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Ungarn in Goldgräberstimmung - 14.01.2015, 11:17:28 | ||||
159 Posts - Langzeit Urlauber Der Hulk | Dank Brüssel kann jetzt auch jeder Ungar reich werden. Präzedenz zu Tabakhandelsmonopol: Europäischer Gerichtshof verurteilt Ungarn zu Entschädigung an ruinierten Kioskbetreiber Ungarn muss einem ehemaligen Kioskbesitzer in Sopron 15.000 EUR Entschädigung zahlen sowie 6000 EUR Gerichtskosten ersetzen. Wegen des Verstoßes gegen das Gebot des Schutzes von Privateigentum wurde das Land heute vom Europäischen Gerichtshof in einer Sache verurteilt, die Signalwirkung haben wird. “Hier arbeitet die nationale Tabakmafia”. Protest gegen das Tabakhandelsmonopol 2013, ein Muster an Günstlingswirtschaft der Fidesz-Regierung. Es geht aber immer weiter, mittlerweile wird auch der Großhandel als Monopol vorbereitet und auch auf Spirituosen ausgeweitet. Dabei geht es um die Einführung des Tabakhandelsmonopols im Sommer 2013 und damit dem Entzug der Geschäftsgrundlage für all jene Kioskbetreiber, die nicht in den Genuss einer der meist unter Fidesz-Günstlingen verscherbelten Handelslizenzen (als trafikmutyi ein stehender Begriff geworden) kamen. Das Geschäft der betroffenen Familie ging nach dem Entzug des Tabakhandels Pleite, die Familie klagte vor allen ungarischen Instanzen und verlor dort mit dem Hinweis auf "neue Gesetze", die das Vorgehen rechtfertigten. Auch der Einblick in die Ausschreibungsvorgänge wurden den Klägern verweigert. Dabei bezog sich die Familie auf die Behauptung, alle Kriterien zur Erlangung einer solchen Lizenz erfüllt zu haben und verwies darauf, dass in der näheren Umgebung auch keine andere Lizenz vergeben worden war. Der EMGR stellte nun den Verstoß gegen das existentielle Grundrecht auf Schutz des Eigentums fest und verurteilte Ungarn zur Wiedergutmachung. Dabei spielten auch die kurze Ankündigungsfrist zur Gesetzeseinführung eine Rolle, die der Familie gar keine Chance gelassen hatte, umzusatteln. Während die Oppositionsparteien damit das gesamte Tabakhandelsmonopol wackeln sehen - das allerdings an sich nicht Verhandlungsgegenstand war, sieht die Regierung sich im Recht und spricht von einem Einzelfall. Im Gegenteil, so Wirtschaftsminister Varga, das europäische Gericht hätte sogar die grundsätzliche Konformität des Tabahandelsmonopols bestätigt, was allerdings auch nicht Verhandlungsgegenstand war. Ob nun eine Klagewelle gen Straßburg losbricht, ist bisher nicht bekannt, allerdings behandelten ungarische Gerichte Dutzende Fälle wie den obigen abweisend. |
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