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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / A k t u e l l e s / Was man gerade erfahren hatt / Hilfe für ungarische Kreditgeschädigte? | ||||
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In diesem Thread befinden sich 3 Posts. |
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Hilfe für ungarische Kreditgeschädigte? - 06.03.2011, 15:18:32 | ||||
1009 Posts - Eingebürgerter Karoly | Ein ungarischer Freund, dem wie ca. 1 Million ungarischen Hausbesitzern das gleiche Schicksal droht, sein Haus zu verlieren, hat neue Hoffnung geschöpft. Wie viele seiner Leidensgenossen auch hat er sein Haus mit einem Schweizer Franken-Kredit finanziert. Inzwischen sind die extrem gestiegenen monatlichen Raten für die meisten nicht mehr aufzubringen. Jetzt erhielt er von einem Bekannten einen Tipp, dass sich eine Gruppe ungarischer Rechtsanwälte zusammen geschlossen habe, um diesen Geschädigten zu helfen. Sie agieren unter "Fehér kémény" und sind auch unter diesem Begriff im Internet zu finden. http://www.feherkemeny.hu/ Leider reicht mein ungarisch nicht aus, das Wesentliche in deutsch zu bringen. Vielleicht hilft mir ein Forumsmitglied dabei. Angeblich sollen viele der aufgeführten Regelungen, was in diesen speziellen Fällen die Arbeitsweise der Banken angeht, auch für das gesamte Europa zutreffen. Könnte mir durchaus vorstellen, dass es dem einen oder anderen behilflich ist. Viele Ungarn, die es betrifft, haben leider sehr oft nicht die nötigen Informationen. Ist nur eine Überlegung von mir, da mein ungarischer Freund von dieser Hilfe ganz überzeugt ist. Gruß Karoly |
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Hilfe für ungarische Kreditgeschädigte? - 18.03.2011, 04:53:29 | ||||
2353 Posts - Magyar Vagyok | So nachvollziehbar es sein mag, den Versuch zu unternehmen juristisch gegen bestehende Kreditverträge vorzugehen ...sollte sich jeder Keditnehmer mal die grundsätzliche Frage stellen ...wurde er bei Abschluss des Kreditvertrags von seiner jeweiligen Bank (oder Finanzierungsinstitut) korrekt über die Risiken von Währungskrediten informiert ? Im Klartext ...ist den Kreditnehmern gesagt worden das in sfr aufgenommene Kredite in sfr zurückgezahlt werden müssen ? Egal wieviel Forint das jeweils sind ? Haben die Kreditnehmer in Kenntnis des Risikos der Kursänderungen (also Abwertung des Forint gegen zB sfr) den Kredit aufgenommen und wurde die Information über das Risiko der Kursänderungen dokumentiert (also im Kreditvertrag aufgenommen und unterzeichnet ?) Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind ...sehe ich persönlich wenig Chancen für juristischen Hick-Hack. Denn immerhin steht es geschäftsfähigen Personen frei Verträge zu schliessen ...Vertragsfreiheit nennt man das ...dass die Aufnahme von Währungskrediten (in Kenntnis des Risikos) sittenwidrig sein sollen ... halte ich persönlich für "Spiegelfechterei" und Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Juristen. Anders sieht die Sache aus, wenn obige Informationen den Kreditnehmern nicht gegeben bzw nicht dokumentiert wurden. Wenn also der Kreditnehmer glaubhaft machen kann, er/sie habe an einen "festen Wechselkurs" und damit an "fixierte Annuität ...Hypotheken- rückzahlungsbetrag" in Forint "geglaubt". Herbert 1 (Hans Stein) |
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