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Ungarn: Änderungen in der Verkehrstrafordnung - 26.02.2010, 21:32:06 | ||||
8711 Posts - Magyar Vagyok Kocsis | Änderungen in der Verkehrstrafordnung Hier auszugsweise einige markante Punkte aus dem ungarischen Text: Neue Verkehrstafeln sowie Abtransport vorschriftswidrig parkender Fahrzeuge Es werden einige neue Tafeln eingeführt, wie z.B. - Umweltschutzzone („Környezet“) mit Einfahrtverbot; eventuell mit ergänzendem Schild in jener Farbe, die die zur Einfahrtsgenehmigung benötigte Vignette hat - Stau – als „sonstige Gefahr“ - Privatstraße („Magánút“) als ergänzendes Schild unter der Tafel „für den Verkehr gesperrt“ angebracht: das Verbot gilt für den öffentlichen Verkehr. Aus dem Artikel, der den Bahnübergang regelt, wurde die zahlenmäßig konkrete Geschwindigkeitsbegrenzung ab Warntafel (30 km/h in Ortschaften, 40 km/h außerhalb) herausgenommen. Zum Schutz der Fußgänger wird vorgeschrieben, dass bei geschützten Fußgängerüberquerungen das Fahrzeug gegebenenfalls bereits vor den Zebrastreifen zu halten hat. Die neue Verordnung räumt den dazu befugten öffentlichen Institutionen nun mehr offiziell das Recht ein, vorschriftswidrig parkende Fahrzeuge auf Kosten des Betreibers, bei gleichzeitiger Benachrichtigungspflicht, abtransportieren zu lassen. Genannte Fälle: Halte- oder Warteverbot, Ladezone, für Verkehrsbehinderte reservierte Plätze, ohne Kennzeichen abgestellte Fahrzeuge Zeitgemäß wurden neue Fahrzeugkategorien definiert: Quad, Mopedauto. Eine wichtige Änderung (Erleichterung) für Radfahrer: wenn die mit einer Einbahnstraße gekennzeichnete Tafel mit dem Fahrrad-Zusatzschild versehen ist, kann diese auch in entgegengesetzter Richtung befahren werden. Ähnlich darf dann in solchen Fällen auch die Busspur benutzt werden. Eine andere Rechtsvorschrift, die ebenfalls ab 1.1.2010 rechtskräftig ist, beinhaltet Neuregelungen gewisser Umstände der Verfahren bei Kontrollen vor Ort und bei Ordnungsdelikten. So wird z.B. prinzipiell die Möglichkeit eingeräumt, auferlegte Geldbußen vor Ort mittels Bankkarte zu regeln (Voraussetzung: das kontrollierende Organ ist mit der entsprechenden Technik ausgerüstet). Die Mitteilung über die verhängte Geldstrafe hat demnächst obligatorisch eine Kurzinformation in drei Sprachen (außer Ungarisch auch Englisch und Deutsch) zu beinhalten. Auf den ausgehändigten Zahlscheinen müssen die international üblichen sog. IBAN-Kontonummer und die BIC-Nummer des Geldinstitutes aufscheinen, wo die Strafe einzuzahlen ist. Mark Twain sagte einmal: "Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht." |
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