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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / R a t & T a t / Auswandern, aber richtig gemacht! / Wenn man in die Jahre kommt... | ||||
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In diesem Thread befinden sich 3 Posts. |
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Wenn man in die Jahre kommt... - 28.09.2014, 16:36:09 | ||||
Gast | Vielleicht mal eine Information für Auswanderer, d.h. besonders Deutsche in Ungarn. Leider ging es uns ja so, dass wir das in Deutschland für das Alter angelegte Geld verloren haben (Bankpleite, Fond-insolvens usw.). So blieb uns nichts weiter übrig, als zurück nach Deutschland und Stütze beim Amt zu beantragen. Ihr könnt Euch nicht vorstellen welches Theater veranstaltet wurde, weil wir in Ungarn ein Haus hatten und nun beim Amt Hilfe beantragen mussten. Nur weil wir unser Haus (seit Jahren unverkäuflich, http://darany-haz.jimdo.com ) mit einem sehr geringen Preis ins Internet gesetzt haben, blieben wir knapp unter der Vermögensgrenze und bekamen Hartz4. Nun bin ich zum Glück seit einer Weile Rentner und nicht mehr auf diese Sache angewiesen. Das ganze nur mal als Denkanstoß, falls es mal jemanden genauso trifft. Mit besten Grüßen Klaus |
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Wenn man in die Jahre kommt... - 28.09.2014, 22:50:13 | ||||
3590 Posts - Magyar Vagyok Basti | Uns geht es gut....aber Vermögen wird nun mal angerechnet. Der totale Urlaub am Balaton.... |
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Wenn man in die Jahre kommt... - 29.09.2014, 07:21:34 | ||||
2353 Posts - Magyar Vagyok | Der Vorgang war vermutlich deshalb so kompliziert, weil es sich um Auslandsvermögen (Haus in Ungarn)handelt= vorheriger Wohnsitz im Ausland ...der nun aufgegeben (nicht mehr bewohnt) wurde.????? Denn: In D ist es durchaus möglich trotz Bezug von Sozialleistungen (zB HartzIV) weiterhin im eigenen Haus bzw der eigenen Eigentumswohnung zu wohnen. Ist die Immobilie zB mit einer Hypothek belastet ... wird von Fall zu Fall der Hypothekenzins (nicht der Tilgungsanteil) von der ARGE übernommen. Eine Verwertung der eigenen Immobilie ist nicht vorgesehen, es sei denn es handelt sich um eine weit über den normalen Lebensbedarf hinaus- gehende Liegenschaft (zB Villa am Starnberger See) Letztlich dient der Besitz der selbstgenutzten Immobilien der sozialen Absicherung von Sozial- leistungsempfängern (zB Vermeidung von Obdachlosigkeit usw) Geringere Kosten für Sozialämter usw. Häufig handelt es sich um Härtefallregelungen. Eine Variante zur Vereinfachung im obigen Fall wäre eine formale Veräußerung der HU Immobilie --- Kosten nur Änderung im Grundbuch und Notar etc. Da das" Auslandsvermögen" dann nicht mehr vorhanden gewesen wäre ...wäre es bei der Beantragung von Sozialleistungen in D nicht mehr entscheidungsrelevant gewesen. Herbert1 (Hans Stein) |
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