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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / A k t u e l l e s / Was man gerade erfahren hatt / Finanzamt belohnt Wohltätigkeit großzügiger
In diesem Thread befinden sich 1 Posts.
piccolino
icon01.gif Finanzamt belohnt Wohltätigkeit großzügiger - 19.12.2007, 23:16:49

816 Posts - Einbürgerungswilliger
leben u. leben lassen
Finanzamt belohnt Wohltätigkeit großzügiger

Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen
können in Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte des 'Spenders (vorher 5 Prozent) abgezogen werden.
Alternativ können die Spenden bis zu einem Betrag in Höhe von 4 Promille der Summe aus Umsatz und Lohnaufwendungen geltend gemacht werden (bisher 2 Promille)
Bei Überschreiten des für Spenden festgesetzten Steuerfreibetrags kann der Spender den Mehrbetrag in Zukunft zeitlich unbeschränkt steuerlich einbringen.

Die steuerliche Abzugsgrenze für so genannte Kleinbetragsspenden steigt auf 200 Euro: Buchungsbestätigung der Bank reicht aus. Bei Parteispenden bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Ehrenamtliche Helfer Der Freibetrag für Übungsleiter steigt von 1848 Euro a u f 2100 Euro. Gesetzlich gilt ein Freibetrag von 500 Euro jährlich für ehrenamtliche Helfer ( n i c h t ) für Übungsleiter.

Stiftungen: Zuwendungen, die in den Vermögensstock gehen, werden auch dann steuerlich angerechnet, wenn sie nicht unmittelbar zur Gründung einer Stiftung erfolgen.
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