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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / Behörden & Verordnungen / Verordnungen / Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen
In diesem Thread befinden sich 91 Posts. [ Seite: 1 2 3 4 5 ]
Joe.D.
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 13:56:04

Gast


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Antwort von der ungarischen Botschaft auf meine Anfrage und jetzt ist das Thema für mich erledigt !!!!!

Gruß

Joe D.
Johannes
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 13:56:40

Gast
Hallo
Genau aus Diesen Grund habe ich das mit den Kennzeichen und Ummeldegesetz so genau beschrieben ,ebenfalls den Zusammenhang mit den Meldebögen .Der ungarische Staat braucht jetzt sozusagen jede "Mark " .entsprechend sind die Maßnahmen angedacht.Es gibt sogar eine Erfolgsliste bei der Polizei die von jeder Einheit abgearbeitet werden muss .
Allerdings liegt es mir komplett fern jemanden hier zu verunsichern oder Ähnliches . Ich dachte mir ein Forum ist dazu da dass man seine Erfahrungen austauscht und gegebenfalls auch sein Wissen .
Das mit den Versicherungen stimmt ,aber eigentlich muss man den Zahlungsnachweis im Auto haben .
Basti das mit den 185 Tagen muss der Steuerzahler oder Aufenthaltsnehmer beweisen und nicht der Staat (zb .wenn man keine Wohnung in Deutschland hat ,das ist das Problem .Auch in Deutschland siehe den lieben Boris seine 4 Millionenzahlung .
Grüße Johannes
PS:Für Leute die nicht verstehen um was es hier geht sind meine Beiträge nicht gedacht .
Das hier soll eine Entscheidungshilfe sein für Ausländer die eigentlich aus finanziellen Gründen Ihr Fahrzeug nicht umgemeldet haben und in Deutschland aus diesen Grund eine Postkastenadresse unterhalten . Die haben eh nnicht soviel Geld und nun könnten sie das mit dem auto billiger haben .Die preiswertere Steuer und Versicherung in Ungarn zusammen mit der verbilligten Registrierung kann sich rechnen .
- Editiert von Johannes am 07.12.2011, 14:06 -
Hajrá
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 15:28:10

3590 Posts - Magyar Vagyok
Basti
Bei 1 Mill Registrierungskosten rechnet sich das nicht mehr so richtig......

Ich frage mich aber immer noch wie soll man beweisen dass man sich weniger als 183 Tage hier aufhált - mit welchem Doument?
Und genauso das mit den 30 Tagen mit einbem PKW....bis 30 Tage ist ohne Probleme erlaubt - so der Text.
Wenn man jetzt kontrolliert wird,ist man gerade z.B. 10 tage mit diesme PKW in Ungarn.Wie soll das von sich gehen???

Wenn man jetzt ein Dokument(von der Firma) liefert,dass man stándig arbeitsmássig im ausland tátig ist.???

Ausserdem sehe ich bezüglich "Info" ein grosses problem,denn die meisten ausl. Rentner wissen noch gar nichts davon.Woher auch?
Wer informiert darüber?
gesetz 1.9. 2011 - Vollzug 1.1.2012 - das ist alles etwas kurzfristig oder gewollt.

rechnet der Staat bereits damit,dass dies viele ausl.Bürger gar nicht wissen und diese ins offene Messer laufen.Sorry,ich finde da einiges fragwürdig und áhnelt schon langsam "Raubrittermethoden"

ich habe in den letzten Tagen etliche ausl. Rentner angesprochen udn die haben Nulkl Ahnung davon - Woher auch?

Nicht jeder hat Internet........kaum einer versteht ungarisch.......

Und P.S. hat z.B. auch Österreich solche Registrierungsgebühren in diesem Ausmass,weil man lenht sich an Österreich an.
Sinn dieses gesetzes ist meiner meinung nicht,dass hier KFZ Steuer bezahlt wird,sondern der schnelle Reibach.
Der totale Urlaub am Balaton....
Johannes
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 15:55:25

Gast
Basti genau deshalb habe ich versucht wenigstens die Leute hier aufzuklären .In Deutschland und Österreich gibts so eine Registrationssteuer nicht ,es ist auch nur das Ummeldegesetz Österreichisch. Die Steuer ist an Italien angelehnt weil die das damals bei der EU als nationale Steuer durchgebracht haben.Eigentlich ist das ja eine Importbehinderung und in der EU verboten . Einmal wurde das ja schon gekippt ,weil das Alter des Autos damals nicht berücksichtigt wurde . Aus diesen Grund habe ich die komplette Registristrationssteuer zurück bekommen mit Zinsen .
Wie gesagt es interessiert niemand wie lang ein tatsächlicher Tourist mit seinen Auto durch die Gegend fährt oder nicht .Da geht es um 100 Tausende Fahrzeuge die hier mit Scheinwohnsitzen aus ganz Europa rumfahren .Es gibt sogar eine Menge rechtsgesteuerter Fahrzeuge aus GB mit Orginalnummer ,da dort wegen des engen Marktes die Autos spottbillig sind . Natürlich erwischt diese Massnahme auch die deutschen rentner die aus ähnlichen Gründen wie die Ungarn Ihr Auto nicht umgemeldet haben .
Grüße Johannes
Magdalena
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 16:07:51

Gast
hallo - das ist ja ziemlich verwirrend. Ich habe in München meinen Erstwohnsitz (mit einer Mietwohnung) und bin nun mit Unterbrechungen in meinem Haus in Esztergalyhorvati. Wie sieht das denn nun bei mir aus????? Hin und wieder bin ich auch für einige Zeit bei meiner Schwester in Spanien- ich möchte auf keinen Fall mein Auto dann auch noch bei einer ungarischen Versicherung anmelden. Es reicht mir der Ärger mit der Hausversicherung.

Kann mir da jemand genaueres sagen????

LG Gerti
Hunor
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 17:26:31

Gast
Hi,
ich hab mal auf der Seite der Polizei geguckt und diese Aussage fand ich verbindlich.Kann man sich ja darauf berufen

Zitat:
A magyarországi lakóhellyel rendelkezö jármüvezetö akkor jogosult nem magyar hatósági engedéllyel és jelzéssel ellátott jármüvel a közúti forgalomban részt venni, ha:
rendelkezik bejelentett külföldi tartózkodási hellyel és ezt a tényt külföldi hatóság által kiállított igazolvánnyal (közokirattal) igazolni tudja,

Habs soweit wortgetreu übersetzt (gibt dafür keinen Oskar für stilsicheres deutsch)


Zitat:
Verfügt der Führer eines Kraftfahrzeuges über einen ungarischen Wohnsitz , ist er dann ohne Erlaubnis der ungarischen Behörden und ohne mit ungarischer Kennzeichnung versehenem Fahrzeug berechtigt am Strassenverkehr teilzunehmen, wenn
er einen angemeldeten Wohnsitz im Ausland hat und diese Tatsache durch im Ausland ausgestellten behördlichen Dokumente nachweisen kann.


Alle Unklarheiten beseitigt???
also, wer keinen wohnsitz mehr in D hat, für den wird´s eng.



http://www.police.hu/sajto/sajtoszoba/orf20110909.html
- Editiert von Hunor am 07.12.2011, 17:31 -
Magdalena
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 17:29:48

Gast
Hunor herzlichen Dank für die Info - für mich ist es ja bestens.

LG Gerti
Hajrá
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 07.12.2011, 18:21:09

3590 Posts - Magyar Vagyok
Basti
Solang du hier nicht gemeldet bist - in Ungarn - bist du Urlauber -auch mit Haus!!
Der totale Urlaub am Balaton....
Magdalena
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 07:18:38

Gast
also ich bin hier mit Wohnkarte etc. gemeldet - und auch in München als 1.ten Wohnsitz. LG gerti
Hajrá
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 09:01:49

3590 Posts - Magyar Vagyok
Basti
Der Skandal scheint mir vor allem in der anscheinend gewollten Nichtinfo zu liegen.Man kann anscheinend bei einem Wohnsitz im Ausland,dies von der Behörde bestátigen lassen (Übersetzung wahrscheinlich auch wichtig?)

Bei den kommunalen Wahlen werden die Auslánder auch verstándigt,aber bei so einer wichtigen Sache gibts keine offiziellen Infos.Das hört sich erstmal nach Abzocke an,Methoden moderner Raubritter.

Da kommt der Háuslebesitzer an ostern gemütlich in sein Háuschen zurück,wird in Ungarn angehalten..Aha registriert.....Aha Haus in Ungarn...Problem'Kennzeichen weg...Auto bleibt stehen....kurzer Zeitraum vielleicht ein Dokument zu besorgen.Hohe Geldstrafen.... super.

und wenn jetzt wieder die Leier,man benutzt ja auch die strassen.In Österreich musst du nur die Ummeldegebühren bezahlen nach 30 Tagen.
Und nicht diese hohen Registrationssteuern(verkappter Zoll - trotz EU)

Die KFZ Steuer bleibt bei den Gemeinden.Der Staat aber kassiert die Strafen und Registrationsgebühren.Und die will man..

Normal muss so eine Sache mit lángerer offizieller Vorlaufzeit ablaufen,aber dann wáre für den Staat der Überraschungsfaktor weg bzw. der erhoffte Zugewinn.

Bei einer Info hátte sich ein Teil wieder abgemeldet,der andere Teil hátte eine behördliche Bescheinigung über einen Wohnsitz im Heimatland gebracht.und es wáre ausgegangen wie das Hornberger Schiessen.

Viel Theater um nix........

Bin ja neugierig was von der Deutschen Botschaft kommt,wenn überhaupt,aber in der regel antworten die schon.....

P.S. wer nicht im Internet gezielt nach solchen Infos sucht,hatte keine Chance dies zu erfahren.Ich möchte nicht wissen,wieviel zig Auslánder deswegen noch im unklaren sind und ins offene Messer fahren............
Der totale Urlaub am Balaton....
Joe.D.
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 12:52:19

Gast
Ich hatte angrfragt bei der Botschaft in Berlin.... uind diese E-Mail als Antwort bekommen.
Siehe mein Beitrag vom 07.12.2011 .... gegen 14:00 Uhr.

Grüße

Joe D.
Magdalena
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 12:54:13

Gast
Hallo, ich habe das nur jetzt durch das Forum erfahren und nun kommt der Sohn meiner ungarischen Bekannten (er ist in Budapest Polizist) und sagt mir - im Moment wären die Behörden noch nicht mit genügend Computern ausgestattet - aber ab Frühjahr 2012 soll dann "scharf durchgegriffen" werden.

Ich bin sauer, aber da ich hier Hund und Katz habe- werde ich wohl hierbleiben (müssen).

Aber ich möchte mich für die vielen Infos auch bedanken.

LG Gerti
Hajrá
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 13:26:38

3590 Posts - Magyar Vagyok
Basti
Im Frühjahr wár nicht gut,weil dann viele Urlauber kommen.Und das wird für die nicht Betroffenen sehr lástig.Aber deiune Antwort zeigt,dass die Polizei diesmal durchgreifen wird.
Laut der Deutschen Botschaft darf man dies und ist legitim.Das wichtigste ist die umkehrung der Beweispflicht,dies muss der Fahrer nun im Auto führen.,Ich denke auch übersetzt in ungarisch.
Ansonsten darf das Fahrzeug sofort ausser Gefecht genommen werden bzw. die Kennzeichen abmontiert werden.

Diese beiden Antworten habe ich aus Budapest erhalten....

Sehr geehrter Herr Schindler,
bisher war es eben die Polizei bzw. die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeugführer die unberechtigte Nutzung des Fahrzeugs nachweisen musste. Diese Beweispflicht wurde jetzt eben umgekehrt und auf den Fahrzeugführer verlagert. Eine vergleichbare Regelung findet sich übrigens in Österreich.
Eine der Rechtsfolgen einer unberechtigten Nutzung eines Fahrzeugs kann in der Tat die Zwangsstillegung sein, wie dies übrigens auch bei abgelaufenen deutschen TÜV-Plaketten der Fall sein kann.
Anlass für die Neuregelung waren offenbar die zahlreichen in Ungarn insbesondere von ungarischen Staatsangehörigen mit ausländischen Kennzeichen (deutschen und slowakischen) genutzten Fahrzeuge, insbesondere aus dem Luxusklassensegment, und der dadurch entstehende Steuerausfall.
Mit freundlichen Grüßen
G. Zeiler

Sehr geehrter Herr Schindler,
den Eingang Ihrer Zuschrift bestätige ich verbindlich.
Die von Ihnen erwähnte Rechtslage ist durch eine zum 1. September 2011 in Kraft getretene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes entstanden. Eine unverbindliche Übersetzung dieser Vorschrift füge ich bei. Soweit der Botschaft bekannt, hat sich die Rechtslage nur in Bezug auf die umgekehrte Beweislast geändert, zumal es auch bisher bereits erforderlich war, Fahrzeuge innerhalb eines Monats nach Wohnsitznahme in Ungarn umzumelden. Außergewöhnliche Belastungen deutscher Staatsangehöriger im Rahmen der Umsetzung dieser Vorschrift sind der Botschaft bisher nicht bekannt geworden. Es ist Ihnen anzuraten, sich zur Klärung an die ungarische Zulassungsstelle zu wenden. Presseberichten zufolge soll es für bis Jahresende durchgeführte Ummeldungen auf ungarische Kennzeichen noch Erleichterungen bei der Höhe der Registrierungssteuer geben.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Zeiler

Aber in Österreich fallen nur die Ummeldekosten an ,keine teure Registration.schlimm ist aber auch,dass wahrscheinlich sehr viele von dem neuen Gesetz nichts wissen undd a voll reinsausen werden.

Andere werden sich abmelden,sofern die registration nicht sehr wichtig sein sollte.
oder sich vom Wohnsitz im Ausland eine behördliche Bestátigung des Einwohnmeldeamtes besorgen müssen,diese übersetzen und im Auto stándig mitführen.

Oder die teuren registrationen vornehmen werden.

Fakt ist aber,es wird 2012 verstárkt kontrolliert werden mit allen Folgen.
Der totale Urlaub am Balaton....
Hajrá
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 15:52:22

3590 Posts - Magyar Vagyok
Basti
Steht nicht im Personalausweis der Wohnort?Der müsste als Nachweis eigentlich auch reichen?Und den müsste man nicht mal übersetzen...
Der totale Urlaub am Balaton....
Schwob
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 16:25:36

488 Posts - Fast Auswanderer
genau basti,
im personalausweis steht dein wohnort von deutschland.
touristen können sich ja mit ihrem personalausweis oder reisepass ausweisen.
nur die deutsche,die in ungarn leben und keinen personalausweis mehr besitzen...für die wirds eng.
denn ,ich wohn ständig in ungarn,mein personalausweis ist vor 2 jahren abgelaufen....
bekomme natürlich keinen neuen.
habe meinen abgelaufenen personalausweis verbrannt.
in budapest hab ich mir einen neuen reispass ausstellen lassen.
und da steht mein wohnort..somogyvar.
sollte ich in eine kontrolle geraten,so sehen die kontroleure dass ich mich ständig in ungarn aufhalte.
liebe grüsse
wolfgang (schwob)
Johannes
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 16:43:28

Gast
Hallo
Super was Ihr alle nach schauts ,Ihr könntet mir einfach mal glauben.Ab Januar wird es sehr unlustig .
Grüße Johannes
Joe.D.
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 18:18:51

Gast
Stimmt Basti.... die Adresse steht im Personalausweis. Und Wolfgang du hast doch keine Probleme du fährst doch mit deiner HEX-...... durch die ungarische Gegend.... Weißt schon was ich meine ?..... Grins.
Ich habe mir sicherheitshalber eine offizielle Meldebstätigung von der Stadtverwaltung ausstellen lassen, daß Ding wird gerade übersetzt in die ungarische Sprache und notariell beglaubigt und das dürfte reichen. Die 35,00 € Kosten ist uns Ungarn immer wert und das miführen ist das wenigste.


Grüße

Joe D.

P.S. In Ungarn werden wir uns dann abmelden. Und später in ca 4 Jahren wieder anmelden mit allen was anzumelden ist (PKW usw. ) wenn wir für immer nach Ungarn ziehen.
Sylvi72
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 20:11:02

144 Posts - Langzeit Urlauber
Claudi
In dem man sich in Ungarn wieder abmeldet, besitzt man auch nicht mehr die ungarische Krankenversicherung bzw. kann man sich nicht mehr in Ungarn krankenversichern !
Immer ruhig und gediegen,was nicht fertig wird,bleibt liegen
Joe.D.
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 08.12.2011, 20:26:50

Gast
Sylvi, wir sind in Deutschland , krankenversichert da wir noch in Deutschland leben und arbeiten. Aber wir versuchen in Ungarn unseren Zweitwohnsitz einzurichten. Darüber müssen wir uns erst erkundigen bei der Fremdenpolizei ob das in Ungarn rechtlich möglich ist.
herbert1
icon01.gif Fahren mit ausländischen Kfz-Kennzeichen - 10.12.2011, 06:42:13

2353 Posts - Magyar Vagyok
Joe D hat Recht ...die Kontrollwut der Staaten ...und damit
ist nicht nur Ungarn in Europa betroffen, ist im Ergebnis
nichts anderes als der verzweifelte Versuch
kreativ "Gebühren und Steuern bzw Strafen"
zu kassieren, um die Kassen zu füllen.
irgendjemand muss die Beamten doch bezahlen !!
Man kann nur den Kopf schütteln ...Was soll diese
Diskussion ??
Wer wo dauerhaft wohnt (was ist dauerhaft?) lässt sich effektiv
eigentlich nur nach dem früheren DDR Prinzip prüfen
Erinnern wir uns ...früher mussten zB Westbesucher sich
bei der Volkspolizei anmelden und einen Mindestumtausch
nachweisen ...Bei Aus- und Einreise kam ein großer Stempel
in den Reisepass.
Aber selbst die DDR ist nicht auf die Idee gekommen sich
an den Autonummern zu orientieren.
Ironisch: Fatal Fatal ..wir haben den Vertrag von Schengen
und keine VoPo -Grenzkontrollen mehr ....Was tun sprach Zeus ??
Mein sarkastischer Vorschlag:
Wir brauchen dringend in Europa eine neue große große
Behörde ....die Europäische Bürgerentmündigungs Organisation
Kurz EBO genannt ...dort müssten dann auch Kanarienvögel
angemeldet werden (aus Sicherheitsgründen ...)
Die Zuordnung der Kanarienvögel zu den jeweils sie transportierenden
Besitzern und deren Autonummern bezogen auf den Wohnsitz
von Besitzer und Vogel ist gebührenpflichtig.
Bei Nichtentrichtung der Gebühren werden nach richterlicher Anhörung
von Besitzer, Vogel und Auto ...diese endgültig aus dem Verkehr
gezogen ...Besitzer bekommt die Todestrafe, Vogel wird der Hals
umgedreht und Auto wird verschrottet.

Viel Spass noch und eine schöne unbesorgte ruhige Adventszeit

Herbert 1 (Hans Stein)
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