Gast | Hi,
da sich die Bauvorschriften ständig ändern und noch dazu von Komitat zu Komitat auch meist anders gehandhabt werden will ich mich da mal nicht festlegen und es ist besser sich bei der zuständigen Beörde zu erkundigen.Bei uns war es so, , das man keine Baugenehmigung benötigte, wenn das "Gebäude nicht grösser als 30m² ist und nicht höher als
2, 20 m.
Allerdings ist da nicht die Gesamthöhe gemeint sondern der (Schnitt-)Punkt, wo das Dach und die (Seiten-)Wand sich treffen.
Das war im September 2009. Ab Oktober 2009 haben sich die Bauvorschriften geändert.
Szia Hunor |
Gast | herzlichen Dank - das hat mir schon sehr geholfen
LG Gerti |