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Vorkaufsrecht bei Grund und Boden - 03.12.2014, 09:33:13 | ||||
270 Posts - 50 50 Ungar B. Jordan | Wem steht laut dem neuen Gesetz über Grund und Boden das Vorkaufsrecht zu? Die Vorkaufsberechtigten sind im Gesetz Nr. CXXII von 2013 geregelt. Vorkaufsrecht zusteht: a) dem ungarischen Staat; b) dem den Boden nutzenden Landwirt, der die Nutzfläche bewirtschaftet, ba) der als lokal wohnender Nachbar anzusehen ist, bb) der als Bewohner des Ortes anzusehen ist, bc) dessen Betriebszentrum sich in einem Ort sich befindet, das von der Verwaltungsgrenze auf öffentlichen Straßen oder auf für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrten Privatstraßen höchstens in 20 Kilometer Entfernung von der Verwaltungsgrenze des der Lage der Fläche entsprechenden Ortes ist; c) dem Landwirt, der als lokal wohnender Nachbar anzusehen ist, d) dem Landwirt, der als Bewohner des Ortes anzusehen ist, e) dem Landwirt, dessen Betriebszentrum sich in einem Ort sich befindet, das von der Verwaltungsgrenze auf öffentlichen Straßen oder auf für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrten Privatstraßen höchstens in 20 Kilometer Entfernung von der Verwaltungsgrenze des der Lage der Fläche entsprechenden Ortes ist. Gefunden auf Newsletter November - Bodengesetz info@drszasz.hu Nähere Info betreffs Anmeldung für den monatlichen Bezug des Newsletters unter "Rat und Tat" |
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