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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / A k t u e l l e s / Was man gerade erfahren hatt / Schon gehört?
In diesem Thread befinden sich 31 Posts. [ Seite: 1 2 ]
Joe D.
icon01.gif Schon gehört? - 02.05.2012, 06:28:44

Gast
Hier bin ich Deiner Meinung Herbert 1.


Schönen Tag und Gruß

Joe D.
Optimist
icon01.gif Schon gehört? - 02.05.2012, 06:56:46
Skype: karl.leck1
1028 Posts - Eingebürgerter
kleck (Karl Leck)
In Österreich gibt es eine Meldeordnung.
Darin ist festgelegt, welcher Art Wohnsitz der Einzelne in A beansprucht.
Haupt- oder Nebenwohnsitz heißt es nun man auf dem Formular.
Daraus leiten sich einige Konsequenzen für den Staat und den Einzelnen ab.
Das solltest Du akzeptieren. - Da helfen auch Deine theoretischen Abhandlungen nicht weiter.
Es ist nun einmal so.
Ich habe diese Regelung nicht erfunden.

In diesem Falle scheint es sich um "Steuerhinterziehung" im weitesten Sinne zu handeln.
Wer seinen HWS in A hat, Halter eines Fahrzeuges nach Fahrzeugschein ist, sollt wohl auch die
Kfz-Steuer an seinem Hauptwohnsitz zahlen.
Das scheint mir die Auslegung mit den beschriebenen Konsequenzen zu sein.

Solch ein Formular bekomme ich fast wöchentlich von Kunden vorgelegt.
Konsequenzen hat dieser Wohnsitzstatus, wie ich oben schrieb, zumindest auf
das Arbeitsrechtsverhältnis in Bezug auf das Steuerrecht.
z. B. Arbeitslosengeld, ggf. auch Familienheimfahrten .....
Sie stehen dem ung. EU-Bürger nicht zu, wenn er sich mit Hauptwohnsitz in A angemeldet hat,
bzw. befristet zu.
Welche weiteren Konsequenzen dies hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auf jeden Fall kam die Meldung von einem Ungarn, der in A arbeitet.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Damit erübrigt sich für mich die weitere theoretische Abhandlung.
Du kannst ruhig weiter simulieren.

Hatten wir da nicht zu Ungarn schon mal ein ähnliches Thema?
Ungarn zwecks Steuerersparnis mit Kfz-Anmeldung in Slowakien?

MfG

Optimist
- Editiert von Optimist am 02.05.2012, 07:22 -
Joe D.
icon01.gif Schon gehört? - 02.05.2012, 12:09:37

Gast
Ja das Thema hatten wir schon Karl ...... und Basti ist eine solche Kontrolle in Ungarn hinein gekommen. Wie er mir freundlicherweise mitteilte wurde alles mit Laptop abgeglichen und da er einen deutschen PA hat war alles ok. Übrigens ist er auch in Ungarn gemeldet.

Gruß

Joe D.
Karoly
icon01.gif Schon gehört? - 02.05.2012, 14:39:18
Skype: karl.englert
1009 Posts - Eingebürgerter
Karoly
Hallo Joe D.,
habe ebenfalls einen deutschen und ungarischen Personalausweis. Doch bei mir auf dem deutschen ist vermerkt: kein Wohnsitz in Deutschland
Gruß Karoly
Leben ist die Kunst, aus falschen Voraussetzungen die richtigen Schlüsse zu ziehen!
Joe D.
icon01.gif Schon gehört? - 02.05.2012, 16:03:45

Gast
Karoly..... bei mir steht Deutschland drauf außerdem habe ich immer eine übersetzte und beglaubigte Meldebestätigung und Arbeitsbestätigung auch übersetzt und beglaubigt bei mir.

Gruß

Joe D.
Hajrá
icon01.gif Schon gehört? - 02.05.2012, 16:29:07

3590 Posts - Magyar Vagyok
Basti
Lásst man sich den Personalausweis in Budapest auf dem Konsulat verlángern,steht selbstverstándlich kein deutcher Wohnsitz drin.
Aber lásst man ihn verlángern oder neu ausstellen in D oder AUT,dann ist alles erstmal okay.
Hier im Kreis macht die Polizei auch keine Hetzjagd auf ausl. Kennzeichen.

Werd aber aus Kostenvorteilen den álteren Opel dieses Jahr noch ummelden.Möcht auch noch abwarten,ob die Reg. Steuer wirklich fállt.Schau mer mal....
Der totale Urlaub am Balaton....
herbert1
icon01.gif Schon gehört? - 02.05.2012, 22:42:12

2353 Posts - Magyar Vagyok
Lieber Optimist,

allerdings wenn sich ein ungarischer EU Bürger mit
Hauptwohnsitz in Oesterreich angemeldet hat zB
um nach einer Anwartschaftszeit Sozialleistungen
zB Arbeitslosengeld zu erhalten ....kann er nicht
gleichzeitig erwarten, dass die Heimfahrten
an seinen "Familienwohnsitz" ...diesen Begriff
gibt übrigens es gar nicht ....steuerlich begünstig werden.
Will jemand Sozialleistungen in Anspruch nehmen,
muss er/sie sich zwangsläufig an die gültigen
Gesetze und Vorschriften halten ...da lieber Optimist
läufst Du offene Scheunentore ein.

Doch darum ging es gar nicht:
Denn...
Ein Auto kann man übrigens.... und das ist durchaus
keine Theorie in verschiedenen Ländern der EU
möglich (in der Praxis)....unabhängig vom haupt-
Wohnsitz ganz legal anmelden.
Wir leben nun mal im europäischen Dorf und was
in Prag Gesetz ist muss nicht in Barcelona gelten.

Eine weitere Frage an Dich Optimist....Was passiert
eigentlich mit jemandem der zB in Spanien an seinem
Feriendomizil ein Auto zugelassen (angemeldet)
und ordnungsgemäß versichert und versteuert
(Versicherung und Steuer in Jahresbeiträgen)
....für den Fall dass die Person sich dauerhaft
in D aufhält ??? Antwort ...gar nichts.
Man nennt das Modell "Tante Tante Alicante".
Durchaus keine graue Theorie sonder lt.
ADAC unter bestimmten Umständen möglich.
Dies zur Frage des "Abmontierens von KFZ -
Nummernschildern".
Nur mal zum Spass:
Ich habe in der Garage in D noch ein paar alte
ungültige deutsche Nummernschilder von
früher gefahrenen Autos....
Falls Du jemanden kennst der sowas
sammelt ...zB einen Austria-Kontrolletti ....
nenn mir seine Adresse und ich schick
ihm die Schilder (aber bitte unfrei...
denn das Porto muss er schon selbst
bezahlen.)

Humorvolle Grüsse Herbert 1 (Hans Stein)
Optimist
icon01.gif Schon gehört? - 03.05.2012, 06:39:44
Skype: karl.leck1
1028 Posts - Eingebürgerter
kleck (Karl Leck)
Du scheinst Dich ja gut auszukennen im österreichischen Steuerrecht.
Deshalb solltest Du Deinen Belehrungen ruhig weiter führen, wenn sie auch nicht stimmen.

Im übrigen ist das österreichische Steuer- und Sozialrecht wesentlich großzügiger als das deutsche.
Es lässt auch Sozialleistungen, wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Ungarn und andere EU-Bürger
mit Nebenwohnsitz in A zu.
Da irrst Du wieder, lieber Herbert.

Die Zulassungsdiskussion ist fruchtlos.
Und jeder kann es halte, wie er es will.
Die Polizei in Klagenfurt hat es hat so gesehen, wie ich es schrieb.
Damit ist die Diskussion darüber für mich beendet.

Es war von mir nur als Information gedacht - mancher muss möglicherweise darüber
nachdenken.

MfG

Optimist

PS: "Familienwohnsitz" ...diesen Begriff
gibt übrigens es gar nicht ...


Hier mal einen Auszug aus einem amtlichen Schreiben des Finanzamtes:

"Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr
Bahnhofplatz 7
4020 Linz (Postfach)

28. März 2012
Tel.: (0732) 6998-530000

Sie haben in Ihrer Erklärung Kosten für Familienheimfahrten geltend gemacht. Nachfolgende Fragen sind
schriftlich zu erläutern. Gegebenenfalls sind die angeführten Unterlagen beizubringen:
- Verwenden Sie für die Fahrten zwischen "Arbeitsort" und
"Familienwohnsitz" das eigene KFZ (Bekanntgabe der Anzahl der Fahrten im
Kalenderjahr und Kopie des Zulassungsscheins)?
- Bei der Mitbeförderung von anderen Personen: Name der Mitbeförderten und
Höhe der dafür erhaltenen Beträge.
- Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmittel oder sonstige
Mitfahrgelegenheit: Anzahl der Fahrten und Nachweis der entstandenen
Kosten?
- Anschrift des Familienwohnsitzes und Angabe der Km-Enfernung/einfache
Strecke zur Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort.
- Haben Sie am Beschäftigungsort eine Schlafstelle/WohnmöglichkeitlWohnung
und wie groß ist diese (Quadratmeter)?
- sonstige Wohnmöglichkeit: Adresse und Anzahl der Quadratmeter?
- Haben Sie eine unentgeltliche Schlafmöglichkeit vom Arbeitgeber
(Bekanntgabe der Adresse)?
- Wie oft wurden die Heimfahrten vom Arbeitgeber steuerfrei vergütet und
wie hoch sind die dafür erhaltenen Ersätze (Bestätigung des Arbeitgebers
erforderlich)? "

- Editiert von Optimist am 03.05.2012, 08:09 -[quote]
- Editiert von Optimist am 03.05.2012, 10:04 -
- Editiert von Optimist am 03.05.2012, 10:08 -
- Editiert von Optimist am 04.05.2012, 09:44 -
herbert1
icon01.gif Schon gehört? - 03.05.2012, 18:32:01

2353 Posts - Magyar Vagyok
Lieber Optimist,

ich habe nie behauptet mich im oesterreichischen Steuerrecht
auszukennen und schon gar nicht gut auszukennen.
Vielleicht bist sogar Du Steuerberater für oesterreichisches
Steuerrecht ...Fakt ist ...ich bin es nicht!
Bei meinen Überlegungen ging es um europäisches Recht
(Freizügigkeit nach dem Vertrag von Schengen)
das vor allem aus der Perspektive des "gesunden Menschenverstands".
Das ich Dich damit offenbar verärgere bedauere ich.
Mein Motto ist nicht:
Das Denken können wir uns schenken !!!
Wenn in Oesterreich das Wort "Familienwohnsitz" benutzt
wird ...so empfehle ich Dir mal im europäischen Recht
über die Niederlassungfreiheit in den jeweiligen Staaten
und die dort verwendeten Begriffe nachzulesen.
In Oesterreich sagt man auch Gewand für Kleidung
das sind regionale Begriffe ...die erstmal nicht viel
zu bedeuten haben ...allerdings nehme ich ausdrück-
lich zurück ....ja Du hast Recht der Begriff
Familienwohnsitz ist in Oesterreich üblich,
so wie Schlagobers.
Also Steuerberater, Semantiker, Germanist ...was sonst noch
fehlt ... habe ich etwas vergessen ...dann pardon.
"Baron Münchhausen lässt uns alle herzlich grüßen".
Nichts für ungut ...aber ich wollte Dich nicht belehren...
warum sollte ich ....?
ich vertreten nur einfach eine andere Meinung als Du mehr
nicht und nicht weniger.
Ich respektiere Deine Meinung , respektiere bitte meine.
Deine Staatsgläubigkeit kann ich nun mal nicht teilen.
Sorry ....
Ich habe nur gegen die Panik mit den abzumontierenden
Nummernschildern geschrieben ....eine Steuerdiskussion
oder ein Sozialrechtsseminar war nicht nötig.

Es ging speziell um die Angst vor Autonummernschilder-
Demontage !!!

Herbert1 (Hans Stein)
herbert1
icon01.gif Schon gehört? - 06.05.2012, 20:08:28

2353 Posts - Magyar Vagyok
Lieber Optimist,

ich habe meine Sekretärin beauftragt an die Polizei
Klagenfurt zu schreiben, ob man dort ggf
den Vertrag von Schengen nicht mehr
beachtet ...denn auch ich möchte mit
einem Auto mit Nummernschild fahren.
Wenn die Nummernschilder kassieren
möchte ich das zumindest vorher wissen.
Mal sehen was die Herrn Oesterreich-
Kontrolletties antworten.
Ich werde Dich informieren.
Bis dahin bitte keine Ex-Ossi-Panik !!!
Liebe und herzliche Grüsse

herbert1 (Hans Stein)
Reni1
icon01.gif Wahlrecht in D für im Ausland lebende Deutsche - 12.08.2012, 10:24:58

43 Posts - Wochenend Trip
Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen gestärkt
Forderung nach Mindestaufenthalt verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen gestärkt. Eine Regelung, wonach diese für eine spätere Briefwahl mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, erklärte das Gericht für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen gestärkt. Eine Regelung, wonach Auslandsdeutsche mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, um sich später per Briefwahl an Bundestagswahlen zu beteiligen, erklärte das Gericht für verfassungswidrig. Die Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, hieß es zur Begründung.

weiter:
http://de.nachrichten.yahoo.com/wahlrec ... 34586.html[i]
[ Seite: 1 2 ]
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