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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / R a t & T a t / Rat & Tat / Autoversicherung
In diesem Thread befinden sich 3 Posts.
Klauswerner
icon01.gif Autoversicherung - 15.04.2011, 21:25:45

Gast
Hallo, hat jemand Kenntnis betr. PKW-Haftpflicht in Deutschland ? Meinen letzten PKW hatte ich mit 30% versichert, wielange bleibt der Anspruch darauf in der Zeit ohne PKW, wenn ich z.B. nach 6-7 Jahren mir wieder einen PKW zulegen würde, gelten dann auch noch die 30 %für die Haftpflicht oder wird man wie ein Anfänger eingestuft? Oder ist es bei verschiedenen Versicherungen auch unterschiedlich geregelt? Danke, Klaus
Warmduscher
icon01.gif Autoversicherung - 15.04.2011, 21:51:44

270 Posts - 50 50 Ungar
B. Jordan
Zitat:
Original von Klauswerner
Hallo, hat jemand Kenntnis betr. PKW-Haftpflicht in Deutschland ? Meinen letzten PKW hatte ich mit 30% versichert, wielange bleibt der Anspruch darauf in der Zeit ohne PKW, wenn ich z.B. nach 6-7 Jahren mir wieder einen PKW zulegen würde, gelten dann auch noch die 30 %für die Haftpflicht oder wird man wie ein Anfänger eingestuft? Oder ist es bei verschiedenen Versicherungen auch unterschiedlich geregelt? Danke, Klaus


liegt an deiner Versicherung, die du dann nimmst:

Bei mehr als zwölf Monaten bis sieben Jahren gibt es unterschiedliche Regelungen, die von Versicherer zu Versicherer abweichen können. So verschlechtert sich teilweise der SF-Rabatt pro Jahr – andererseits führt dies ebenfalls „nur“ zu einem Stillstand des SF-Rabattes.

Gruß Bertl
Claus
icon01.gif Autoversicherung - 24.04.2011, 17:03:32

42 Posts - Wochenend Trip
Hallo Klauswerner,

ich lese Deine Anfrage erst jetzt.

Eine teilweise Rückstufung bei einer Unterbrechung von mehr als 12 Monaten gibt es schon länger nicht mehr.

Nach sieben Jahren sind die Prozente aber i.d.R. futsch.
(Äußerst seltene) Ausnahmen bestätigen die Regel

Du musst natürlich dann wissen, wo und unter welcher Versicherungsscheinnummer Du zuletzt in D versichert warst.

War derweil in Ungarn ein Fahrzeug auf Deinen Namen versichert, gibt es auch die Möglichkeit, diese Versicherungszeiten anrechnen zu lassen (machen aber nicht alle).
Du brauchst dann eine entsprechende Bescheinigung des ausländischen Versicherers, welche aber dann (wieder die Regel) durch einen in D vereidigten Übersetzer ins deutsche übersetzt werden muss.

Grüße

Claus
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