balaton-service.info - Das Forum für Ungarn Forum

Übersicht
 
Anmelden
 
Suchen
 
Hilfe
 
Top-User
 
Login
 
balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / R a t & T a t / Auswandern, aber richtig gemacht! / Wenn man in die Jahre kommt...
In diesem Thread befinden sich 3 Posts.
Klauswerner
icon01.gif Wenn man in die Jahre kommt... - 28.09.2014, 16:36:09

Gast
Vielleicht mal eine Information für Auswanderer, d.h. besonders Deutsche in Ungarn. Leider ging es uns ja so, dass wir das in Deutschland für das Alter angelegte Geld verloren haben (Bankpleite, Fond-insolvens usw.). So blieb uns nichts weiter übrig, als zurück nach Deutschland und Stütze beim Amt zu beantragen. Ihr könnt Euch nicht vorstellen welches Theater veranstaltet wurde, weil wir in Ungarn ein Haus hatten und nun beim Amt Hilfe beantragen mussten. Nur weil wir unser Haus (seit Jahren unverkäuflich, http://darany-haz.jimdo.com ) mit einem sehr geringen Preis ins Internet gesetzt haben, blieben wir knapp unter der Vermögensgrenze und bekamen Hartz4. Nun bin ich zum Glück seit einer Weile Rentner und nicht mehr auf diese Sache angewiesen. Das ganze nur mal als Denkanstoß, falls es mal jemanden genauso trifft. Mit besten Grüßen Klaus
Hajrá
icon01.gif Wenn man in die Jahre kommt... - 28.09.2014, 22:50:13

3590 Posts - Magyar Vagyok
Basti
Uns geht es gut....aber Vermögen wird nun mal angerechnet.
Der totale Urlaub am Balaton....
herbert1
icon01.gif Wenn man in die Jahre kommt... - 29.09.2014, 07:21:34

2353 Posts - Magyar Vagyok
Der Vorgang war vermutlich deshalb so kompliziert, weil es sich um
Auslandsvermögen (Haus in Ungarn)handelt= vorheriger
Wohnsitz im Ausland ...der nun aufgegeben (nicht mehr
bewohnt) wurde.?????
Denn:
In D ist es durchaus möglich trotz Bezug
von Sozialleistungen (zB HartzIV) weiterhin im eigenen
Haus bzw der eigenen Eigentumswohnung zu wohnen.
Ist die Immobilie zB mit einer Hypothek belastet ...
wird von Fall zu Fall der Hypothekenzins (nicht der
Tilgungsanteil) von der ARGE übernommen.
Eine Verwertung der eigenen Immobilie ist nicht
vorgesehen, es sei denn es handelt sich um
eine weit über den normalen Lebensbedarf hinaus-
gehende Liegenschaft (zB Villa am Starnberger See)
Letztlich dient der Besitz der selbstgenutzten
Immobilien der sozialen Absicherung von Sozial-
leistungsempfängern (zB Vermeidung von Obdachlosigkeit
usw) Geringere Kosten für Sozialämter usw.
Häufig handelt es sich um Härtefallregelungen.

Eine Variante zur Vereinfachung im obigen Fall wäre
eine formale Veräußerung der HU Immobilie ---
Kosten nur Änderung im Grundbuch und Notar
etc. Da das" Auslandsvermögen" dann nicht mehr
vorhanden gewesen wäre ...wäre es bei der
Beantragung von Sozialleistungen in D nicht
mehr entscheidungsrelevant gewesen.

Herbert1 (Hans Stein)
Forum wechseln
Forum wechseln zu:
-- pForum 1.29a / © Thomas Ehrhardt, 2000-2006 --
analyticstracking.php