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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Behörden & Verordnungen / Verordnungen / Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen | ||||
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 09:47:47 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Na,dann wár ja nicht schlecht ,den Link der Quelle hier reinzutun. Die bisherige Registration/Wohnausweis( früher Aufenthaltsgenehmigung) war ja auch ein Angebot,wers nicht annahm hatte auch keinen grösseren Schaden. Man setzte die Bedingungen/Kosten auch runter,damit möglichst viele davon Gebrauch machen.. Der totale Urlaub am Balaton.... |
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Kennzeichen - 06.12.2011, 09:58:57 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Jetzt wollt ich einen link machen zu dem Gesetzestext und jetzt spinnt der Server.Fursca???? Der totale Urlaub am Balaton.... |
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KFZ - 06.12.2011, 10:20:10 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Das kommt manchmal vor,dass der Server hier keine Links mag. In dem ausführlich beschriebenen Text steht in der regel schon dass was der Johannes schreibt.Es gibt jetzt natürlich zig Ausnahmeregel,die man vor Ort mit einem Dokument belegen muss. Wenn nicht,hat die Kontrollbehörde das Rechtas Kennzeichen sofort vor Ort einzuziehen udn es wird die Behörde des Eigners verstándigt.Strafen bis zu Ft. 800.000.-. Falls das mit dem Kink mal wieder geht,tue ich den Link rein mit dem ganzen text.Die Ausnahmen machen natürlich einige Schlupflöcher möglich. Der totale Urlaub am Balaton.... |
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KFZ - 06.12.2011, 10:41:12 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Also der Text von der Budapester scheint auf keinen Fall zu stimmen.Jeder der hier eine Registration vorgenommen hat bzw. einen wohnausweis hat muss ab dem 1.1.2012 ,Dokumente vorweisen.Aber es gibt wie schon erwáhnt zig Ausnahmeregelungen. ich weiss zwar nicht wie das in der Praxis aussieht?? Wie machen die dass mit den Urlaubern? Jeder der hier registriert ist,hat ja auch noch eine Reisepass,wo der deutsche oder österreichische Wohnort vermerkt ist. Wenn die jedes ausl. Kennzeichen anhalten(auch Urlauber) -wollen die dies jedesmal per laptop/Internet nachweisen?Das dauert ja ewig.... Diese Regelung wirft ,finde ich,viele offene Fragen auf... Der totale Urlaub am Balaton.... |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 10:47:48 | ||||
Gast | Hallo Basti Ich bin auch nicht in der Lage das zu verlinken ,ich weis aber nicht warum .Ja ,ja die Ausnahmen die gelten dann wohl eher für die Nichtausländer falls sich noch jemand traut das Auge zuzudrücken . Ja man muss die Strafe rechnen und dann noch die fällige Registrationssteuer . Aber wir haben ja jetzt schön diskutiert nun muss jeder selbst wissen was er tut. Schließlich haben eine Menge Ausländer den Wohnsitz nur angemeldet um die Gemeindsteuer zu sparen , da war nicht sehr schlau . Achso abmelden geht auch noch . Grüße Johannes PS :Ja es schreiben viele die gar nicht hier wohnen oder solche wie ich die es gar nicht betrifft . |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 11:00:57 | ||||
Gast | Hallo Ja wie macht man das ? Bei den Kontrollen braucht nur der Name und das Geburtsdatum eingegeben werden und schon weis der Polizist ob der Lenker einen Hauptwohnsitz in Ungarn hat. Bei meinen Pass steht schon Budapest als Austellungsort . Es wird auch hauptsächlich von Januar bis April die scharfe Kontrolle durchgeführt .Wenn jemand MIT AUSLÄNDISCHEN Kennzeichen im Januar durch immer das selbe Dorf fährt ist er sicher kein Urlauber im herkömmlichen Sinn . Registriert werden die Fahrzeuge teils jetzt schon ,auch wen der Polizist sagt schöne Fahrt wünsche ich Ihnen . Grüße Johannes PS:Ich will hier nicht der Schlaumeier sein ,sondern Fakt ist Fakt . |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 11:05:51 | ||||
Gast | Hi, Asche auf mein Haupt.Das Gesetz bezieht sich jetzt doch auf alle mit ungarischen Wohnsitz. Stand aber vorher ganz sicher so im Gesetzentwurf, wie es in der Budapester geschildert war. hier trifft der Ausspruch :alles schnee von gestern wohl dann doch zu. |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 11:20:31 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Es gibt generell Ausnahmeregelungen,aber mehr hinsichtlich "Arbeitstátigkeit und Firma" Der totale Urlaub am Balaton.... |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 12:05:15 | ||||
Gast | Hallo Hunor Asche auf s Haupt muss ja nicht gleich sein ,aber Gesetzesentwurf ist nicht das Gesetz . Die Zeitungen schreien ja grundsätzlich egal was die Regierung tut oder auch nicht. Das schlimme daran ist dass sie dann kein Update machen und die Leser im Regen stehen lassen die sich auf die Info verlassen ,sie posten sowas dann auch noch . Das ist jetzt nicht so dass ich alles besser weis aber es gehörte 15 Jahre zu meinen Berufsbild in Ungarn ,alle Infos zusammenzutragen und an meine Kunden weiter zugeben. Grüße Johannes |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 12:17:33 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Trotzdem,bei Firma und Arbeitstátigkeit oder entsprechender Dokumente (Siehe Ausnahmeregellungen) wird es weniger ein problem sein. Nur privat mit Wohnsitz in Ungarn - da sehe ich wenig Möglichkeiten. Höchstens wie Johannes schreibt,dann abmelden und wieder als Tourist teilweise wohnen... Der totale Urlaub am Balaton.... |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 12:53:22 | ||||
Gast | Gesetzesänderung zur Verwendung ausländischer Kfz-Kennzeichen in Ungarn Ab 1. September 2011 dürfen Autos, Motorräder (Quad), landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger, vierrädrige Fahrzeuge mit Hilfsmotor und langsame Fahrzeuge nur mit der Zulassung und einem Kennzeichen der ungarischen Verkehrsverwaltungsbehörde am Straßenverkehr teilnehmen, · wenn der Inbetriebhalter inländisch ist, · wenn der Fahrer über einen ungarischen Wohnort verfügt. Eine Genehmigung bzw. ein Kennzeichen der ungarischen Behörde ist nicht erforderlich, · wenn der inländische Inbetriebhalter eine nicht natürliche Person ist, die ihre regelmäßige Tätigkeit in einem ausländischen Land, in dem ihr Sitz oder Standort eingetragen ist, durchführt, · wenn der Inhaber des Verkehrsmittels das Inverkehrsetzen beim Verkehrsverwaltungsamt beantragt hat (auch die Registrierung zur Abstammungskontrolle gilt als Beantragung). [Wenn der Fahrer mit einem ungarischen Wohnort · seinen ordentlichen Aufenthaltsort nicht in Ungarn hat, · wenn er das Verkehrsmittel weniger als 30 Tage in Ungarn verwendet und dazu der Inbetriebhalter mit der Datumangabe der Inbesitzgabe schriftlich beiträgt, Joe D. |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 13:06:37 | ||||
Gast | Nochmal alles !!!!! Gesetzesänderung zur Verwendung ausländischer Kfz-Kennzeichen in Ungarn Ab 1. September 2011 dürfen Autos, Motorräder (Quad), landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger, vierrädrige Fahrzeuge mit Hilfsmotor und langsame Fahrzeuge nur mit der Zulassung und einem Kennzeichen der ungarischen Verkehrsverwaltungsbehörde am Straßenverkehr teilnehmen, · wenn der Inbetriebhalter inländisch ist, · wenn der Fahrer über einen ungarischen Wohnort verfügt. Eine Genehmigung bzw. ein Kennzeichen der ungarischen Behörde ist nicht erforderlich, · wenn der inländische Inbetriebhalter eine nicht natürliche Person ist, die ihre regelmäßige Tätigkeit in einem ausländischen Land, in dem ihr Sitz oder Standort eingetragen ist, durchführt, · wenn der Inhaber des Verkehrsmittels das Inverkehrsetzen beim Verkehrsverwaltungsamt beantragt hat (auch die Registrierung zur Abstammungskontrolle gilt als Beantragung). Wenn der Fahrer mit einem ungarischen Wohnort · seinen ordentlichen Aufenthaltsort nicht in Ungarn hat, · wenn er das Verkehrsmittel weniger als 30 Tage in Ungarn verwendet und dazu der Inbetriebhalter mit der Datumangabe der Inbesitzgabe schriftlich beiträgt, · wenn er das Verkehrsmittel wegen regelmäßiger Arbeit außerhalb Ungarns verwendet. VASTAG Wenn das Verkehrsmittel laut der Regelung keine Genehmigung und Kennzeichen der ungarischen Behörde benötigt, sind der Inbetriebhalter und der Fahrer verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des ausländischen Nummernschilds mit einer öffentlichen Urkunde oder mit beweisender Privaturkunde nachzuweisen. Wenn die Rechtmäßigkeit der Verwendung des ausländischen Kennzeichens nicht bewiesen werden kann, werden das ausländische behördliche Kennzeichen und die Fahrgenehmigung eingezogen und innerhalb von acht Tagen mit der Erklärung der Ursache, warum sie eingezogen wurden, an den inländischen Inbetriebhalter des Verkehrsmittels oder an die Verkehrsverwaltungsbehörde des Wohnorts/Sitzes/Standorts des Fahrers übermittelt. Der Inbetriebhalter muss danach innerhalb von 15 Tagen eine inländische Inbetriebsetzung bei den ungarischen Behörden beantragen. Falls er dies unterlässt, werden das ausländische Kennzeichen und der Führerschein der ausländischen Behörde zugesandt. ( Das Gesetz orientiert sich weitgehend an dem österreichischen Gesetz zur Verwendung eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen.) Da melden wir uns einfach ab.... aber vorher werden wir einen Rechtsanwalt in Ungarn konsultieren. Mit den Fragebögen war auch so ein Theater und bei Vorsprache im Amt wurde man müde belächelt. Gruß Joe D. P.S. Und wenn die Gängelei der Ausländer weiter so geht werden sich viele überlegen in Ungarn zubleiben bzw. nach Ungarn zugehen. Ob das gewollt ist ????? |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 13:59:19 | ||||
Gast | Hallo Joe Kannst Du mir erklären was das mit Gängelung zu tun hat ? Die Ausländer wollen alle Rechte und natürlich gar keine Pflichten . Mit den Fragebögen hast Du genau den Punkt getroffen ,sie haben milde gelächelt ,jetzt lachen sie auf der Gemeinde schon nicht mehr milde sondern gequält . Die Daten werden ja auch erst im neuen Jahr abgeglichen . Wohnst du eigentlich fest hier ? Ich glaube eher nicht. Grüße Johannes |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 14:12:58 | ||||
Gast | Nein , ich lebe noch nicht fest hier,und das hatte ich bereits erwähnt das ich noch in Deutschland lebe und arbeite... meine Frau und ich. Wir erfüllen jetzt bereits unsere Pflichten in Ungarn und das genauso redlich wie in Deutschland. Wir entrichten alle Gebühren ob das Strom über Telefon bis zur Grundsteuer ist, also verwehre ich mich dagegen nur Rechte einzuforden und als Nassauer dargestellt zu werden. Ich möchte sogar behaupten das die ungarische Gemeinde in der wir unser Anwesen haben von den Deutschen profitiert und wenn es nur um das schaffen von Arbeit geht. Joe D. |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 16:41:33 | ||||
Gast | Hallo Joe Das kann ja alles sein dass Du Deinen Strom zahlst oder Telefon ,aber das gehört ja wohl zum normalen Lebensunterhalt. Wenn es Dich nicht trifft warum willst Du dann einen Rechtsanwalt konsultieren ?.Niemand hat behauptet dass Du ein Nassauer bist . Mit mir funktioniert Deine Anmache nicht mach das mit wem anderen .Ich wollte lediglich ein Gesetz erklären für die Leute die das vielleicht brauchen können . Und das werde ich weiterhin tun ,da hilft auch nichts was in der Budapester steht ,das ist total veraltet . Liebe Grüße Johannes |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 06.12.2011, 18:17:08 | ||||
Gast | Irgendwie läuft hier was falsch, ich mache dich nicht an und unterlasse solche Behauptungen. Mir ist schon aufgefallen, daß du mit deinen Gesetzesdarstellungen hier einige oder nicht wenige Forenteilnehmer verunsichern willst. Und was ich mache geht niemanden was an. Joe D. |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 00:42:38 | ||||
2353 Posts - Magyar Vagyok | Nebenbei bemerkt, es wäre schön, wenn der ungarische Staat mehr als bisher überwachen würde ...dass die Autos mit ungarischem Kennzeichen "haftpflichtversichert" sind. In einer der letzten Ausgaben der ADAC Zeitung wurde ausdrücklich daraufhingewiesen, dass in der EU in Rumänien, Bulgarien und Ungarn überdurchschnittlich viele Fahrzeuge ohne gültige Versicherung (nach Unfällen festgestellt) herumfahren. Bei Sachschäden würde die Polizei oft nur die Personalien aufnehmen und nicht einmal ein Protokoll anfertigen. Im Ernstfall kann man als Geschädigter gegen den nicht versicherten zB ungarischen Verkehrsteilnehmer privat auf Schadensersatz klagen ... (Ironisch: viel Erfolg ..und viel Vergnügen dabei!) Deshalb wurde für Urlaubsfahrten eine Kurzzeitvollkasko (mit Selbstbeteiligung) empfohlen. Um wieviel mehr sollten diese Umstände von Ausländern in Betracht gezogen werden, die dauerhaft oder längere Zeit in den genannten Ländern herumfahren. Ist vielleicht wichtiger als die hier diskutierte "Autokennzeichen- frage". Herbert1 (Hans Stein) |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 09:05:29 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Daas stimmt,deswegen machen sie immer viel Kontrollen,vor allem bei ung. Kennzeichen. Ungarn lehnt sich ja mit diesem Gesetz an Österreich an.Diese Registrationssteuer ist ja nur ein ersatz für den Zoll,der 2004 wegfiel.Weiss jemadn gibnt es in D oder AUT auch solche eine Registrationssteuer. Ich glaube,viele würden ihre KFZ Steuer ja hier bezahlen,aber ich denek hier gehts dem Staat einfach um schnelle Einnahmen für die marode Kasse. Und es wird noch heftiger kommen.Schon jetzt droht die NVA(Finanzamt) mit erhöhten Kontrollen im Handel.Bei vielen kleinen láden ist das aber nicht die Lösung.Die Auflagen w erden immer mehr" Immer mehr schliessen,weil es sich nicht mehr lohnt" Der totale Urlaub am Balaton.... |
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Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 13:38:52 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Würde mich noch interessieren,wie das überprüft wird: Wer mehr als 30 Tage ein PKW mit Ausl.Kennzeichen fáhrt oder wer mehr oder weniger als 183 Tage sich mit dem Ausl. Kennzeichen hier aufhált. Da müsste sehr oft und viel kontrolliert werden oder? Der totale Urlaub am Balaton.... |
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