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In diesem Thread befinden sich 31 Posts. [ Seite: 1 2 ] |
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Schon gehört? - 02.05.2012, 06:28:44 | ||||
Gast | Hier bin ich Deiner Meinung Herbert 1. Schönen Tag und Gruß Joe D. |
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Schon gehört? - 02.05.2012, 06:56:46 | ||||
1028 Posts - Eingebürgerter kleck (Karl Leck) | In Österreich gibt es eine Meldeordnung. Darin ist festgelegt, welcher Art Wohnsitz der Einzelne in A beansprucht. Haupt- oder Nebenwohnsitz heißt es nun man auf dem Formular. Daraus leiten sich einige Konsequenzen für den Staat und den Einzelnen ab. Das solltest Du akzeptieren. - Da helfen auch Deine theoretischen Abhandlungen nicht weiter. Es ist nun einmal so. Ich habe diese Regelung nicht erfunden. In diesem Falle scheint es sich um "Steuerhinterziehung" im weitesten Sinne zu handeln. Wer seinen HWS in A hat, Halter eines Fahrzeuges nach Fahrzeugschein ist, sollt wohl auch die Kfz-Steuer an seinem Hauptwohnsitz zahlen. Das scheint mir die Auslegung mit den beschriebenen Konsequenzen zu sein. Solch ein Formular bekomme ich fast wöchentlich von Kunden vorgelegt. Konsequenzen hat dieser Wohnsitzstatus, wie ich oben schrieb, zumindest auf das Arbeitsrechtsverhältnis in Bezug auf das Steuerrecht. z. B. Arbeitslosengeld, ggf. auch Familienheimfahrten ..... Sie stehen dem ung. EU-Bürger nicht zu, wenn er sich mit Hauptwohnsitz in A angemeldet hat, bzw. befristet zu. Welche weiteren Konsequenzen dies hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall kam die Meldung von einem Ungarn, der in A arbeitet. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Damit erübrigt sich für mich die weitere theoretische Abhandlung. Du kannst ruhig weiter simulieren. Hatten wir da nicht zu Ungarn schon mal ein ähnliches Thema? Ungarn zwecks Steuerersparnis mit Kfz-Anmeldung in Slowakien? MfG Optimist - Editiert von Optimist am 02.05.2012, 07:22 - |
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Schon gehört? - 02.05.2012, 14:39:18 | ||||
1009 Posts - Eingebürgerter Karoly | Hallo Joe D., habe ebenfalls einen deutschen und ungarischen Personalausweis. Doch bei mir auf dem deutschen ist vermerkt: kein Wohnsitz in Deutschland Gruß Karoly |
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Schon gehört? - 02.05.2012, 16:03:45 | ||||
Gast | Karoly..... bei mir steht Deutschland drauf außerdem habe ich immer eine übersetzte und beglaubigte Meldebestätigung und Arbeitsbestätigung auch übersetzt und beglaubigt bei mir. Gruß Joe D. |
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Schon gehört? - 02.05.2012, 16:29:07 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Lásst man sich den Personalausweis in Budapest auf dem Konsulat verlángern,steht selbstverstándlich kein deutcher Wohnsitz drin. Aber lásst man ihn verlángern oder neu ausstellen in D oder AUT,dann ist alles erstmal okay. Hier im Kreis macht die Polizei auch keine Hetzjagd auf ausl. Kennzeichen. Werd aber aus Kostenvorteilen den álteren Opel dieses Jahr noch ummelden.Möcht auch noch abwarten,ob die Reg. Steuer wirklich fállt.Schau mer mal.... Der totale Urlaub am Balaton.... |
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Schon gehört? - 02.05.2012, 22:42:12 | ||||
2353 Posts - Magyar Vagyok | Lieber Optimist, allerdings wenn sich ein ungarischer EU Bürger mit Hauptwohnsitz in Oesterreich angemeldet hat zB um nach einer Anwartschaftszeit Sozialleistungen zB Arbeitslosengeld zu erhalten ....kann er nicht gleichzeitig erwarten, dass die Heimfahrten an seinen "Familienwohnsitz" ...diesen Begriff gibt übrigens es gar nicht ....steuerlich begünstig werden. Will jemand Sozialleistungen in Anspruch nehmen, muss er/sie sich zwangsläufig an die gültigen Gesetze und Vorschriften halten ...da lieber Optimist läufst Du offene Scheunentore ein. Doch darum ging es gar nicht: Denn... Ein Auto kann man übrigens.... und das ist durchaus keine Theorie in verschiedenen Ländern der EU möglich (in der Praxis)....unabhängig vom haupt- Wohnsitz ganz legal anmelden. Wir leben nun mal im europäischen Dorf und was in Prag Gesetz ist muss nicht in Barcelona gelten. Eine weitere Frage an Dich Optimist....Was passiert eigentlich mit jemandem der zB in Spanien an seinem Feriendomizil ein Auto zugelassen (angemeldet) und ordnungsgemäß versichert und versteuert (Versicherung und Steuer in Jahresbeiträgen) ....für den Fall dass die Person sich dauerhaft in D aufhält ??? Antwort ...gar nichts. Man nennt das Modell "Tante Tante Alicante". Durchaus keine graue Theorie sonder lt. ADAC unter bestimmten Umständen möglich. Dies zur Frage des "Abmontierens von KFZ - Nummernschildern". Nur mal zum Spass: Ich habe in der Garage in D noch ein paar alte ungültige deutsche Nummernschilder von früher gefahrenen Autos.... Falls Du jemanden kennst der sowas sammelt ...zB einen Austria-Kontrolletti .... nenn mir seine Adresse und ich schick ihm die Schilder (aber bitte unfrei... denn das Porto muss er schon selbst bezahlen.) Humorvolle Grüsse Herbert 1 (Hans Stein) |
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Schon gehört? - 03.05.2012, 06:39:44 | ||||
1028 Posts - Eingebürgerter kleck (Karl Leck) | Du scheinst Dich ja gut auszukennen im österreichischen Steuerrecht. Deshalb solltest Du Deinen Belehrungen ruhig weiter führen, wenn sie auch nicht stimmen. Im übrigen ist das österreichische Steuer- und Sozialrecht wesentlich großzügiger als das deutsche. Es lässt auch Sozialleistungen, wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Ungarn und andere EU-Bürger mit Nebenwohnsitz in A zu. Da irrst Du wieder, lieber Herbert. Die Zulassungsdiskussion ist fruchtlos. Und jeder kann es halte, wie er es will. Die Polizei in Klagenfurt hat es hat so gesehen, wie ich es schrieb. Damit ist die Diskussion darüber für mich beendet. Es war von mir nur als Information gedacht - mancher muss möglicherweise darüber nachdenken. MfG Optimist PS: "Familienwohnsitz" ...diesen Begriff gibt übrigens es gar nicht ... Hier mal einen Auszug aus einem amtlichen Schreiben des Finanzamtes: "Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr Bahnhofplatz 7 4020 Linz (Postfach) 28. März 2012 Tel.: (0732) 6998-530000 Sie haben in Ihrer Erklärung Kosten für Familienheimfahrten geltend gemacht. Nachfolgende Fragen sind schriftlich zu erläutern. Gegebenenfalls sind die angeführten Unterlagen beizubringen: - Verwenden Sie für die Fahrten zwischen "Arbeitsort" und "Familienwohnsitz" das eigene KFZ (Bekanntgabe der Anzahl der Fahrten im Kalenderjahr und Kopie des Zulassungsscheins)? - Bei der Mitbeförderung von anderen Personen: Name der Mitbeförderten und Höhe der dafür erhaltenen Beträge. - Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmittel oder sonstige Mitfahrgelegenheit: Anzahl der Fahrten und Nachweis der entstandenen Kosten? - Anschrift des Familienwohnsitzes und Angabe der Km-Enfernung/einfache Strecke zur Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort. - Haben Sie am Beschäftigungsort eine Schlafstelle/WohnmöglichkeitlWohnung und wie groß ist diese (Quadratmeter)? - sonstige Wohnmöglichkeit: Adresse und Anzahl der Quadratmeter? - Haben Sie eine unentgeltliche Schlafmöglichkeit vom Arbeitgeber (Bekanntgabe der Adresse)? - Wie oft wurden die Heimfahrten vom Arbeitgeber steuerfrei vergütet und wie hoch sind die dafür erhaltenen Ersätze (Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich)? " - Editiert von Optimist am 03.05.2012, 08:09 -[quote] - Editiert von Optimist am 03.05.2012, 10:04 - - Editiert von Optimist am 03.05.2012, 10:08 - - Editiert von Optimist am 04.05.2012, 09:44 - |
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Schon gehört? - 03.05.2012, 18:32:01 | ||||
2353 Posts - Magyar Vagyok | Lieber Optimist, ich habe nie behauptet mich im oesterreichischen Steuerrecht auszukennen und schon gar nicht gut auszukennen. Vielleicht bist sogar Du Steuerberater für oesterreichisches Steuerrecht ...Fakt ist ...ich bin es nicht! Bei meinen Überlegungen ging es um europäisches Recht (Freizügigkeit nach dem Vertrag von Schengen) das vor allem aus der Perspektive des "gesunden Menschenverstands". Das ich Dich damit offenbar verärgere bedauere ich. Mein Motto ist nicht: Das Denken können wir uns schenken !!! Wenn in Oesterreich das Wort "Familienwohnsitz" benutzt wird ...so empfehle ich Dir mal im europäischen Recht über die Niederlassungfreiheit in den jeweiligen Staaten und die dort verwendeten Begriffe nachzulesen. In Oesterreich sagt man auch Gewand für Kleidung das sind regionale Begriffe ...die erstmal nicht viel zu bedeuten haben ...allerdings nehme ich ausdrück- lich zurück ....ja Du hast Recht der Begriff Familienwohnsitz ist in Oesterreich üblich, so wie Schlagobers. Also Steuerberater, Semantiker, Germanist ...was sonst noch fehlt ... habe ich etwas vergessen ...dann pardon. "Baron Münchhausen lässt uns alle herzlich grüßen". Nichts für ungut ...aber ich wollte Dich nicht belehren... warum sollte ich ....? ich vertreten nur einfach eine andere Meinung als Du mehr nicht und nicht weniger. Ich respektiere Deine Meinung , respektiere bitte meine. Deine Staatsgläubigkeit kann ich nun mal nicht teilen. Sorry .... Ich habe nur gegen die Panik mit den abzumontierenden Nummernschildern geschrieben ....eine Steuerdiskussion oder ein Sozialrechtsseminar war nicht nötig. Es ging speziell um die Angst vor Autonummernschilder- Demontage !!! Herbert1 (Hans Stein) |
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Schon gehört? - 06.05.2012, 20:08:28 | ||||
2353 Posts - Magyar Vagyok | Lieber Optimist, ich habe meine Sekretärin beauftragt an die Polizei Klagenfurt zu schreiben, ob man dort ggf den Vertrag von Schengen nicht mehr beachtet ...denn auch ich möchte mit einem Auto mit Nummernschild fahren. Wenn die Nummernschilder kassieren möchte ich das zumindest vorher wissen. Mal sehen was die Herrn Oesterreich- Kontrolletties antworten. Ich werde Dich informieren. Bis dahin bitte keine Ex-Ossi-Panik !!! Liebe und herzliche Grüsse herbert1 (Hans Stein) |
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Wahlrecht in D für im Ausland lebende Deutsche - 12.08.2012, 10:24:58 | ||||
43 Posts - Wochenend Trip | Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen gestärkt Forderung nach Mindestaufenthalt verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen gestärkt. Eine Regelung, wonach diese für eine spätere Briefwahl mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, erklärte das Gericht für verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen gestärkt. Eine Regelung, wonach Auslandsdeutsche mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, um sich später per Briefwahl an Bundestagswahlen zu beteiligen, erklärte das Gericht für verfassungswidrig. Die Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, hieß es zur Begründung. weiter: http://de.nachrichten.yahoo.com/wahlrec ... 34586.html[i] |
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