de/nuetzliches/000000998005a9201.html

Gruß Robert
Blasius
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 18.11.2009, 20:19:08

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von zwolch
Hallo Herbert!

Ich habe mich ein wenig schlau gemacht es handelt sich um die Gebäudesteuer die ich bezahlen muss, ich habe da ein Formular bekommen das ich ausfüllen muss und retur schicken soll hier der link von der Gebäudesteuer http://www.norbertfichtner.de/nuetzliches/000000998005a9201.html

Gruß Robert


Danke Robert für den Link,

genau da liegt das Problem, weil es örtlich so unterschiedlich
gehandhabt wird - warum eigentlich, Geld brauchen doch alle
Gemeinden?

"Danach kann die Gebäudesteuer zwischen 0 und 900 Ft/pro m2
und Jahr betragen und die Kommunalsteuer zwischen 0 und 13.000 Ft
pro Jahr und Immobilie."

und wie kommst jetzt dahinter, ob du etwas einsparen kannst
durch das Anmelden - kennst du welche vom Dorf, die damit
Erfahrung haben ??

ich weiss nur zwei bei uns im Dorf, die nicht angemeldet sind
(im Gegensatz zu uns) und die sparen je ein Zwölftel bei den
Kosten der Müllabfuhr für jeden kompletten Monat, den sie
nicht da sind

Gruss von Herbert

P.S.: dass das durch die "gestaffelte Immobiliensteuer" ab
2010 abgelöst wird, kann ich mir nicht vorstellen, da diese
mehr den Charakter einer "Luxussteuer" hat
- Editiert von forummano am 18.11.2009, 20:24 -
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
zwolch
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 20.11.2009, 23:06:33

67 Posts - Urlauber
Also ich habe erst jetzt für das Jahr 2009 das Formular bekommen zum ausfüllen für die Bemessung wegen der Gebäudesteuer, ich glaube nicht das ich das nur jetzt bezahlen muss und dann nächstes Jahr nicht mehr , aber wir werden ja sehen was sich tut. Ich habe bei der Gemeinde gefragt wie die das bemessen ich werde rechnen müssen mit 300 Forint für den Quatratmeter.


Gruß Robert
Blasius
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 22.11.2009, 14:13:25

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von zwolch
Also ich habe erst jetzt für das Jahr 2009 das Formular bekommen zum ausfüllen für die Bemessung wegen der Gebäudesteuer, ich glaube nicht das ich das nur jetzt bezahlen muss und dann nächstes Jahr nicht mehr , aber wir werden ja sehen was sich tut. Ich habe bei der Gemeinde gefragt wie die das bemessen ich werde rechnen müssen mit 300 Forint für den Quatratmeter.


Gruß Robert


Hier wird z.B. nur unterschieden nach Innen- und Aussenbereich
der Gemeinde

mit Pauschalpreis per anno, wenn ich das richtig verstanden habe:
Attachments
Name Größe Info Hits
komunalis_ado.pdf 50,56 kByte 269

Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Blasius
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 22.11.2009, 22:01:11

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Ich habe mich jetzt durch die ungarischen Steuern und
Abgaben und sonstigen Vorschriften soweit durchgewühlt,
sodass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
folgendes behaupten möchte:

a) Du kannst dich als EU-Angehöriger bis zu 3 Monaten in
Ungarn nach Belieben aufhalten - dafür ist dein Pass aus-
reichend.(Deutsche Staatsangehörige dürfen mit einem
gültigen Reisedokument nach Ungarn einreisen.
Reisedokumente sind auch deutsche (vorläufige)
Reisepässe, (vorläufige) Personalausweise,)

b) nach 3 Monaten, spätestens nach 93 Tagen, bist du
verpflichtet
, dich unter Mitteilung der personenbezogenen
Daten beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
(Bevandorlási és Állampolgársági Hivatal)
für den Daueraufenthalt anzumelden
das willst du ja eigentlich gar nicht, aber:
damit ist automatisch Ungarn dein Erstwohnsitz


mit allen rechtlichen Folgen, die daraus entstehen:
z.B.:
- melderechtlich (Wohnsitzänderungen danach sind stets
dem Notariat der zuständigen Selbstverwaltung anzugeben)
- Pflicht, das Auto in Ungarn anmelden
- steuerrechtlich !
- erbrechtlich !!
etc.

Eine Anmeldung als "Zweitwohnsitz" ist mithin nicht
mehr möglich !
, war anscheinend vor der Einführung
"regiszträciöskärtya" noch möglich mit der "vorläufigen
Aufenthaltskarte "tartözkodäsi engedely"

So "locker vom Hocker" würde ich also die Angelegenheit
mit "Gebäudesteuer einsparen" nicht mehr betrachten,
aber das ist jedem persönlich überlassen, wozu er sich
entscheidet.

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
herbert1
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 22.11.2009, 22:23:38

2353 Posts - Magyar Vagyok
Lieber forummano,

die Gesetzeslage ist das Eine ...die Durchführung in der Realität
das Andere.
Einmal angenommen jemand darf sich nur 93 Tage mit Pass
in Ungarn aufhalten und ist dann ab dem 94.zigsten
Tag (so Deine Überlegungen) automatisch mit Erstwohnsitz
sozusagen "Ungar ehrenhalber".
Wie verfährt man dann mit jemandem der seinen tatsächlichen
Lebensmittelpunkt zB in London hat und sich tatsächlich dort
viel länger aufhält als in Ungarn und zB dort (in GB) steuer-
rechtlich erfasst ist ... denn es gibt nach europäischem
Recht das Recht auf freien Wohnsitz ...man könnte also
theoretisch in jedem der 27 Länder eine Wohnung oder
ein Haus besitzen ... und bewohnen ...besteuert werden
sollte man aber nur am Lebensmittelpunkt.

Grüsse herber1 ( hans Stein)
Blasius
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 22.11.2009, 22:29:39

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von herbert1
Lieber forummano,

die Gesetzeslage ist das Eine ...die Durchführung in der Realität
das Andere.
Einmal angenommen jemand darf sich nur 93 Tage mit Pass
in Ungarn aufhalten und ist dann ab dem 94.zigsten
Tag (so Deine Überlegungen) automatisch mit Erstwohnsitz
sozusagen "Ungar ehrenhalber".
Wie verfährt man dann mit jemandem der seinen tatsächlichen
Lebensmittelpunkt zB in London hat und sich tatsächlich dort
viel länger aufhält als in Ungarn und zB dort (in GB) steuer-
rechtlich erfasst ist ... denn es gibt nach europäischem
Recht das Recht auf freien Wohnsitz ...man könnte also
theoretisch in jedem der 27 Länder eine Wohnung oder
ein Haus besitzen ... und bewohnen ...besteuert werden
sollte man aber nur am Lebensmittelpunkt.

Grüsse herber1 ( hans Stein)


ooooch, wenn du nicht verstanden hast, um was es hier
im Prinzip geht, dann fang erst mal ganz vorne an und
lies im Detail nach, dann kannst du kommentieren -
nämlich zum Sachverhalt, um den es hier geht.

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Pitti
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 22.11.2009, 23:54:49

Gast
Timmy, was Du hier schreibst ist für mich unvorstellbar..............

MfG Pitti
Blasius
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 23.11.2009, 08:30:08

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Zitat:
Original von Pitti
Timmy, was Du hier schreibst ist für mich unvorstellbar..............

MfG Pitti




also nochmal ganz langsam zum Mitschreiben:

Du bist Deutscher, noch im Arbeitsleben, und du meldest dich
in Ungarn an, um in den den Genuss der Kommunalsteuer
anstatt der höheren Grund- und Gebäudesteuer zu kommen.
Damit hast du deinen Erstwohnsitz nach Ungarn verlegt

Es dauert nicht mal eine Woche, dann ist dein zuständiges
Finanzamt in Deutschland davon informiert.

Das ist nun erstmal nicht das Problem, aber gegenüber dem
deutschen Finanzamt musst du nachweisen, dass du mehr
als 183 Tage deinen Lebensmittelpunkt in Ungarn hattest,
ansonsten ist deine Steuerklärung in Deutschland fällig.

Du willst aber die Kommunalsteuer in Ungarn für dieses und
alle folgenden Jahre in Anspruch nehmen - mit der Steuer-
erklärung hast du das aber hinfällig gemacht bzw. auch gegen
die Meldepflicht verstossen.

Das war in der Vergangenheit wohl nie ein Problem, weil
sich in Ungarn nie jemand darum gekümmert hat - durch den
regen Datenaustausch der Ämter untereinander hat sich das
aber wohl geändert.

Bei einem Rentner ist das etwas anders zu sehen, der ja
absichtlich seinen Wohnsitz nach Ungarn verlegt, um z.B.
der Rentenbesteuerung in D. zu entgehen und darüber-
hinaus evtl. auch die billigere ungarische Krankenversi-
cherung in Anspruch zu nehmen.

Soweit du ausser der Rente keine weiteren Einnahmen
hast - no problem - aber sobald du beispielsweise in D.
Mieteinnahmen hast, musst du jetzt eine Steuerklärung
in Ungarn über diese Einnahmen abgeben....

.....und ab nächstem Jahr werden Gemeindesteuern nicht
mehr von der Gemeinde eingehoben, sondern zentral vom
APEH

Ich will ja niemand etwas vorschreiben .. es soll jeder nach
seinem Gutdünken verfahren, deshalb auch meine
Anmerkung:

So "locker vom Hocker" würde ich also die Angelegenheit
mit "Gebäudesteuer einsparen" nicht mehr betrachten,
aber das ist jedem persönlich überlassen, wozu er sich
entscheidet.


wär noch anzumerken, dass unser Sohn sein Grundstück
im Ausland mit "einem kleinen Gewinn" verscherbelt hat;
nach 2 Wochen bekam er in Kopie zur Kenntnis, dass
sein zuständiges Finanzamt davon in Kenntnis gesetzt
wurde.

also wie hammas denn jetzt

Gruss von Herbert
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Pitti
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 23.11.2009, 09:13:29

Gast
Timmy, jetzt bin ich nur noch sprachlos..................

MfG Pitti
Blasius
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 23.11.2009, 09:16:25

8711 Posts - Magyar Vagyok
Kocsis
Anmerkung:

"nach 3 Monaten, spätestens nach 93 Tagen, bist du
verpflichtet, dich unter Mitteilung der personenbezogenen
Daten beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
(Bevandorlási és Állampolgársági Hivatal)
für den Daueraufenthalt anzumelden"

diese Passage ist nur deshalb erwähnt, weil darin konstatiert
wird:

damit ist automatisch Ungarn dein Erstwohnsitz

Also beiss dich nicht daran fest, es geht nur um den
Umkehrschluss
Mark Twain sagte einmal:
"Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht."
Pitti
icon01.gif Registrierungsausweis wg. Gemeinde-Grundsteuer - 23.11.2009, 09:33:27

Gast
Zitat:
Anmerkung:

"nach 3 Monaten, spätestens nach 93 Tagen, bist du
verpflichtet, dich unter Mitteilung der personenbezogenen
Daten beim Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
(Bevandorlási és Állampolgársági Hivatal)
für den Daueraufenthalt anzumelden"

diese Passage ist nur deshalb erwähnt, weil darin konstatiert
wird:

damit ist automatisch Ungarn dein Erstwohnsitz

Also beiss dich nicht daran fest, es geht nur um den
Umkehrschluss ] ] ]


Timmy, bloß wer kann das kontrollieren, von Bük nach Österreich ist es nur ein Katzensprung.....................Also ich reise immer wieder neu nach Ungarn ein.
Ich habe 13 Jahre lang die alten Ausweise und die laufen 2010 ab und ich verlängere sie nicht mehr. Ansonsten habe ich die Schnauze voll und miete mich immer bei Basti und seinen Hubi33 ein.


MfG Pitti
[ Seite: 1 2 ]
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