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In diesem Thread befinden sich 11 Posts. |
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Altlasten - 25.02.2012, 18:54:44 | ||||
105 Posts - Langzeit Urlauber Seppannette | Hallo! Nach meinen Informationen könnten die 5 Jahre etwas mit der Verjährungsfrist zu tun haben. Zumindest bei Steuerangelegenheiten ist es so. Gruss Gartenfee |
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Altlasten - 25.02.2012, 18:56:01 | ||||
25 Posts - Wochenend Trip . | Hallo Klauswerner, schau mal in Deinen Kaufvertrag für die Immobilie. Dort müsste sich auch ein Passus "lastenfrei" befinden. Prinzipiell unterschreibt man nur, wenn sichergestellt ist, dass keine Altlasten bestehen. Ein Notar -sicher auch in Ungarn- klärt auch darüber auf. Ich denke, wenn der Verkäufer versichert und unterschrieben hat, dass die Immobilie lastenfrei ist, dann hättest du gute Aussichten, Dir das Geld von ihm wiederzuholen, selbst wenn Du es vorerst bezahlen musst. Viel Erfolg! VG Knopf >wo kämen wir hin, wenn alle sagten: "wo kämen wir hin" und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge!< |
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Altlasten - 27.02.2012, 04:31:43 | ||||
2353 Posts - Magyar Vagyok | Frage ...wie lautete der Text des Notarvertrags dieser Liegenschaft bei Kauf??? Der lastenfreie Übertrag der Liegenschaft müsste sich aus dem Text des Notarvertrags ergeben. Allerdings versteht man darunter primär Belastungen, die im Grundbuch stehen ...also Hypotheken usw. Unbezahlte Wasserrechnungen wird wohl kaum jemand ins Grundbuch eintragen lassen. Darum wird zB eine Formulierung gewählt ..."Der Verkäufer versichert zum Zeitpunkt der Beurkundung alle bis dato fälligen Kosten ...usw usw usw bezahlt zu haben." Stellt sich später heraus, dass das nicht der Fall war hätte der Käufer einen Ersatzanspruch gegen den Verkäufer. Den müsste er allerdings im konkreten Fall (ggf gerichtlich) durchsetzen ..was nicht immer einfach ist. Herbert1 (Hans Stein) |
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Altlasten - 27.02.2012, 18:40:17 | ||||
Gast | Danke nochmal für die Hilfeangebote. In den nächsten Tagen sind wir bei der Gemeinde und klären das (Dolmetscherin kommt mit). Zahlungsrückstände im Wasserverbrauch sind es auf keinem Fall, da ich alles belegen kann und Schulden bei uns nicht üblich sind. Im Kaufvertrag steht "schuldenfrei". Sollen wir hier nicht mit dem Briefinhalt klar kommen, dann setze ich hier am Freitag einen Link zum Nachlesen. Danke nochmal an alle. Klaus Nachtrag: Es handelt sich um eine Gebühr zur Gründung einer Abwassergesellschaft, allerdings vor meiner Zeit hier. Die Gemeinde will das nun alles aufarbeiten, kann aber noch nichts weiter dazu sagen. Also ist das ganze erstmal aufgeschoben bis zum nächsten Brief. Klaus - Editiert von Klauswerner am 01.03.2012, 21:25 - |
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