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balaton-service.info - Das Forum für Ungarn / R a t & T a t / Rat & Tat / Führerscheine in Europa
In diesem Thread befinden sich 1 Posts.
maeudral
icon01.gif Führerscheine in Europa - 23.01.2008, 21:14:44

Gast
Europäisches Verbraucherzentrum

Führerscheine in Europa

In allen EU-Mitgliedsstaaten sind neben dem heutigen Führerschein in Scheckkarten-Format sowohl der alte graue als auch der rosafarbene Führerschein immer noch gültig. In der Vergangenheit sind deutsche Auto-Reisende in einigen europäischen Ländern - insbesondere in Österreich und Italien, aber auch in den Niederlanden, Frankreich und Spanien - gelegentlich aufgehalten worden, wenn sie mit ihrem alten Führerscheinen in eine Verkehrskontrolle gerieten. Die Fahrer berichten, dass dann ein Bußgeld bezahlt werden mussten, weil sie nicht im Besitz des neuen EU-Führerscheines im Scheckkartenformat waren.

Zu Unrecht!
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt sowohl der deutsche graue als auch der rosafarbene Führerschein. In ihrer Entscheidung vom 21. März 2000 hat die Europäische Kommission den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung nochmals ausdrücklich unterstrichen. Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen checkkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird die Mitnahme des entsprechenden Textauszugs der EU-Entscheidung empfohlen.

Entscheidung der Europäischen Kommission vom März 2000 in den Amtssprachen der wichtigsten Reiseländer innerhalb der Europäischen Union.

http://www.evz.de/UNIQ120111830005654/doc1342A.html
http://www.evz.de/mediabig/944A.pdf
dieser Link soll zur ungarischen Version führen-hoffe, er funktioniert

Sollte diese EU-Entscheidung den Beamten nicht überzeugen, werden Sie kaum um die Zahlung eines Bußgeldes bzw. Kaution herumkommen. Achten Sie dann darauf, dass auf dem Strafzettel sowohl der Zahlungsbetrag als auch der Zahlungsgrund wie z.B. ungültige Fahrerlaubnis (GB: invalid driving licence / DK: ungyldig køretilladelse / F: Non valable permis de conduire) / NL: ongeldig rijbewijs) angegeben wird. Dann können Sie mit Hilfe eines Anwalts später Einspruch gegen dieses Bußgeld einlegen.

ADAC-Mitglieder können im konkreten Fall ihrem Automobilclub den Bußgeldbescheid oder die Kautionsquittung vorlegen.

Europäischer Führerschein im Scheckkarten-Format Möchte man in seinem Urlaub im EU-Ausland ein Kraftfahrzeug mieten, empfiehlt es sich, doch die Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format mitzunehmen. Sonst könnte es passieren, daß die Autovermieter Ihnen kein Auto zur Verfügung stellen. Diese sehen die alten Papiere einschl. des Textauszuges der EU-Entscheidung - wegen Unkenntnis - als ungültiges Dokument an.

Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will und keinerlei Ärger riskieren möchte, der sollte noch rechtzeitig vor seinem nächsten Urlaub im Ausland seinen alten Führerschein gegen den scheckkartengroßen EU-Führerschein umtauschen. Je nach Wohnort sollte auch eine mehrwöchige Bearbeitungszeit eingeplant werden. Preis dieser Aktion: ca. 25 Euro.


Achtung:
Bei der Umschreibung der alten Führerscheine in das Scheckkarten-Format müssen Autofahrer aufpassen: Wenn sie es beim zuständigen Amt nicht beantragen, dürfen sie keine Lastwagen mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mehr fahren. Der alte Führerschein Klasse 3 berechtigt zum Steuern von LKW bis zu 7,5 Tonnen. Wurde der Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt, gilt er sogar für 125-ccm-Motorräder. Auch dieses Recht geht beim unbedachten Umtausch verloren. Der Antrag, die bisherigen Berechtigungen zu behalten, kostet nichts. Nachträglich können sie jedoch nicht mehr ergänzt werden.



Internationaler Führerschein

Führerschein (international)In vielen Ländern können weitere Probleme auf den Autofahrer zukommen, wenn diese neben der gültigen Fahrerlaubnis in Scheckkarten-Format auch kein internationaler Führerschein vorweisen können. Dieser ist jeweils für 3 Jahre gültig und kostet 15,00 - 20,00 Euro.

Wer heute bei seiner Führerscheinstelle / Straßenverkehrsamt einen (neuen) internationalen Führerschein beantragt, kommt um die gleichzeitige Bestellung des Führerscheins in Scheckkarten-Format nicht mehr herum.

Weder zu dem alten grauen Lappen noch zu dem rosafarbenen Führerschein sowie zu den DDR-Papieren wird keine zusätzliche internationale Fahrerlaubnis mehr ausgestellt.

Empfohlen wird der internationale Führerschein in Europa für: Moldawien, Rumänien, Russland, Ukraine und Weißrussland.

Der deutsche Führerschein genügt innerhalb der EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) und den EWR-Staaten (Norwe
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